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   LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12   

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https://dejure.org/2015,2964
LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12 (https://dejure.org/2015,2964)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.01.2015 - L 6 AS 361/12 (https://dejure.org/2015,2964)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - L 6 AS 361/12 (https://dejure.org/2015,2964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ALG II und Leistungsausschluss; Funktionaler Einrichtungsbegriff; Zusammenrechnung von Aufenthaltszeiträumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung; Ermittlung des Aufenthaltszeitraums nach einem Einrichtungswechsel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12
    Gegen diesen Bescheid legte der Kläger mit Schreiben vom 13.01.2010 (LA Bl. 25) unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R - am 20.01.2010 Widerspruch ein.

    Nur dann ließe sich bei der im Rahmen von § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 SGB II notwendigen Prognoseentscheidung (vgl. für viele BSG, Urtl. v. 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 5 und BSG, Urtl. v. 07.05.2009 - B 14 AS 16/08 R; außerdem Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 7 Rn. 245 und Hänlein, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 7 SGB II Rn. 78) davon sprechen, dass der Kläger für voraussichtlich weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus nach § 107 SGB V untergebracht sei.

    Auch der Zweck der Vorschrift, häufige Zuständigkeitswechsel zu vermeiden (vgl. BSG, Urtl. v. 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 5), legt eine entsprechende Auslegung nicht nahe, insbesondere wenn der Betroffene in den vor dem (erneuten) Antrag auf Arbeitslosengeld II liegenden Zeiträumen der Unterbringung bereits Sozialhilfe erhalten hat, was häufig - wie auch hier - der Fall sein wird.

    Der Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 SGB II greift daher nicht zu Gunsten des Klägers ein; daran ändert sich auch nichts, wenn man, wie der Kläger unter Verweis auf das Urteil des BSG vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R - argumentiert hat, die Bewährungsentscheidungen des Amtsgerichts Frankfurt als Zäsur wertet.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - L 5 AS 31/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12
    Der Zeitpunkt zur Erstellung der Prognose sei damit der der Aufnahme in die Übergangseinrichtung und nicht der der Stellung des Antrages auf Leistungen nach dem SGB II am 06.01.2010 (Verweis auf Landessozialgericht [LSG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008 - L 5 AS 31/08 -).

    Dem entspricht schließlich, dass in der Begründung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vom 20.07.2006, BGBl. I S. 1706), mit dem die maßgebliche Fassung des § 7 Abs. 4 SGB II eingeführt wurde, hinsichtlich des Zeitpunkts der Prognoseentscheidung auf den Beginn des Krankenhausaufenthalts und nicht auf die Antragstellung abgestellt wird (vgl. BT-Drs. 16/1410 S. 20; dem folgend etwa Thie, in: LPK-SGB II, § 7 Rn. 89 und Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 7 Rn. 245; unklar: Hackethal, in: jurisPK-SGB II, § 7 Rn. 63; vgl. außerdem LSG Rheinland-Pfalz, Urtl. v. 18.12.2008 - L 5 AS 31/08 - juris Rn. 14).

  • SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

    Auszug aus LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12
    Dafür lässt sich zwar anführen, dass unter diesen Umständen eine Integration in den Arbeitsmarkt gerechnet ab dem neuen Prognosezeitpunkt voraussichtlich wieder vor Ablauf von sechs Monaten möglich erschien (daher in diesem Sinne: SG Kassel, Urtl. v. 28.08.2013 - S 7 AS 973/10 - m.w.Nw.; ähnl. Spellbrink/G. Becker, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 7 Rn. 130; wohl auch Hänlein, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 7 SGB II Rn. 78).

    Selbst wenn man in einem solchen Fall sicher nicht von Manipulation sprechen sollte (vgl. krit. zu einer entsprechenden Qualifizierung z.B. SG Kassel, Urtl. v. 28.08.2013 - S 7 AS 973/10 - m.w.Nw.; ähnl. Spellbrink/G. Becker, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 7 Rn. 130), gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass dies dem Zweck der Rückausnahmeregelung entsprechen könnte: In ihrem Zusammenspiel stellen § 7 Abs. 4 S. 1 und S. 3 SGB II vielmehr erkennbar darauf ab, ob der Betroffene (insgesamt) zumindest für ein halbes Jahr untergebracht und damit für einen erheblichen Zeitraum "fiktiv erwerbsunfähig" ist - und dann für den Zeitraum der Unterbringung dem für erwerbsunfähige Hilfebedürftige vorgesehenen Hilferegime des SGB XII unterstellt wird.

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 16/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12
    Der Senat folgt dem BSG in der Auffassung, dass für die hier maßgebliche Rechtslage ein besonderer, für das SGB II maßgeblicher Einrichtungsbegriff nicht aufrecht zu erhalten ist (vgl. zum sog. funktionalen Einrichtungsbegriff BSG, Urtl. v. 06.09.2007 - B 14/7b AS 16/07 R - BSGE 99, 88; anders für die hier maßgebliche Rechtslage nunmehr BSG, Urtl. v. 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 36).
  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12
    Der Senat folgt dem BSG in der Auffassung, dass für die hier maßgebliche Rechtslage ein besonderer, für das SGB II maßgeblicher Einrichtungsbegriff nicht aufrecht zu erhalten ist (vgl. zum sog. funktionalen Einrichtungsbegriff BSG, Urtl. v. 06.09.2007 - B 14/7b AS 16/07 R - BSGE 99, 88; anders für die hier maßgebliche Rechtslage nunmehr BSG, Urtl. v. 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 36).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllungseinwand -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12
    Das kann allerdings dahinstehen, da die Frage nach der (teilweisen) fiktiven Erfüllung des streitigen Anspruchs auf der Grundlage von § 107 SGB X nicht zwingend im hiesigen, auf ein Grundurteil gerichteten Klageverfahren geklärt werden muss, vielmehr ggf. dessen Ausführung außerhalb des hiesigen Verfahrens überlassen bleiben könnte (vgl. zuletzt BSG, Urteil v. 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R - juris Rn. 12); für die Errechnung des Beschwerdewerts kann daher auf den vollen Betrag der Regelleistung für den streitigen Zeitraum abgestellt werden, der zweifelsfrei die Grenze des § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG übersteigt.
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 16/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 21.01.2015 - L 6 AS 361/12
    Nur dann ließe sich bei der im Rahmen von § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 1 SGB II notwendigen Prognoseentscheidung (vgl. für viele BSG, Urtl. v. 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 5 und BSG, Urtl. v. 07.05.2009 - B 14 AS 16/08 R; außerdem Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 7 Rn. 245 und Hänlein, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 7 SGB II Rn. 78) davon sprechen, dass der Kläger für voraussichtlich weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus nach § 107 SGB V untergebracht sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2016 - L 7 AS 150/16
    Für den Fall, dass eine Therapie zwar prognostisch weniger als sechs Monate dauert, aber eine gleichartige, durch inhaltliche, zielgerichtete Verbundenheit gekennzeichnete Maßnahme unmittelbar zuvor stattfand, werden beide Aufenthaltszeiträume zusammengerechnet (Terminbericht 48/15: BSG, Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 6/15 R; LSG Hessen, Urteil vom 21.01.2015 - L 6 AS 361/12 Rn. 39).
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