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   LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09   

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https://dejure.org/2010,2316
LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09 (https://dejure.org/2010,2316)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.03.2010 - L 5 R 28/09 (https://dejure.org/2010,2316)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. März 2010 - L 5 R 28/09 (https://dejure.org/2010,2316)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 43 Abs 3 SGB 6, § 16 SGB 6, § 9 Abs 2 SGB 6
    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Anforderungen an Leistungsangebot von Mobilitätshilfen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Möglicher Ausgleich der eingeschränkten Wegefähigkeit durch Bewilligung von Leistungen nach der KfzHV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung der Wegefähigkeit von Versicherten als Berentungsgrund; Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Abgrenzung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Taxi statt Rente

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Taxi statt Rente

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Rente wegen Erwerbsminderung bei Übernahme der Beförderungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 101
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit - Rehabilitationsangebot -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    Dazu gehören auch die zumutbare Benutzung eines vorhandenen, gegebenenfalls im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben subventionierten Kraftfahrzeugs (vgl. BSG a.a.O., BSG vom 30. November 1965 - 4 RJ 101/62 = BSGE 24, 142 = SozR Nr. 56 zu § 1246 RVO) oder die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. BSG vom 14. März 2002 - B 13 RJ 25/01 R).

    Es ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine Einschränkung der Wegefähigkeit von Versicherten dann keinen Berentungsgrund darstellen kann, wenn der Rentenversicherungsträger durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation) eine ausreichende Mobilität der Versicherten herstellt (vgl. BSG vom 19. November 1997 - 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600, § 44 Nr. 10; BSG vom 14. März 2002 - B 13 RJ 25/01 R).

    In gleicher Weise kann eine "rentenschädliche" Mobilität auch nicht durch einen Bescheid hergestellt werden, in welchem sich der Rentenversicherungsträger einem Versicherten gegenüber, dessen gesundheitliche Beeinträchtigungen nur noch Fußwege von weniger als 500 m zulassen, zur Gewährung von Leistungen nach der KfzHV für den Fall bereit erklärt, dass die zu Fuß zurückzulegende Wegstrecke zwischen Wohnung, Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel und dem Arbeits-, Ausbildungs- oder Bewerbungsort länger als 500 m ist (vgl. BSG vom 14. März 2002 - B 13 RJ 25/01 R).

  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97

    Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    Es ist andererseits jedoch anerkannt, dass bei der Beurteilung der Mobilität eines Versicherten alle ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel (z.B. Gehstützen) und Beförderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. BSG a.a.O.; BSG vom 19. November 1997 - 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600, § 44 Nr. 10).

    Es ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine Einschränkung der Wegefähigkeit von Versicherten dann keinen Berentungsgrund darstellen kann, wenn der Rentenversicherungsträger durch geeignete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation) eine ausreichende Mobilität der Versicherten herstellt (vgl. BSG vom 19. November 1997 - 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600, § 44 Nr. 10; BSG vom 14. März 2002 - B 13 RJ 25/01 R).

    Die bloße Erklärung des Rentenversicherungsträgers, "dass für den Fall der Aufnahme einer Beschäftigung oder des Angebots einer Beschäftigung finanzielle Hilfen zur Anschaffung eines Automatikgetriebeautos dem Grunde nach gewährt werden könne, wenn die Arbeitsstätte außerhalb der ihm (d.h. dem Versicherten) zumutbaren Wegstrecke liegt", ist insoweit nicht als ausreichend angesehen worden (vgl. BSG vom 19. November 1997 - 5 RJ 16/97 = SozR 3-2600, § 44 Nr. 10).

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    Dabei steht die Frage, "ob" einem Versicherten Rehabilitationsleistungen zu gewähren sind, nicht im Ermessen des Rentenversicherungsträgers, sondern ist davon abhängig, ob die persönlichen und versicherungsrechtlichen (§§ 10, 11 SGB VI) sowie ggf. bestehenden zusätzlichen Voraussetzungen (z.B. § 3 KfzHV) erfüllt sind und kein Leistungsausschluss (§ 12 SGB VI) vorliegt (BSG vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200, § 39 Nr. 1).

    Auch die für die Mobilitätshilfen im Sinne des § 33 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 SGB IX geltenden Vorschriften der §§ 2 ff. KfzHV schränken den sich aus dem Gesetz ergebenden Ermessensspielraum nur in einzelnen Aspekten näher ein, ohne ihn auf Null zu reduzieren; ein Anspruch auf Kfz-Hilfe entsteht daher erst mit der Ermessensentscheidung des Rehabilitationsträgers (vgl. BSG vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200, § 39 Nr. 1).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    60 Der bloße Hinweis auf eine von Gesetzes wegen mögliche Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann grundsätzlich nicht als ein "ordnungsgemäßes Leistungsangebot" angesehen werden (vgl. BSG vom 21. März 2006 - B 5 RJ 51/04 R = SozR 4-2600, § 43 Nr. 8).

    65 Der bloße Hinweis auf eine nach der KfzHV mögliche Bewilligung von Leistungen kann angesichts dessen nicht ausreichen, um ein ordnungsgemäßes Angebot von Leistungen zur Teilhabe als gegeben anzusehen (vgl. BSG vom 21. März 2006, a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.10.2001 - L 6 RJ 32/01

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - eingeschränkte Gehfähigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    Im Hinblick auf die in Gestalt eines ordnungsgemäßen Leistungsangebots zugesagten Mobilitätshilfen steht die eingeschränkte Wegefähigkeit des Klägers dem Erzielen von Erwerbseinkünften unter den Bedingungen des konkurrierenden Arbeitsmarktes damit im Ergebnis nicht entgegen (so im Ergebnis auch Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz vom 10. Oktober 2001 - L 6 RJ 32/01).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    Die Entscheidung über das "Wie" der Rehabilitation nach Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung (vgl. § 13 Abs. 2 SGB VI), d.h. über die Frage, welche konkreten Leistungen im Einzelfall in Betracht kommen, steht demgegenüber im pflichtgemäßen Ermessen des Rentenversicherungsträgers (vgl. BSG vom 23. Februar 2000 - B 5 RJ 8/99 R = SozR 3-2600, § 10 Nr. 2).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    Zur Erwerbsfähigkeit gehört grundsätzlich auch die Fähigkeit des Versicherten, viermal am Tag Wegstrecken von (mehr als) 500 m Länge mit zumutbaren Zeitaufwand, d.h. jeweils innerhalb von 20 Minuten, zu Fuß bewältigen und zweimal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können (vgl. BSG vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 = SozR 3-2200, § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 30.11.1965 - 4 RJ 101/62

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit - Gehbehinderter - Zumutbarkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    Dazu gehören auch die zumutbare Benutzung eines vorhandenen, gegebenenfalls im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben subventionierten Kraftfahrzeugs (vgl. BSG a.a.O., BSG vom 30. November 1965 - 4 RJ 101/62 = BSGE 24, 142 = SozR Nr. 56 zu § 1246 RVO) oder die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. BSG vom 14. März 2002 - B 13 RJ 25/01 R).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    Für einen Versicherten, der nur noch Teilzeitarbeit verrichten kann, ist der Arbeitsmarkt nach den vom Großen Senat des BSG entwickelten Grundsätzen nur dann offen, wenn ihm vom Rentenversicherungsträger innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung ein geeigneter Arbeitsplatz angeboten werden kann, wobei es keine Rolle spielt, ob der Versicherte das Angebot annimmt, sofern er keinen wichtigen Grund für die Ablehnung hat (Beschluss vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 = BSGE 43, 75 = SozR 2200, § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
    Auszug aus LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09
    Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter nach seinem Gesundheitszustand nicht dazu in der Lage ist, die an sich zumutbaren Arbeiten unter den in der Regel in den Betrieben üblichen Bedingungen zu verrichten, oder wenn er außerstande ist, Arbeitsplätze dieser Art von seiner Wohnung aus aufzusuchen (vgl. BSG vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 32/79).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 3 R 501/10

    Eingeschränkte Wegefähigkeit; Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Nach der Rechtsprechung des BSG komme es nicht unbedingt auf die tatsächliche Durchführung einer Reha- Maßnahme an, sondern es genüge bereits eine geeignete Leistungsbewilligung, um die Wegeunfähigkeit auch eines arbeitslosen Versicherten zu beseitigen, wobei es aber nicht ausreiche, wenn der Träger lediglich die Bereitschaft erkläre, die Kosten für die Erreichung eines Arbeitsplatzes oder für die Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen zu übernehmen, ohne eine verbindliche Bewilligung hinsichtlich der Höhe der Beförderungskosten bzw. des Umfanges der Beförderungsdienste auszusprechen (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2006, B 5 RJ 51/04 R, a. a. O.; Hessisches LSG vom 19. März 2010, L 5 R 28/09, in Juris).

    Hierfür bedarf es der Abgabe rechtlich verbindlicher Erklärungen, da nur so die notwendige Konkretisierung der Mobilitätshilfen erfolgen kann (so Hessisches LSG, Urteil vom 19. März 2010, L 5 R 28/09, a. a. O.).

  • LSG Hessen, 09.06.2011 - L 5 R 170/11

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - stationäre Drogentherapie -

    32 Dies gilt erst recht auch deshalb, weil das Sozialverwaltungsverfahrensrecht für Fälle der vorliegenden Art die schriftliche Zusicherung gemäß § 34 SGB X als geeignetes Instrument vorsieht, mit dem die Beklagte auch bereits ihr Ermessen hinsichtlich des "Wie" der zugesicherten Rehabilitationsleistungen konkretisieren kann (siehe hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 19. März 2010, L 5 R 28/09).
  • SG Darmstadt, 27.06.2016 - S 6 R 71/15

    Streit über die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente

    Telefonistentätigkeiten im öffentlichen Dienst wurden etwa in die Vergütungsgruppe VIII BAT eingestuft, die einem Facharbeiter grundsätzlich zumutbar sind, da sie nach den für diese Vergütungsgruppe aufgestellten Tätigkeitsmerkmalen zumindest eine Anlernzeit von mehr als drei Monaten erfordern (BSG, Urteil v. 12.09.1991, 5 RJ 34/90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17, Juris Rz. 23; LSG Hessen, Urteil v. 26.05.2000, L 13 RJ 411/98, Juris Rz. 56; vgl. auch LSG Hessen, Urteil v. 19.03.2010, L 5 R 28/09, Juris Rz. 51).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - L 3 R 270/08

    Rente wegen Erwerbsminderung - Wegefähigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt -

    Die Revision ist vor dem Hintergrund der wohl abweichenden Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 19. März 2010 (- L 5 R 28/09 - juris; Revisionsverfahren B 13 R 21/10 R) zugelassen worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Der Wechsel der Körperhaltung ist in dem Beruf insbesondere möglich, weil Telefonisten mit Headsets ausgestattet sind, die einen Körperhaltungswechsel gestatten (siehe etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.09.2005, L 1 RA 139/04, nach berufskundlichen Ermittlungen) (in vergleichbaren Konstellationen ebenso: LSG Hessen, Urteil vom 19.03.2010, L 5 R 28/09; LSG Bayern, Urteil vom 27.01.2010, L 20 R 79/07 Zitierung nach Sozialgerichtsbarkeit.de).
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