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   LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21 B ER   

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LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21 B ER (https://dejure.org/2022,9993)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.02.2022 - L 6 AS 585/21 B ER (https://dejure.org/2022,9993)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - L 6 AS 585/21 B ER (https://dejure.org/2022,9993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG, § 172 SGG, § 67 Abs. 3 SGB 2, § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren

  • rechtsportal.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R

    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    Die sogenannten typusprägenden Merkmale einer vorläufigen Entscheidung müssen unzweifelhaft erkennbar sein (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R -, BSGE 106, 244).

    In einem nur vorläufigen Bescheid muss, wie bereits ausgeführt, hinreichend deutlich klargestellt werden, dass es sich um eine Entscheidung handelt, die vorläufigen Charakter hat und die endgültige Entscheidung nicht vorwegnimmt (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 7. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R -, BSGE 106, 244); der Begünstigte muss sich auf eine mögliche anderslautende endgültige Regelung und die damit gegebenenfalls verbundene Erstattungsforderung einrichten können.

  • SG Kassel, 07.12.2021 - S 1 AS 98/21
    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    Im Rahmen der Begründung hat er folgenden Hinweis in den Bescheid aufgenommen: "Die Bewilligung ist lediglich vorläufig in Umsetzung des Beschlusses des Sozialgerichts Kassel vom 07. Dezember 2021 - Az. S 1 AS 98/21 ER - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens." Wegen der Einzelheiten wird auf Bl. 135 ff. der Gerichtsakten (GA) verwiesen.

    Im konkreten Fall hat der Antragsgegner im Bescheid vom 8. Dezember 2021 einen (nur) vorläufigen Charakter des Bescheides im Verfügungssatz nicht zum Ausdruck gebracht; (erst) im Rahmen der Begründung hat er formuliert: "Die Bewilligung ist lediglich vorläufig in Umsetzung des Beschlusses des Sozialgerichts Kassel vom 07. Dezember 2021 - Az. S 1 AS 98/21 ER - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens." Das ist nach Auffassung des Senats nicht ausreichend, um dem Antragsgegner eine Rückforderung bereits nach Abschluss eines erfolgreichen Beschwerdeverfahrens zu eröffnen.

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    Die sogenannten typusprägenden Merkmale einer vorläufigen Entscheidung müssen unzweifelhaft erkennbar sein (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R -, BSGE 106, 244).

    In einem nur vorläufigen Bescheid muss, wie bereits ausgeführt, hinreichend deutlich klargestellt werden, dass es sich um eine Entscheidung handelt, die vorläufigen Charakter hat und die endgültige Entscheidung nicht vorwegnimmt (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 7. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, SozR 4-2600 § 89 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 19/09 R -, BSGE 106, 244); der Begünstigte muss sich auf eine mögliche anderslautende endgültige Regelung und die damit gegebenenfalls verbundene Erstattungsforderung einrichten können.

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    Ob dies der Fall ist, ist hier wie allgemein bei vorläufigen Entscheidungen letztlich eine Frage der Auslegung; entscheidend ist mithin, wie der Bescheidempfänger diesen aus dem sogenannten objektiven Empfängerhorizont verstehen durfte (vgl. hierzu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R -, BSGE 108, 86, Rn. 18).

    Allerdings kann zur Auslegung eines Bescheides auch die Begründung (oder sogar ein beigefügtes erläuterndes Schreiben; so BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R -, BSGE 108, 86, Rn. 19) herangezogen werden, wenn nur im Ergebnis die Vorläufigkeit hinreichend zweifelsfrei erkennbar ist.

  • LSG Bayern, 28.07.2021 - L 16 AS 311/21

    Covid-Angemessenheitsfiktion gilt auch für Nicht-Covid-Fälle

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    Gesetzeszweck des § 67 Abs. 3 SGB II sei, dass sich SGB II-Leistungsbezieher in der Zeit der Pandemie "nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen" (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/18107, S. 25; zu dem Ganzen Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER -, juris Rn. 37 f.).

    Ansonsten würde im Rahmen des § 22 Abs. 4 SGB II der Wille des Gesetzgebers konterkariert, die Deckelung der Kosten der Unterkunft und Heizung auf die Angemessenheitsgrenze vorübergehend auszusetzen (Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juli 2021 - L 16 AS 311/21 B ER -, juris Rn. 39).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    Dabei sind grundrechtliche Belange der Antragsteller, soweit diese durch die Entscheidung berührt werden, umfassend in der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, info also 2005, 166).
  • LSG Hessen, 30.06.2020 - L 6 AS 327/20

    Sozialgerichtliches Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    Die Beschwerde ist darüber hinaus unbegründet, wobei der Senat durch den grundsätzlichen Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht gehindert ist, seine Entscheidung auch hierauf zu stützen, da Rechtsnachteile für die Beteiligten mit einem entsprechenden Vorgehen nicht verbunden sind (vgl. hierzu ausfl. erk. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2020 - L 6 AS 327/20 B ER -, juris, Rn. 24).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2014 - L 9 SO 20/13
    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    Es liegt angesichts dessen schon allgemein nicht fern, dass auf dieser Grundlage eine Korrektur erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens möglich ist (vgl. zu einer entspr. Formulierung auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 9 SO 20/13 B ER -, juris, Rn. 48 sowie LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2011 - L 5 AS 443/10 B ER -, juris, Rn. 33).
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 85/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Kosten nach

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass behinderungsbedingte zusätzliche Wohnbedarf regelmäßig nicht nach Kopfteilen aufzuteilen sind, sondern den individuellen Bedarf desjenigen Mitglieds (oder derjenigen Mitglieder) der Bedarfsgemeinschaft erhöhen, in dessen Person die bedarfserhöhenden Besonderheiten vorliegen (vgl. nur BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 85/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 71, Rn. 23; Luik, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, 5. Aufl. 2021, § 22 Rn. 94).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21
    Dabei stehen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert neben-, sondern in einer Wechselbeziehung zueinander, nach der die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit beziehungsweise Schwere des drohenden Nachteils, dem Anordnungsgrund, zu verringern sind und umgekehrt (vgl. für die st. Rspr. des Hess. LSG: Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER -, info also 2005, 169; Beschluss vom 7. September 2012 - L 9 AS 410/12 B ER - sowie Beschluss vom 5. September 2018 - L 6 AS 216/18 B ER - außerdem Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 27 ff.): Wäre eine Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 5 AS 443/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Entfallen des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - L 23 B 26/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Beschwerde gegen

  • LSG Hessen, 22.02.2016 - L 9 AS 66/16

    Vorläufige Leistungsgewährung

  • LSG Bayern, 11.04.2011 - L 16 AS 168/11

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung einer bereits vollzogenen

  • BSG, 02.03.2010 - B 5 R 104/07 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Teilzeitrehabilitand - Berechnung des Übergangsgeldes

  • LSG Hessen, 12.12.2023 - L 4 SO 84/23

    Sozialhilfe

    Demgegenüber entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich der Sozialleistungsträger durch den Erlass eines endgültigen Bescheides im Sinne einer für den streitgegenständlichen Zeitraum auch die Hauptsache erledigenden Abhilfe in die Rolle des Unterlegenen begibt (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Februar 2022 - L 6 AS 585/21 B ER -, juris).
  • SG München, 20.04.2023 - S 46 AS 193/22

    Grenzen der Anwendung von § 67 Abs. 3 S. 1 SGB II

    Verschiedene Gerichte haben in Eilverfahren die Anwendung der Vorschrift auch nach einem Umzug im laufenden Leistungsbezug befürwortet (z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020, L 11 AS 508/20 B ER; LSG Hessen, Beschluss vom 21.02.2022, L 6 AS 585/21 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2022, L 4 AS 40/22 B ER).
  • SG Hamburg, 19.12.2022 - S 62 AS 863/22

    Arbeitslosengeld II - vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer

    Der Anwendungsbereich des § 67 Abs. 3 S. 1 SGB II ist nicht auf Fälle begrenzt, in denen in dem in § 67 Abs. 1 SGB II genannten Zeitraum ein Erst- bzw. Neuantrag gestellt wird (LSG Niedersachsen-Bremen Beschl. v. 29.9.2020 - L 11 AS 508/20 B ER, Rn 29; LSG Hessen (6. Senat), Beschluss vom 21.02.2022 - L 6 AS 585/21 B ER, Rn 62).
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