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   LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09   

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https://dejure.org/2013,9884
LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09 (https://dejure.org/2013,9884)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 6 SO 79/09 (https://dejure.org/2013,9884)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 6 SO 79/09 (https://dejure.org/2013,9884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege gegen den zuständigen Sozialhilfeträger auf eine Förderung nach § 10 Abs. 3 BSHG bzw. § 5 Abs. 3 SGB XII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege gegen den zuständigen Sozialhilfeträger auf eine Förderung nach § 10 Abs. 3 BSHG bzw. § 5 Abs. 3 SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    Die begrenzte Verfügbarkeit von Eigenmitteln treffe auch auf den Kläger zu und das Pluralitätsgebot, konkretisiert im Urteil des BVerfG vom 18. Juli 1967 - 2BvF 3/62 u.a. - BVerfGE 22, 180 (zur Jugendhilfe), gelte auch nach dem Bundessozialhilfegesetz.

    Die angemessene Höhe der Förderung werde auch nicht durch das von dem Kläger herangezogene Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18. Juli 1967 zur Jugendhilfe (BVerfGE 22, 180) vorgeschrieben.

    Aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 22, 180 ff.) lasse sich ebenfalls kein Förderungsanspruch ableiten.

    Zwar gehe diese Bestimmung nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 22, 180 f.) nicht so weit, der freien Wohlfahrtspflege schlechthin den Vorrang vor der öffentlichen Sozialhilfe einzuräumen, sondern gebiete nur, die bewährte Zusammenarbeit zu gewährleisten und durch einen koordinierten Einsatz öffentlicher und privater Mittel den größtmöglichen Erfolg zu erzielen.

    Es hat dabei § 10 Abs. 3 Satz 2 BSHG als Vorschrift behandelt, die eine Pflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe statuiert, die freien Träger in ihrer Tätigkeit zu unterstützen, anzuregen und zur Mitarbeit heranzuziehen (BVerfG vom 18. Juli 1967 - 2 BvF 3/62 u.a., BVerfGE 22, 180, juris Rn. 87), nicht aber eine die Förderungs- und Finanzierungspflicht bejaht.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02

    Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen;

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2003 - Az. 3 C 26/02 (zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen), in dem es auch um eine "angemessene öffentliche Förderung" gegangen sei, heiße es: "Da bei vielen in Betracht kommenden Trägern nur sehr beschränkt Eigenmittel zur Verfügung stehen, gefährdet die Ansetzung eines hohen Anteils an Eigenmitteln bei der Bestimmung des angemessenen Förderbetrags diese Vielfalt und damit die Erfüllung des Sicherstellungsauftrags des Gesetzes.

    Stehe damit fest, dass der Anspruch dem Grunde nach bestehe, so sei auch hinsichtlich der Höhe bereits entschieden, was unter dem unbestimmten Rechtsbegriff einer "angemessenen Förderung" bzw. "angemessenen Unterstützung" zu verstehen sei, nämlich eine Unterstützung, die 80 % der den freien Träger treffenden notwendigen Kosten abdecke (BVerwGE 118, 289).

    Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 118, 289) seien auf den vorliegenden Rechtstreit nicht übertragbar.

    Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2003 - 3 C 26/02 zu § 4 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) lässt sich kein Anspruch auf finanzielle Förderung nach § 10 Abs. 3 S. 2 BSHG herleiten.

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    Der Kläger beruft sich insoweit u.a. auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1975 - VIII C 77.74 (BVerwGE 49, 23), das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. November 1985 - 10 RKg 3/84 (NJW 1987, 1222).

    Das Ermessen ist nur hinsichtlich des Umfangs eingeräumt und setzt erst ein, wenn ein atypischer Fall vorliegt (BSG, Urteil vom 6. November 1985 - 10 RKg 3/84, juris Rn. 17).

  • SG Berlin, 16.12.2010 - S 47 SO 2643/10

    Sozialhilfe - Subventionen für Träger der freien Wohlfahrtspflege für Kontakt-

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    § 10 Abs. 3 Satz BSHG (§ 5 SGB XII) gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung und Unterstützung, sondern (nur) darauf, dass der zuständige Sozialhilfeträger bei der Bescheidung des Antrages sein Ermessen fehlerfrei ausübt (SG Berlin, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - S 47 SO 2643/10, juris Rn. 40).

    Die Förderung liegt im Ermessen des Sozialhilfeträgers, weshalb bei einer Klage im Erfolgsfall regelmäßig nur eine Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes in Betracht kommt (vgl. Münder in: LPK SGB XII, 7. Aufl. 2005, § 5 Rn. 42; SG Berlin, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - S 47 SO 2643/10, juris Rn. 36).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    Aus dem im allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 120, 1, 29; 122, 210, 230; 129, 49, 68 st. Rspr.), lässt sich indessen das Vorgehen des Beklagten im Jahr 2004 rechtfertigen, alle drei freien Träger bei einer nur marginal unterschiedlichen Stellenverteilung mit 20.000,00 EUR in absolut gleicher Höhe zu unterstützen.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    Aus dem im allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 120, 1, 29; 122, 210, 230; 129, 49, 68 st. Rspr.), lässt sich indessen das Vorgehen des Beklagten im Jahr 2004 rechtfertigen, alle drei freien Träger bei einer nur marginal unterschiedlichen Stellenverteilung mit 20.000,00 EUR in absolut gleicher Höhe zu unterstützen.
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    Aus dem im allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 120, 1, 29; 122, 210, 230; 129, 49, 68 st. Rspr.), lässt sich indessen das Vorgehen des Beklagten im Jahr 2004 rechtfertigen, alle drei freien Träger bei einer nur marginal unterschiedlichen Stellenverteilung mit 20.000,00 EUR in absolut gleicher Höhe zu unterstützen.
  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 1513/05

    Kindergarten; freier Träger, Förderungsanspruch; Zuständigkeit; Eigenleistung;

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    Auch die Berufung des Klägers auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. September 2005 - 10 UE 1513/05 -, juris zur Förderung eines Kindergartens eines freien Trägers nach § 74 SGB VIII führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    Der Kläger beruft sich insoweit u.a. auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1975 - VIII C 77.74 (BVerwGE 49, 23), das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. November 1985 - 10 RKg 3/84 (NJW 1987, 1222).
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 16.01

    Kindergarten, Übernahme von Teilnahmebeitrag; Teilnahmebeitrag, Übernahme eines -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 79/09
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 16/01 , juris einen solchen Anspruch dem Grunde nach verneint habe, sei dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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