Rechtsprechung
LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 170/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Betriebs-Berater
Ohne inländische Beschäftigung kein Versicherungsschutz im Ausland
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Hilfstransport nach Russland - Dolmetschertätigkeit - ausschließlicher Einsatz im Ausland - kein Bezug zum Inland - fehlende Ausstrahlungswirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Ohne inländische Beschäftigung kein Versicherungsschutz im Ausland // Berufsgenossenschaft muss Unfall bei Hilfseinsatz in Russland nicht entschädigen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesetzliche Unfallversicherung im Ausland?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Berufsgenossenschaft muss Unfall bei Hilfseinsatz in Russland nicht entschädigen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versicherungsschutz im Ausland erfordert inländische Beschäftigung!
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Ohne inländische Beschäftigung kein Versicherungsschutz im Ausland
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Unfallversicherungsschutz bei Auslandstätigkeit
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
BG muss bei Auslands-Einsatz nicht entschädigen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ohne inländische Beschäftigung kein Versicherungsschutz im Ausland
- hessen.de (Pressemitteilung)
Ohne inländische Beschäftigung kein Versicherungsschutz im Ausland // Berufsgenossenschaft muss Unfall bei Hilfseinsatz in Russland nicht entschädigen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Auslandseinsatz nicht durch gesetzliche Unfallversicherung gedeckt
Verfahrensgang
- SG Kassel, 11.07.2007 - S 9 U 2128/03
- LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 170/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung - …
Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 170/07
29 Auch der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in dessen Urteil vom 10. August 1999, Az.: B 2 U 30/98, wonach derjenige, der unmittelbar zur Entsendung ins Ausland eingestellt wird, also zuvor keine Tätigkeit für den entsprechenden Arbeitgeber im Inland ausgeübt hat, dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht unterliegt, wenn für die Zeit nach Beendigung der Entsendung eine Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber im Inland nicht gewährleistet ist.
- LSG Hessen, 05.12.2011 - L 3 U 174/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Ausstrahlung - …
Erforderlich ist daher zum einen, dass der für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Arbeitnehmer sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung im Inland befindet und zum anderen, dass - neben der erforderlichen Absicht der Rückkehr ins Inland - zu Beginn der Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung feststeht oder durch konkrete Vereinbarung gewährleistet ist, dass die Beschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber im Inland weitergeführt wird (BSG…, Urteil vom 10. August 1999, a.a.O.; Urteil des Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 170/07 - juris).