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   LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 116/12   

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https://dejure.org/2013,16364
LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 116/12 (https://dejure.org/2013,16364)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2013 - L 6 AL 116/12 (https://dejure.org/2013,16364)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - L 6 AL 116/12 (https://dejure.org/2013,16364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gleichstellung eines behinderten Lehrers - Zugang zum Beamtenverhältnis - Diskriminierungsverbot - Arbeitsplatzgefährdung bei Möglichkeit eines Angestelltenverhältnisses - rechtlich-funktionaler Bedeutungsgehalt des Arbeitsplatzes - Zeitpunkt der Beurteilung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Behinderter Lehrer hat Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen // Ein Angestelltenverhältnis steht dem nicht entgegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Behinderter Lehrer hat Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behinderter Lehrer hat Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Behinderter Lehrer hat Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Behinderter Lehrer hat Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen // Ein Angestelltenverhältnis steht dem nicht entgegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleichstellungsanspruch für behinderten Lehrer

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Behinderter Lehrer muss gleichgestellt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gleichstellung mit Schwerbehinderten auch bei angestellten Lehrern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R

    Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 116/12
    31 Hinsichtlich der insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage zwingt das materielle Recht zu einer differenzierenden Betrachtungsweise (vgl. zum Folgenden: BSG, Urteil vom 2. März 2000 - B 7 AL 46/99 R - juris).
  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 6/10 R

    Beamter - Beamtenverhältnis - Gleichstellung - Schwerbehinderter - Behinderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 116/12
    Auf die rechtlich-funktionalen Qualitäten des Arbeitsplatzes, insbesondere bei den Eigenheiten der Rechtsstellung aus dem dem Arbeitsplatz zugrundeliegenden Rechtsverhältnis, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch bei Prüfung der Arbeitsplatzgefährdung im Rahmen des § 2 Abs. 3 SGB IX abzustellen (vgl. speziell zum Beamtenverhältnis: BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 7 AL 6/10 R - Rn. 13 nach juris).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 116/12
    Arbeitsplatz ist hiernach diejenige Stelle, in deren Rahmen eine bestimmte Tätigkeit auf der Grundlage eines Arbeits-, Dienst oder Ausbildungsverhältnisses mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten vollzogen wird (BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 - 5 C 5/98 - Rn. 12 nach juris; = NZA 1999, 826; Trenk-Hinterberger in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 3. Aufl. 2010, § 73, Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09

    Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 116/12
    Ein diskriminierungsfreier Zustand ist nach den genannten Vorschriften nicht bereits dann hergestellt, wenn ein behinderter Mensch in irgendeiner Weise eine Tätigkeit ausüben kann, die regelmäßig im Beamtenverhältnis ausgeübt wird; vielmehr müssen Gesetzgeber und Dienstherr die Voraussetzungen zum Zugang zum Beamtenverhältnis in der Weise modifizieren, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit gerade im Beamtenverhältnis ermöglicht wird (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 - juris; von Roetteken, jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5).
  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 5/14 R

    Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg

    Denn ein diskriminierungsfreier Zustand ist nach Art. 21 und Art. 26 EUGrdRCh nicht bereits dann hergestellt, wenn ein behinderter Mensch in irgendeiner Weise eine Tätigkeit ausüben kann, die regelmäßig im Beamtenverhältnis ausgeübt wird; vielmehr müssen Gesetzgeber und Dienstherr die Voraussetzungen zum Zugang zum Beamtenverhältnis in der Weise modifizieren, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit gerade im Beamtenverhältnis ermöglicht wird (vgl OVG Niedersachsen Urteil vom 25.1.2011 - 5 LC 190/09 - Juris; Hessisches LSG Urteil vom 19.6.2013 - L 6 AL 116/12 - Juris) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - L 9 AL 24/13

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX ; Begriff des

    Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass von einer rechtlich-funktionalen Dimension des Arbeitsplatzbegriffes auszugehen sei (Hinweis auf HessLSG, Urt. v. 19.06.2013 - L 6 AL 116/12 -).

    Daraus folgt insbesondere, dass der Arbeitsplatz (§§ 2 Abs. 3, 73 SGB IX) durch die Eigenheiten der Rechtsstellung aus dem dem Arbeitsplatz zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis geprägt wird (HessLSG, Urt. v. 19.06.2013 - L 6 AL 116/12 -, juris Rn. 28).

    Denn ein diskriminierungsfreier Zustand ist nach Art. 21 und Art. 26 EUGrdRCh nicht bereits dann hergestellt, wenn ein behinderter Mensch in irgendeiner Weise eine Tätigkeit ausüben kann, die regelmäßig im Beamtenverhältnis ausgeübt wird; vielmehr müssen Gesetzgeber und Dienstherr die Voraussetzungen zum Zugang zum Beamtenverhältnis in der Weise modifizieren, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit gerade im Beamtenverhältnis ermöglicht wird" (ausdrücklicher Hinweis auf HessLSG, Urt. v. 19.06.2013 - L 6 AL 116/12 -, juris Rn. 29).

  • LSG Hamburg, 30.10.2013 - L 2 AL 66/12

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Erlangung eines geeigneten

    Da die Klägerin einen Tätigkeits- und damit Arbeitsplatzwechsel anstrebt, kann vorliegend offen bleiben, ob es sich bei dem Begriff des Arbeitsplatzes im Sinne des § 73 SGB IX um eine rein rechnerische Größe handelt (in diesem Sinne: Bayerisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2009 L 9 AL 381/99, aaO, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 1970 2 A 85/69, aaO, mit der Folge, dass dort jeweils eine Gleichstellung zum Zwecke des bloßen beruflichen Fortkommens abgelehnt wird; s.a. Jabben in: Beck scher Online-Kommentar zum Sozialrecht, Stand: 1. März 2013, § 73 SGB IX Rn. 3 mwN) oder ob auch auf die rechtlich-funktionalen Qualitäten abzustellen ist (so: Hessisches LSG, Urteil vom 19. Juni 2013 L 6 AL 116/12, aaO, mit der Folge, dass selbst für den angestrebten Wechsel eines angestellten Lehrers in das Beamtenverhältnis bei Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit anders als durch das Bayrische LSG bei ähnlichem Sachverhalt - ein Gleichstellungsanspruch zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes bejaht wird; s.a. Luthe, aaO, § 2 Rn. 100.1, 101.1, 101.2; Trenk-Hinterberger in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, aaO, § 73 Rn. 5).
  • LSG Saarland, 22.02.2019 - L 6 AL 4/17

    Voraussetzungen für die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Beamten

    wobei sie zur Begründung unter Bezugnahme auf Urteile des BSG vom 06.08.2014 (Az.: B 11 AL 16/13 R und B 11 AL 5/14 R), vom 02.03.2000 (Az.: B 7 AL 46/99 R) und vom 01.03.2011 (Az.: B 7 AL 6/10 R), auf ein Urteil des LSG Hessen vom 19.06.2013 (Az.: L 6 AL 116/12), auf ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2014 (Az.: L 9 AL 24/13) sowie auf den Runderlass 13/2002 vom 16.04.2002 und die seit dem 22.05.2017 geltenden Fachlichen Weisungen (FW) zu § 2 Abs. 3 SGB IX im Wesentlichen vorträgt, die Gleichstellung nach § 2 Abs. 2 SGB IX sei ein Korrektiv zwischen behinderten Menschen und der Arbeitswelt, wenn die Behinderung unvertretbaren Einfluss auf das arbeitsmarktliche Schicksal zu nehmen drohe und eine ursächliche Verknüpfung nachweisbar sei.
  • LSG Hessen, 20.09.2013 - L 7 AL 7/13

    Streit um die Gleichstellung im Sinne des § 2

    Insoweit hat der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einer - zur gleichen Problematik kürzlich ergangenen - Entscheidung vom 19. Juni 2013 (Aktenzeichen: L 6 AL 116/12, juris Rdn. 28 f.) folgendes ausgeführt:.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 AL 4466/11

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Erhalt des Arbeitsplatzes -

    Jedoch müssen aufgrund der Schutzrichtung und des Zweckes der Regelung neben dem Sach- und Streitstand bei Antragstellung alle wesentlichen Änderungen der Sach- und Rechtslage bis zur letzten mündlichen Verhandlung Berücksichtigung finden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 09.11.2011 - L 3 AL 1949/11 - Hessisches LSG, Urteil vom 19.06.2013 - L 6 AL 116/12 - jew. veröffentlicht in juris), weswegen der Kläger, nachdem das LRA mit Bescheid vom 04.10.2012 einen GdB von 40 seit dem 29.01.2009 festgestellt hat, die Voraussetzungen eines anerkannten GdB von wenigstens 30 und des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland erfüllt (§§ 2 Abs. 2, Abs. 3 SGB IX).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 8 AL 3774/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung - Vorgreiflichkeit -

    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25.01.2013 - L 8 AL 363/12, unveröffentl.) im Klageverfahren zwischen der Klägerin und der Beklagten zu berücksichtigen, ob (spätestens) zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Voraussetzungen einer Gleichstellung schon bzw. noch vorliegen (dazu vgl. z.B. BSG a.a.O.; Hessisches LSG 19.06.2013 - L 6 AL 116/12 - juris RdNr. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 3 AL 26/14
    Jedoch müssen aufgrund der Schutzrichtung und des Zweckes der Regelung neben dem Sach- und Streitstand bei Antragstellung alle wesentlichen Änderungen der Sach- und Rechtslage bis zur letzten mündlichen Verhandlung Berücksichtigung finden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 09.11.2011 - L 3 AL 1949/11 - Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 19.06.2013 - L 6 AL 116/12 - jew. veröffentlicht in juris), weswegen vorliegend maßgeblich ist, dass die Klägerin (zwischenzeitlich) in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit steht.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2018 - L 13 AL 314/17
    Allerdings müssen wegen des Zwecks der Regelung auch wesentliche Änderungen der Sach- und Rechtslage bis zur letzten mündlichen Verhandlung Berücksichtigung finden (BSG, Urteil vom 2. März 2000 - B 7 AL 46/99 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Oktober 2015 - L 8 AL 4146/14; Hessisches LSG, Urteil vom 19. Juni 2013 - L 6 AL 116/12; Luthe in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Auflage 2018, § 2 SGB IX, Rn.186).
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