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   LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13   

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https://dejure.org/2014,18025
LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13 (https://dejure.org/2014,18025)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.05.2014 - L 8 KR 216/13 (https://dejure.org/2014,18025)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - L 8 KR 216/13 (https://dejure.org/2014,18025)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13
    Erste Voraussetzung dieses Vergütungsanspruchs sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.05.2012, B 3 KR 14/11 R) die ordnungsgemäße Information der Krankenkasse über die abgerechnete Versorgung, da es ansonsten bereits an der Fälligkeit der Forderung fehle.

    Die Ablehnung dieses Auskunftsbegehrens der Beklagten durch die Klägerin hat zur Folge, dass der Zahlungsanspruch der Klägerin mangels formal ordnungsgemäßer Abrechnung schon nicht fällig geworden ist (BSG, Urteil vom 16.05.2012, B 3 KR 14/11 R, juris Rdnr. 32 m.w.N.).

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Auszug aus LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13
    Jedoch verstößt es gravierend gegen seine Pflichten aus Gesetz und Landesvertrag, wenn es notwendige Angaben ohne substantiierte Erläuterung nur formelhaft ablehnt oder sie grundlos schlechthin verweigert (BSG, Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 24/07 R -, juris Rdnr 32).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 6/12 R

    Krankenversicherung - Geltendmachung einer weiteren Vergütung des

    Auszug aus LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13
    Der 3. Senat des BSG sieht sich insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 1. Senats im Urteil vom 13.11.2012 (B 1 KR 6/12 R).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13
    Solche Zweifel muss eine Krankenkasse bei einer in der Regel ambulant durchführbaren Versorgung aus Rechtsgründen notwendigerweise haben, wenn sie vom Krankenhaus keine Angaben dazu erhalten hat, warum im abgerechneten Einzelfall gleichwohl eine stationäre Behandlung notwendig gewesen sein soll, weil das Behandlungsziel mit den ambulanten Möglichkeiten nicht erreicht werden konnte (BSG aaO unter Hinweis auf BSG - Großer Senat - BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10, RdNr 15 ff).
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (zuletzt Urteil vom 21.03.2013, B 3 KR 28/12 R, juris Rdnr 12 m.w.N.; vom 18.07.2013, B 3 KR 22/12 R, juris Rdnr. 16) bestehen zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und MDK wechselseitige Auskunfts-, Prüf- und Mitwirkungspflichten auf drei Ebenen: Danach sind zwingend auf der ersten Stufe zunächst die Angaben nach § 301 Abs. 1 SGB V zu machen.
  • BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 1/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ausschluss der Nachforderung der restlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13
    Der äußerste zeitliche Rahmen für zulässige Nachberechnungen bereits abgerechneter Behandlungsfälle sei nicht anhand des laufenden Haushaltsjahres, sondern so festzulegen, dass der Anspruch auf die noch offene Vergütung in der Regel verwirkt sei, wenn er nicht bis zum Ende des auf die unrichtige erste Abrechnung folgenden Kalenderjahres geltend gemacht worden sei (Urteil vom 22.11.2012, B 3 KR 1/12 R, juris Rdnr 19).
  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (zuletzt Urteil vom 21.03.2013, B 3 KR 28/12 R, juris Rdnr 12 m.w.N.; vom 18.07.2013, B 3 KR 22/12 R, juris Rdnr. 16) bestehen zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und MDK wechselseitige Auskunfts-, Prüf- und Mitwirkungspflichten auf drei Ebenen: Danach sind zwingend auf der ersten Stufe zunächst die Angaben nach § 301 Abs. 1 SGB V zu machen.
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 216/13
    Die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht dabei unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten, wenn die Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2000, BSGE 86, 166 ff.).
  • SG Kassel, 14.02.2018 - S 12 KR 171/17

    Krankenversicherung, Leistungserbringungsrecht, Krankenhausbehandlung

    Damit gilt zumindest insoweit auch nach der PrüfvV letztlich nichts anderes als zuvor im Rahmen von § 276 SGB V, wonach ein "Verstoß" gegen § 276 Abs. 2 SGB V ebenfalls bereits keinen materiellen Anspruchsausschluss begründete und die sozialgerichtliche Rechtsprechung dabei selbst in Fallgestaltungen der vorliegenden Art insoweit allein auf Verjährung abgestellt hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21. April 2015, B 1 KR 10/15 R, mit dem das die Auffassung der Beklagten scheinbar stützende Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. Mai 2014, L 8 KR 216/13 ausdrücklich aufgehoben worden ist) und im Gerichtsverfahren danach eine konkrete, einzelfallbezogene Betrachtung unter jeglichem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt vorzunehmen bleibt.
  • LSG Sachsen, 17.05.2016 - L 8 SO 139/13

    Keine Fälligkeit des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses vor

    Denn an der Erfüllung ihrer Informationspflichten nach § 301 Abs. 1 SGB V sind die Krankenhäuser nicht durch die Datenübermittlungsvorschriften gehindert; soweit die Pflichten nicht im Wege des Datenträgeraustausches erfüllt werden können, haben vielmehr die erforderlichen Angaben in entsprechender Anwendung des § 301 Abs. 1 Satz 2 SGB V in nicht maschinenlesbarer Form zu erfolgen (Hessisches LSG, Urteil vom 22.05.2014 - L 8 KR 216/13 - juris RdNr. 22).
  • SG Kassel, 25.11.2016 - S 12 KR 512/15

    Krankenversicherung, Leistungserbringungsrecht, Krankenhausbehandlung

    Dass ggf. ein "Verstoß" gegen § 276 Abs. 2 SGB V dann selbst keinen materiellen Anspruchsausschluss begründet, entspricht aber auch der weit überwiegenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung, die einschließlich des BSG selbst in Fallgestaltungen der vorliegenden Art allein auf eine Verjährung abstellt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21. April 2015, B 1 KR 10/15 R, mit dem das die Auffassung der Beklagten scheinbar stützende Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. Mai 2014, L 8 KR 216/13 ausdrücklich aufgehoben worden ist, was die Beklagte übersieht).
  • SG Kassel, 25.11.2016 - S 12 KR 594/15

    Krankenversicherung, Leistungserbringungsrecht, Krankenhausbehandlung

    Dass ggf. ein "Verstoß" gegen § 276 Abs. 2 SGB V dann selbst keinen materiellen Anspruchsausschluss begründet, entspricht aber auch der weit überwiegenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung, die einschließlich des BSG selbst in Fallgestaltungen der vorliegenden Art allein auf eine Verjährung abstellt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21. April 2015, B 1 KR 10/15 R, mit dem das die Auffassung der Beklagten scheinbar stützende Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. Mai 2014, L 8 KR 216/13 ausdrücklich aufgehoben worden ist, was die Beklagte scheinbar übersieht).
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