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   LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85 A   

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https://dejure.org/1985,3733
LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85 A (https://dejure.org/1985,3733)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85 A (https://dejure.org/1985,3733)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 1985 - L 10 Ar 119/85 A (https://dejure.org/1985,3733)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    Noch deutlicher hat das Bundesverfassungsgericht seine Auffassung im Beschluß vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 (BVerfGE 26, 186 ff.) zum Ausdruck gebracht, auf den es in seinem Beschluß vom 30. Mai 1978 - 2 BvR 685/77 (BVerfGE 48, 300 ff.) Bezug genommen hat.

    Auch insoweit hat das Bundesverfassungsgericht den entscheidenden, die verfassungskonforme Auslegung rechtfertigenden Gesichtspunkt weniger in einem formalen Aspekt, sondern darin gesehen, daß die Landesjustizverwaltung an eine zahlenmäßig dem § 94 Abs. 2 Satz 4 BRAO entsprechende Vorschlagsliste nicht gebunden ist, sondern eine Erweiterung der Liste verlangen kann, wenn die Vorschlagsliste nicht genügend Kandidaten enthält, welche die Landesjustizverwaltung als geeignet ansieht (vgl. BVerfGE 26, 186/196).

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 1968 - 1 StR 87/68 (NJW 1968, 1436) die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bejaht, obwohl die an der Entscheidung mitwirkenden Geschworenen aus Vorschlagslisten gewählt worden waren, die nicht die in § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG a.F.
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    Vielmehr richten sich die Vorschriften über den gesetzlichen Richter dagegen, daß die Auswahl des im Einzelfall zuständigen Richters aufgrund sachfremder Erwägungen manipuliert wird; das ist aber z.B. nicht der Fall, wenn ein Verfahrensverstoß im Bereich der Auswahl des Richters auf einem Verfahrensirrtum beruht, nicht aber von willkürlichen, sachfremden Erwägungen bestimmt wird (vgl. Urteil des BGH vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 in NJW 1976, 432 ff.).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    Noch deutlicher hat das Bundesverfassungsgericht seine Auffassung im Beschluß vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 (BVerfGE 26, 186 ff.) zum Ausdruck gebracht, auf den es in seinem Beschluß vom 30. Mai 1978 - 2 BvR 685/77 (BVerfGE 48, 300 ff.) Bezug genommen hat.
  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    In seinem Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 566/81 (NJW 1982, 293 ff.) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die Gültigkeit einer Schöffenwahl werde nicht dadurch berührt, daß die ihr zugrunde liegende Vorschlagsliste entgegen der Vorschrift des § 36 Abs. 2 GVG nicht alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen und damit nicht die gesamte Bevölkerung der Gemeinde bzw. des Verwaltungsbezirks repräsentierten.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    Das Institut der einstweiligen Anordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in entsprechender Anwendung des § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auch im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbar (vgl. BVerfGE 46, 166 ff).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 (NJW 1984, 2839) steht dem nicht entgegen.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    Sinn und Zweck des § 14 Abs. 1 SGG sind darin zu sehen, daß die zur Berufung und Ernennung der ehrenamtlichen Richter zuständige Stelle die Möglichkeit der Auswahl haben soll (vgl. Beschluß des BVerfGE 27, 312 ff.).
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