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   LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17 B ER   

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https://dejure.org/2018,1565
LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17 B ER (https://dejure.org/2018,1565)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.01.2018 - L 8 KR 441/17 B ER (https://dejure.org/2018,1565)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - L 8 KR 441/17 B ER (https://dejure.org/2018,1565)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB V § 130a Abs. 4, Art. 108 Abs. 3 AEUV, § 54 Abs. 1 S. 2 SGG
    Der Antrag eines pharmazeutischen Unternehmens an das Sozialgericht, die sofortige Vollziehung eines Bescheids des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die vorläufige Befreiung von dem Herstellerrabatt nach § 130a Abs. 4 S. 3 SGB V anzuordnen, ist zulässig. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Antrags eines pharmazeutischen Unternehmens auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer vorläufigen Befreiung von Herstellerrabatten nach § 130a SGB V im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer vorläufigen Befreiung von Herstellerrabatten nach dem SGB V

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 68 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Arzneimittelhersteller/Arzneimittelimporteure | Keine Klagebefugnis eines Konkurrenten gegen Rabattbefreiung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R

    Krankenversicherung - Staatsaufsicht dient öffentlichem Interesse und keinen

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    Beschwert in diesem Sinne kann auch ein Drittbetroffener sein, indessen Rechtssphäre durch den an einen anderen gerichteten Verwaltungsakt eingegriffen wird (hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 A 2/12 R -, juris Rn. 17).

    Der Maßstab der rechtlichen Betroffenheit im Sinne von § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG wird durch das Wettbewerbsrecht der EU nicht modifiziert (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 A 2/12 R -, juris Rn. 24).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    Hieraus folgt die Verpflichtung der nationalen Gerichte, im Fall der Verletzung des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV sämtliche Folgerungen sowohl bezüglich der Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der Beihilfemaßnahmen als auch der Rückforderungen der finanziellen Unterstützungen zu ziehen, die unter Verletzung des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV gewährt wurden, weil ansonsten die Missachtung der Vorschrift durch den betreffenden Mitgliedsstaat begünstigt und der Vorschrift ihre praktische Wirksamkeit genommen würde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, I ZR 136/09, juris Rn. 22 ff. m.w.N.).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    herangezogen werden, wonach ein Konkurrent die Möglichkeit haben muss, im Wege der Drittanfechtung gegen solche einen anderen Wettbewerber begünstigenden Entscheidungen vorzugehen, die (im Sinne objektiver Willkür) mit dem Gesetz offenkundig unvereinbar sind (BSG, Urteil vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 R -, SozR 3-1500 § 54 Nr. 40; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 6 KA 32/01 R - Rn. 27; einschränkend nunmehr allerdings BSG, Urteil vom 7. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R, juris Rn. 31).
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    An dieses grundsätzliche Verbot der Popularklage anknüpfend fordert der EuGH für Klagen, die vor diesem Gericht gegen die Beurteilung einer Beihilfemaßnahme durch die Kommission erhoben werden, dass der Kläger individuell betroffen ist und dass seine Marktstellung durch die Beihilferegelung, die Gegenstand der streitigen Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - C-78/03 P -, juris, Rn. 37 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391, Rn. 22 bis 25, und Beschluss Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, Rn. 45).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    herangezogen werden, wonach ein Konkurrent die Möglichkeit haben muss, im Wege der Drittanfechtung gegen solche einen anderen Wettbewerber begünstigenden Entscheidungen vorzugehen, die (im Sinne objektiver Willkür) mit dem Gesetz offenkundig unvereinbar sind (BSG, Urteil vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 R -, SozR 3-1500 § 54 Nr. 40; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 6 KA 32/01 R - Rn. 27; einschränkend nunmehr allerdings BSG, Urteil vom 7. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R, juris Rn. 31).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    herangezogen werden, wonach ein Konkurrent die Möglichkeit haben muss, im Wege der Drittanfechtung gegen solche einen anderen Wettbewerber begünstigenden Entscheidungen vorzugehen, die (im Sinne objektiver Willkür) mit dem Gesetz offenkundig unvereinbar sind (BSG, Urteil vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 R -, SozR 3-1500 § 54 Nr. 40; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2002 - B 6 KA 32/01 R - Rn. 27; einschränkend nunmehr allerdings BSG, Urteil vom 7. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R, juris Rn. 31).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-174/02

    Streekgewest - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    des EuGH nicht darauf an, ob das klagende Unternehmen in einem unmittelbaren und gegenwärtigen Wettbewerbsverhältnis zu dem Beihilfeempfänger steht, sondern es genügt bereits, wenn sich die durch die Beihilfemaßnahmen hervorgerufenen Wettbewerbsverfälschungen irgendwie negativ auf die wirtschaftliche Tätigkeit des Konkurrenten auswirken können (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2005, C-174/02, Slg 2005, I-85, und den Nachweis bei Hellstern/Koenig, BRZ 2013, 427 ff., Fn. 11).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen,

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    An dieses grundsätzliche Verbot der Popularklage anknüpfend fordert der EuGH für Klagen, die vor diesem Gericht gegen die Beurteilung einer Beihilfemaßnahme durch die Kommission erhoben werden, dass der Kläger individuell betroffen ist und dass seine Marktstellung durch die Beihilferegelung, die Gegenstand der streitigen Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - C-78/03 P -, juris, Rn. 37 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391, Rn. 22 bis 25, und Beschluss Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, Rn. 45).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    Die Vorschrift verbietet den Mitgliedsstaaten, eine bestimmte Beihilfemaßnahme durchzuführen, bevor die Europäische Kommission im Rahmen des nach Art. 108 Abs. 2 AEUV vorgesehenen Prüfverfahrens einen abschließenden Beschluss über die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Binnenmarkt erlassen hat, und legt den Gerichten der Mitgliedsstaaten insoweit die Verpflichtung auf, für einen wirksamen Rechtsschutz der benachteiligten Wettbewerbsteilnehmer zu sorgen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. November 1991 C 354/90, Slg. 1991, I-5505; zu den Folgen für die Anwendung des nationalen Rechts vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010, 3 C 44/09, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012, I ZR 92/11, BGHZ 196, 254, juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 41.10

    Apotheker; Apothekenmarkt; Berufsfreiheit; Erlaubnis zum Versand

    Auszug aus LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17
    Zwar kann in einem staatlich regulierten System eine aus Art. 12 GG abzuleitende Klagebefugnis bestehen, wenn die staatliche Entscheidung, welche einen Konkurrenten begünstigt, sich unmittelbar nachteilig auf den Mitbewerber auswirkt, insbesondere wenn sie sein erzielbares Entgelt beeinflusst (BVerfG - Kammer - , Beschluss vom 23. April 2009, 1 BvR 3405/08, juris Rn. 9) oder die wirtschaftliche Position des Konkurrenten unzumutbar beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011, 3 C 41/10, juris Rn. 21).
  • EuGH, 25.07.2000 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

  • EuG, 19.04.2018 - T-354/15

    Allergopharma / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. /

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Die Annahme eines spürbaren wirtschaftlichen Schadens, der das allgemeine marktimmanente Risiko übersteigt, verlangt, dass dieser durch den Antragsteller dargetan ist (vgl. OVG Münster, Urt. v. 22.9.2016, 13 A 2378/14, PharmR 2017, 105, juris Rn. 71; LSG Darmstadt, Beschl. v. 22.1.2018, L 8 KR 441/17 B ER, PharmR 2018, 184, juris Rn.29).
  • LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22

    Krankenversicherung

    Eine hieraus abzuleitende Rechtsverletzung kann sich zwar daraus ergeben, dass eine staatliche Entscheidung in einem staatlich regulierten System einen Konkurrenten begünstigt und sich dadurch unmittelbar nachteilig auf den Mitbewerber auswirkt, insbesondere indem sie sein erzielbares Entgelt beeinflusst (BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 23. April 2009, 1 BvR 3405/08, juris Rn. 9) oder die wirtschaftliche Position des Konkurrenten unzumutbar beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011, 3 C 41/10, juris Rn. 21; vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 22. Januar 2018 - L 8 KR 441/17 B ER -, juris Rn. 29).
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