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   LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08   

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https://dejure.org/2010,4182
LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08 (https://dejure.org/2010,4182)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.06.2010 - L 6 AL 13/08 (https://dejure.org/2010,4182)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - L 6 AL 13/08 (https://dejure.org/2010,4182)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer // Zwölf Wochen Sperrfrist nach Kündigung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt kann Sperrzeit rechtfertigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Kraftfahrer

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeldsperre bei Führerscheinverlust

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie eine privat unternommene Alkoholfahrt zur Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen kann

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer // Zwölf Wochen Sperrfrist nach Kündigung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sperrfrist für arbeitslosen Taxifahrer nach Entlassung wegen Trunkenheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

    Von einer allein zulässigen personenbedingten, keine Sperrzeit begründenden Kündigung ist dabei nicht auszugehen (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 22.06.2010 - L 6 AL 13/08).

    Die vom SG angeführten Urteile des Sozialgerichts Stuttgart (Urt. v. 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05 -) und Kassel (Urt. v. 07.12.2007 - S 3 AL 2245/04 -) sind obergerichtlich nicht bestätigt worden (LSG Ba.-Wü., Urt. v. 17.03.2008 - L 12 AL 3932/07 - unveröffentlicht, und LSG Hessen, Urt. v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08 - veröffentlicht in juris).

    Den Entscheidungsgründen des Urteils vom 05.06.2008 ist zu entnehmen, dass das BAG nur mangels entsprechendem vollständigem Tatsachenvortrages eine verhaltensbedingte Kündigung nicht geprüft hatte; der Schluss, eine private Trunkenheitsfahrt mit Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertige nur eine personenbedingte, aber keine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung, kann hieraus nicht gezogen werden (im Ergebnis ebenso Hess. LSG, Urteil vom 22.06.2010, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

    Daraus ergebe sich die - ungeschriebene - Nebenpflicht, (auch im Privatbereich) alles zu unterlassen, was zur Beseitigung dieser Geschäftsgrundlage und also zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könne (vgl. Hess. LSG, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; außerdem BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG BW, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10).
  • SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10

    Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung,

    - L 6 AL 13/08).

    Auch seine Verweise auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sind keinesfalls eindeutig und hätten grundsätzlich einer differenzierten Betrachtungs- und Darstellungsweise bedurft (s. hierzu etwa u.a. die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 zu BAG v. 05.08.2008 - 2 AZR 984/06; Hessisches LSG v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).

  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08

    Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten

    Das Bundessozialgericht hat in der bereits zitierten Rechtsprechung zutreffend herausgearbeitet, dass in Fällen der vorliegenden Art personen- und verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung ineinander übergehen und es deshalb bei feststellbarem arbeitsvertragswidrigen und für die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses ursächlichem, dem Arbeitnehmer anzulastenden Verhalten nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist (vgl. BSG, Urteile vom 6.3.2003 - B 11 AL 69/02 R und vom 15.12.2005, B 7a AL 46/05 R, a.a.O.; ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 22.6.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.2.2011 - L 8 AL 3458/10, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 12 AL 2319/10
    Ebenso dürfen die mit dem arbeitsvertragswidrigen Verhalten verbundenen strafrechtlichen Folgen (Verurteilung zu einer Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis) bei der Beurteilung der besonderen Härte nicht berücksichtigt werden, weil strafbewehrtes Verhalten arbeitsförderungsrechtlich nicht privilegiert werden darf (vgl. Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2002 - L 1 AL 1341/01 - Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 6 AL 13/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 8 AL 3458/10 - (alle juris)).
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