Rechtsprechung
LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 44 Abs 1 SGB 10, § 44 Abs 4 SGB 10, § 42 SGB 12, § 29 SGB 12, § 1902 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rückwirkende Sozialhilfe-Leistungen möglich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de (Pressemitteilung)
Rückwirkende Leistungen nur bei vorsätzlich falschen Angaben ausgeschlossen
- hessen.de (Pressemitteilung)
Rückwirkende Leistungen nur bei vorsätzlich falschen Angaben ausgeschlossen // Behinderter erhält mehr Sozialhilfe - auch für zurückliegende Jahre
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Rückwirkende Sozialhilfe-Leistungen möglich?
- hessen.de (Pressemitteilung)
Rückwirkende Leistungen nur bei vorsätzlich falschen Angaben ausgeschlossen // Behinderter erhält mehr Sozialhilfe - auch für zurückliegende Jahre
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Keine rückwirkenden Sozialleistungen bei vorsätzlich falschen Angaben
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 26.05.2010 - S 20 SO 164/08
- LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 2 SO 404/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe - …
Dagegen legte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des LSG Hessen vom 20.05.2011 - Az. L 7 SO 92/10 - Widerspruch ein, den der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 05.04.2012 mit der Begründung zurückwies, dass ein Mehrbedarf frühestens ab dem Besitz eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises gewährt werden könne und nicht bereits ab dem Vorliegen der Voraussetzungen hierfür. - LSG Hamburg, 11.12.2013 - L 4 AS 453/11
Einkommensanrechnung von Kindergeld
Der nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorausgesetzte Vorsatz bezieht sich nämlich allein auf die Angaben selbst und nicht auf ihre Rechtsfolgen oder rechtliche Bedeutung (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 25.5.2011 - L 7 SO 92/10). - LSG Hamburg, 11.12.2013 - L 4 AS 455/11 Der nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorausgesetzte Vorsatz bezieht sich nämlich allein auf die Angaben selbst und nicht auf ihre Rechtsfolgen oder rechtliche Bedeutung (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 25.5.2011 - L 7 SO 92/10).
- LSG Hamburg, 11.12.2013 - L 4 AS 448/11
Überprüfung nach § 44 SGB X
Der nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorausgesetzte Vorsatz bezieht sich nämlich allein auf die Angaben selbst und nicht auf ihre Rechtsfolgen oder rechtliche Bedeutung (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 25.5.2011 - L 7 SO 92/10). - VG Würzburg, 07.10.2014 - W 1 K 13.192
Ausbildungsförderung; Rücknahme; Anrechnung des Elterneinkommens; Falschangaben …
Daraus folgt, dass das bloße Vertretenmüssen der Falschangaben im Sinne von Vorsatz oder Fahrlässigkeit nicht ausreicht, sondern vielmehr zumindest bedingter Vorsatz, d.h. billigendes Inkaufnehmen der Unrichtigkeit durch den Auszubildenden erforderlich ist (vgl. HessLSG, U.v. 20.5.2011 - L 7 SO 92/10 - BeckRS 2011, 74098).