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   LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07   

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https://dejure.org/2009,21548
LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07 (https://dejure.org/2009,21548)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.01.2009 - L 4 KA 44/07 (https://dejure.org/2009,21548)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - L 4 KA 44/07 (https://dejure.org/2009,21548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 72 Abs 1 SGB 5, § 72 Abs 2 SGB 5, § 73 Abs 1 S 1 SGB 5, § 73 Abs 1a S 1 SGB 5, § 73 Abs 1a S 2 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Nichtabrechnung klinisch-neurologischer Basisdiagnostik, gastroenterologischer Leistungen und pneumologischer Leistungen durch Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung - Geltung der sich aus dem Vertragsarztrecht ergebenden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vertragsärztliche Versorgung - Nichtabrechnung klinisch-neurologischer Basisdiagnostik, gastroenterologischer Leistungen und pneumologischer Leistungen durch Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung - Geltung der sich aus dem Vertragsarztrecht ergebenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07
    Die Fallgestaltung beim Kläger sei nicht mit der vergleichbar, über die das BSG mit Urteil vom 9. April 2008, B 6 KA 40/07 R entschieden habe.

    Entgegen der Auffassung des Klägers sei das Urteil des BSG vom 9. April 2008, B 6 KA 40/07 R auf den hiesigen Rechtsstreit in den Kernaussagen übertragbar.

    Nach der Rechtsprechung des BSG sind Vorgaben im EBM 2005, dass bestimmte Leistungen nur von Fachärzten mit einer bestimmten Schwerpunktbezeichnung erbracht und abgerechnet werden dürfen, über das Vorliegen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage hinaus kompetentiell und materiell rechtmäßig (vgl. BSG, Urteil vom 9. April 2008, Az. B 6 KA 40/07 R, Juris Rdnrn. 26 ff).

    Nach der vorgenannten BSG-Entscheidung vom 9. April 2008, a. a. O., Rdnrn. 29 ff, sind Internisten ohne die Schwerpunktbezeichnung Pneumologie durch den Ausschluss gemäß der Präambel zu Abschnitt 13.3.7 EBM nicht von einem Leistungsbereich ausgeschlossen, der zum Kern ihres internistischen Fachgebietes gehört.

    Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BSG, Urteil vom 9. April 2008, a. a. O., Rdnr. 36 ff).

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07
    Auch für die belegärztliche Tätigkeit werde der Leistungsrahmen grundsätzlich durch die Regelungen vorgegeben, die für die ambulante vertragsärztliche Versorgung gelten (BSG 6. Senat, Urteil vom 13. November 1996, Az. 6 RKa 31/95).

    Die sich aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Beschränkungen gelten nach der Rechtsprechung des BSG auch für Belegärzte, weil die belegärztliche Tätigkeit die Fortsetzung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit darstellt (vgl. Urteile des BSG vom 3. Februar 2000, B 6 KA 53/99 B und vom 13. November 1996, 6 RKa 31/95).

    Auch für die im Rahmen einer belegärztlichen Krankenhausbehandlung anfallenden ärztlichen Leistungen gilt der EBM, was zur Folge hat, dass Vertragsärzte im Rahmen ihrer belegärztlichen Tätigkeit zulasten der Gesamtvergütung nur die im EBM aufgeführten Leistungen abrechnen können (vgl. Urteil des BSG vom 13. November 1996, a. a. O.).

  • BSG, 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B

    Geltung der Beschränkungen des Vertragsarztrechtes auch für Belegärzte,

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07
    Die sich aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Beschränkungen gelten nach der Rechtsprechung des BSG auch für Belegärzte, weil die belegärztliche Tätigkeit die Fortsetzung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit darstellt (vgl. Urteile des BSG vom 3. Februar 2000, B 6 KA 53/99 B und vom 13. November 1996, 6 RKa 31/95).
  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Gliederung in haus- und fachärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07
    25 Aufgrund der oben aufgezeigten abschließenden Regelung zu den von Internisten ohne Schwerpunkt abrechenbaren Leistungen kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich aus der Ergänzenden Vereinbarung zur Reform des EBM zum 1. April 2005 unter Abs. 3 eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Gestattung der Erweiterung des abrechnungsfähigen Leistungsspektrums und/oder Abrechnung einzelner ärztlicher Leistungen bezogen auf alle Vertragsärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) aus Sicherstellungsgründen ergibt (vgl. hierzu bereits Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 26/07).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07
    Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, Az.: B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97).
  • BSG, 11.11.2005 - B 6 KA 12/05 B

    Zuordnung des Vertragsarztes zum hausärztlichen oder fachärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07
    Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, Az.: B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07
    Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, Az.: B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07
    Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, Az.: B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07
    Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, Az.: B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97).
  • LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen -

    Auch für die im Rahmen einer belegärztlichen Krankenhausbehandlung anfallenden ärztlichen Leistungen gilt der EBM, was zur Folge hat, dass Vertragsärzte im Rahmen ihrer belegärztlichen Tätigkeit zulasten der Gesamtvergütung nur die im EBM aufgeführten Leistungen abrechnen können (vgl. Urteil des BSG vom 13. November 1996, a.a.O.; Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Januar 2009, L 4 KA 44/07).

    Aufgrund der oben aufgezeigten abschließenden Regelungen zu den von Internisten ohne Schwerpunkt bei Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung abrechenbaren Leistungen kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich aus der Ergänzenden Vereinbarung zur Reform des EBM zum 1. April 2005 unter Abs. 3 eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Gestattung der Erweiterung des abrechnungsfähigen Leistungsspektrums und/oder Abrechnung einzelner ärztlicher Leistungen bezogen auf alle Vertragsärzte durch die KÄV aus Sicherstellungsgründen ergibt (vgl. hierzu bereits Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 26/07 sowie Beschluss vom 20. Januar 2009, a.a.O.).

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