Rechtsprechung
   LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33948
LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08 (https://dejure.org/2009,33948)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.02.2009 - L 4 KA 56/08 (https://dejure.org/2009,33948)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - L 4 KA 56/08 (https://dejure.org/2009,33948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,33948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Daher sei es im Instanzenweg als geklärt anzusehen, dass eine vom EBM 2005 abweichende Genehmigung nicht erteilt werden könne (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. April 2008, B 6 KA 40/07 R).

    Ergänzend ist auszuführen, dass nach dem Urteil des BSG vom 9. April 2008, B 6 KA 40/07 R, juris Rdnrn. 29 ff Internisten ohne die Schwerpunktbezeichnung Pneumolologie durch den Ausschluss gemäß der Präambel zu Abschnitt 13.3.7 EBM nicht von einem Leistungsbereich ausgeschlossen sind, der zum Kern ihres internistischen Fachgebietes gehört.

    Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BSG, Urteil vom 9. April 2008, a.a.O., Rdnr. 36 ff).

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Die sich aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Beschränkungen gelten nach der Rechtsprechung des BSG auch für Belegärzte, weil die belegärztliche Tätigkeit die Fortsetzung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit darstellt (vgl. BSG, Beschluss vom 3. Februar 2000, B 6 KA 53/99 B und Urteil vom 13. November 1996, 6 RKa 31/95).

    Auch für die im Rahmen einer belegärztlichen Krankenhausbehandlung anfallenden ärztlichen Leistungen gilt der EBM, was zur Folge hat, dass Vertragsärzte im Rahmen ihrer belegärztlichen Tätigkeit zulasten der Gesamtvergütung nur die im EBM aufgeführten Leistungen abrechnen können (vgl. Urteil des BSG vom 13. November 1996, a.a.O.; Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Januar 2009, L 4 KA 44/07).

    Insoweit hat das BSG im Urteil vom 13. November 1996, a. a. O., zu Recht darauf hingewiesen, dass Strukturverschiebungen hinsichtlich des Leistungsgeschehens zwischen dem Krankenhaussektor und der vertragsärztlichen Versorgung Auswirkungen auf die Finanzierung beider Leistungsbereiche haben, und daher vor der Leistungserbringung geregelt werden müssen.

  • LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Nichtabrechnung klinisch-neurologischer

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Auch für die im Rahmen einer belegärztlichen Krankenhausbehandlung anfallenden ärztlichen Leistungen gilt der EBM, was zur Folge hat, dass Vertragsärzte im Rahmen ihrer belegärztlichen Tätigkeit zulasten der Gesamtvergütung nur die im EBM aufgeführten Leistungen abrechnen können (vgl. Urteil des BSG vom 13. November 1996, a.a.O.; Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Januar 2009, L 4 KA 44/07).

    Aufgrund der oben aufgezeigten abschließenden Regelungen zu den von Internisten ohne Schwerpunkt bei Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung abrechenbaren Leistungen kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich aus der Ergänzenden Vereinbarung zur Reform des EBM zum 1. April 2005 unter Abs. 3 eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Gestattung der Erweiterung des abrechnungsfähigen Leistungsspektrums und/oder Abrechnung einzelner ärztlicher Leistungen bezogen auf alle Vertragsärzte durch die KÄV aus Sicherstellungsgründen ergibt (vgl. hierzu bereits Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 26/07 sowie Beschluss vom 20. Januar 2009, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Gliederung in haus- und fachärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Aufgrund der oben aufgezeigten abschließenden Regelungen zu den von Internisten ohne Schwerpunkt bei Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung abrechenbaren Leistungen kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich aus der Ergänzenden Vereinbarung zur Reform des EBM zum 1. April 2005 unter Abs. 3 eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Gestattung der Erweiterung des abrechnungsfähigen Leistungsspektrums und/oder Abrechnung einzelner ärztlicher Leistungen bezogen auf alle Vertragsärzte durch die KÄV aus Sicherstellungsgründen ergibt (vgl. hierzu bereits Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 26/07 sowie Beschluss vom 20. Januar 2009, a.a.O.).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, 1 BvR 2507/97).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, 1 BvR 2507/97).
  • BSG, 11.11.2005 - B 6 KA 12/05 B

    Zuordnung des Vertragsarztes zum hausärztlichen oder fachärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, 1 BvR 2507/97).
  • BSG, 03.02.2000 - B 6 KA 53/99 B

    Geltung der Beschränkungen des Vertragsarztrechtes auch für Belegärzte,

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Die sich aus dem Vertragsarztrecht ergebenden Beschränkungen gelten nach der Rechtsprechung des BSG auch für Belegärzte, weil die belegärztliche Tätigkeit die Fortsetzung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit darstellt (vgl. BSG, Beschluss vom 3. Februar 2000, B 6 KA 53/99 B und Urteil vom 13. November 1996, 6 RKa 31/95).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, 1 BvR 2507/97).
  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 993/06

    Anspruch auf Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen nach Nr. 13430 und Nr.

    Auszug aus LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08
    Der vom SG Marburg in der früheren Entscheidung vom 23. Mai 2007 (S 12 KA 993/06) vertretenen Rechtsauffassung könne nicht gefolgt werden.
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht