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   LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10   

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https://dejure.org/2013,21413
LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10 (https://dejure.org/2013,21413)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2013 - L 6 AL 3/10 (https://dejure.org/2013,21413)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - L 6 AL 3/10 (https://dejure.org/2013,21413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Hörgerät - Zuständiger Leistungsträger - Keine Zulassung der verspäteten Antragstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Mindestvoraussetzung für die Kostenerstattung sei in allen Fällen, dass die Leistung vor der Selbstbeschaffung beim Sozialleistungsträger beantragt wurde, der Träger also vor der "Selbsthilfe" mit dem Leistungsbegehren befasst worden sei (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R, juris Rn. 18 zum gleichlautenden § 13 Abs. 3 SGB V und auf BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R, juris Rn. 23) Diese Bedingung sei in dem Zeitpunkt, als die Klägerin sich die Hörgeräte beschafft habe, nicht erfüllt gewesen.

    Denn auch dann setze eine Kostenerstattung voraus, dass die Anforderungen des § 15 SGB IX erfüllt seien, der entweder unmittelbar, jedenfalls aber über § 13 Abs. 3 S. 2 SGB V, zur Anwendung komme (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 21.8.2008 - B 13 R 33/07 R, juris Rn. 21 f.).

    Der Antrag auf Zahlung des Festbetrages könne den Antrag auf Zahlung der den Festbetrag übersteigenden Kosten nicht ersetzen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R, juris Rn. 51).

    Im Übrigen werde auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 verwiesen.

    Nach § 15 Abs. 1 S. 4 SGB IX kommt ein Erstattungsanspruch als Teilhabeleistung im Arbeitsleben für Geräte, die bereits vor Antragstellung angeschafft wurden nur in Betracht, wenn der Rehabilitationsträger eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder die Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl. auch BSG, Urteil vom 21.8.2009 - B 13 R 33/07 R zu § 15 Abs. 1 S. 4 SGB IX; s. auch Gutzler, ZFSH/SGB 2013, 13, 18).

    Der 5. Senat des BSG teilt die Bedenken des 13. Senats des Bundessozialgerichts gegen die unmittelbare Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 SGB IX im Bereich der Rentenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 21. August 2008, B 13 R 33/07 R, Rn. 21 f.) nicht.

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Die in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX geregelte Zuständigkeit erstreckt sich im Verhältnis zum Antragsteller stets auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für behinderte Menschen vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 21. August 2009 - 13 R 33/07 R, juris Rn. 30; Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R, juris Rn. 16).

    Ausweislich dieser gesetzgeberischen Absicht sollte mit § 15 SGB IX eine einheitliche Kostenerstattungsregelung für den Bereich der Teilhabeleistungen geschaffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R, juris Rn. 12).

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Mindestvoraussetzung für die Kostenerstattung sei in allen Fällen, dass die Leistung vor der Selbstbeschaffung beim Sozialleistungsträger beantragt wurde, der Träger also vor der "Selbsthilfe" mit dem Leistungsbegehren befasst worden sei (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R, juris Rn. 18 zum gleichlautenden § 13 Abs. 3 SGB V und auf BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R, juris Rn. 23) Diese Bedingung sei in dem Zeitpunkt, als die Klägerin sich die Hörgeräte beschafft habe, nicht erfüllt gewesen.

    Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten als Leistung im Rahmen des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung scheitere ebenfalls an der nicht rechtzeitigen Antragstellung, denn auch nach § 13 Abs. 3 SGB V müsse der Antrag vor der Selbstbeschaffung gestellt worden sein (Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R, juris Rn. 18).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Zudem regeln § 15 SGB IX und § 13 SGB V in ihrem Anwendungsbereich den Rechtsgedanken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs abschließend (BSG, Urteil vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R zu § 13 SGB V); auch dies spricht dagegen, über § 324 SGB III die Einhaltung des Beschaffungsweges zu fingieren.
  • LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 926/00
    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Nach anderer Auffassung, schließt ein geringes Verschulden des Antragstellers eine nachträgliche Antragszulassung nicht aus, wenn die Folgen der Verspätung erheblich sind (Striebinger, in: Gagel, SGB III, Juli 2009, § 324 Rn. 17; Hessisches LSG, Urteil vom 14. Februar 2001 - L 6 AL 926/00, juris Rn. 37).
  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Denn für eine Beiladung habe das Bundessozialgericht eine Hemmung der Verjährung abgelehnt, weil diese nicht der als Hemmungsgrund genannten Streitverkündung vergleichbar sei (BSG, Urteil vom 1. August 1991 - 6 RKa 9/89).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Das werde insbesondere durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R klargestellt.
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Der erstangegangene Rehabilitationsträger kann jedenfalls die Prüfungsfrist von zwei Wochen voll ausnutzen und hat dann immer noch die Möglichkeit, den Leistungsantrag fristwahrend am ersten Werktag nach dem Ende der Prüfungsfrist an den nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten (BSG, Urteil vom 3. November 2011 - B 3 KR 8/11 R, juris m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - L 9 KR 1021/05

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbst beschafftes Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Die Hörgeräte seien auch keine unaufschiebbare Leistung, die die Beklagte nicht rechtzeitig hätte erbringen können, zumal auch in diesem Fall grundsätzlich ein vorheriger Antrag erforderlich sei (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. April 2002 - L 9 KR 1021/05, juris Rn. 24), der hier gerade fehle.
  • LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Hilfsmittelversorgung - Hörgerät -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der der Senat folgt (siehe Urteil vom 12. Dezember 2012 - L 6 AL 160/09, juris, m.w.N.), hat der erstangegangene Leistungsträger, sofern er einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht unverzüglich nach Ablauf der Zweiwochenfrist an den seiner Meinung nach zuständigen Träger weitergibt, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in dieser Bedarfssituation für behinderte Menschen vorgesehen sind.
  • LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 1 KR 36/10

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes höherwertigeres Hörgerät;

    Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die Beklagte als erstangegangener Rehabilitationsträger i.S. von § 14 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) über den Antrag der Klägerin nach allen Rechtsgrundlagen zu befinden hatte, die in der gegebenen Bedarfssituation für behinderte Menschen vorgesehen sind; eine Ablehnung ist dem erstangegangenen Rehabilitationsträger, der den Antrag nicht innerhalb der Frist des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX weitergeleitet hat, nur möglich, wenn überhaupt kein Träger die beantragte Leistung zu erbringen hat (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris Rn. 15 ff.; Hessisches LSG, Urteil vom 19. Juni 2013 - L 6 AL 3/10 - juris Rn. 42).
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