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   LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12   

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https://dejure.org/2013,26943
LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12 (https://dejure.org/2013,26943)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.08.2013 - L 1 KR 152/12 (https://dejure.org/2013,26943)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. August 2013 - L 1 KR 152/12 (https://dejure.org/2013,26943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht eines Angestellten in einer Familien-GmbH als Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Aber auch dort, wo die Kapitalbeteiligung geringer ist, kann sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages die Rechtsmacht ergeben, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer mit seinem Anteil alle ihm nicht genehmen Entscheidungen verhindern kann (sog. Sperrminorität, vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2001, B 12 KR 34/00 R mwN).

    Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Angestellten der GmbH nämlich Sache der laufenden Geschäftsführung und nicht der Gesellschafterversammlung (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juni 1994, 12 RK 72/92 und vom 17. Mai 2001, B 12 KR 34/00 R mwN).

    Dabei kann auch der Umfang der tatsächlichen Einflussnahme der Gesellschafter auf die GmbH von Bedeutung sein (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2001, B 12 KR 34/00 R mwN; Hessisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2013, L 1 KR 335/11).

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Ein maßgeblicher rechtlicher oder auch nur tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft aufgrund der Gesellschafterstellung schließt ein Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinne aus, wenn der Gesellschafter damit Einzelanweisungen an sich im Bedarfsfall jederzeit verhindern könnte ( BSG, Urteile vom 23. Juni 1994, 12 RK 72/92 und vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R mwN).

    Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Angestellten der GmbH nämlich Sache der laufenden Geschäftsführung und nicht der Gesellschafterversammlung (vgl. BSG, Urteile vom 23. Juni 1994, 12 RK 72/92 und vom 17. Mai 2001, B 12 KR 34/00 R mwN).

    Das hat die Rechtsprechung für Beschäftigungen von Kommanditisten in der "eigenen" Kommanditgesellschaft wiederholt ausgesprochen, gilt aber ebenso für die Beschäftigung von Gesellschaftern in der GmbH (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1994, 12 RK 72/92 mwN).

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Bei einem Geschäftsführer einer Familiengesellschaft kann eine selbstständige Tätigkeit vorliegen, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände ergibt, dass dieser aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen kann, ohne dass ihn die Gesellschafter daran hindern und es daher an der für eine Beschäftigung unabdingbaren Voraussetzung der persönlichen Abhängigkeit fehlt (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1987, 7 RAr 25/86).

    Hiervon kann insbesondere bei demjenigen auszugehen sein, der - obwohl nicht maßgeblich am Unternehmenskapital beteiligt - aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte des Unternehmens nach eigenem Gutdünken führt und frei schalten und walten kann (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1987, 7 RAr 25/86; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2010, L 6 R 3/09; Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2012, L 1 KR 93/11).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Selbst wer Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt, kann als leitender Angestellter bei einem Dritten persönlich abhängig beschäftigt sein (BSG, Urteil vom 6. März 2003, B 11 AL 25/02 R).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Eine bloße "Schönwetter-Selbstständigkeit" mit Blick auf zwar bestehende, jedenfalls bis zu einem ungewissen Konfliktfall tatsächlich aber nicht ausgeübte Kontrollrechte scheidet aus (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R).
  • LSG Hessen, 22.11.2012 - L 1 KR 93/11

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - Vertriebsleiter in

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Hiervon kann insbesondere bei demjenigen auszugehen sein, der - obwohl nicht maßgeblich am Unternehmenskapital beteiligt - aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte des Unternehmens nach eigenem Gutdünken führt und frei schalten und walten kann (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1987, 7 RAr 25/86; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2010, L 6 R 3/09; Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2012, L 1 KR 93/11).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - L 6 R 3/09

    Nachschieben von Gründen bei unvollständigem Feststellungsbescheid nach § 7a SGB

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Hiervon kann insbesondere bei demjenigen auszugehen sein, der - obwohl nicht maßgeblich am Unternehmenskapital beteiligt - aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte des Unternehmens nach eigenem Gutdünken führt und frei schalten und walten kann (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1987, 7 RAr 25/86; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2010, L 6 R 3/09; Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2012, L 1 KR 93/11).
  • LSG Hessen, 23.11.2006 - L 1 KR 763/03

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Ausnahmsweise kann zudem von Selbstständigkeit des Fremd-Geschäftsführers auszugehen sein, wenn dieser allein über das nötige Fachwissen verfügt und dieses nicht ersetzt werden kann (Hessisches LSG, Urteile vom 23. November 2006, L 1 KR 763/03 und vom 28. Juni 2012, L 1 KR 190/10).
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 335/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Dies kann jedoch kein rechtlich entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 27. Oktober 2011, L 8 KR 335/09 und 10. März 2011, L 1 KR 41/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. März 2010, L 16 (5) KR 190/08 jeweils mwN).
  • LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 11/10
    Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12
    Dies gilt gleichermaßen, wenn es an der unabdingbaren Voraussetzung seiner Unterordnung unter das Weisungsrecht eines anderen fehlt, weil niemand da ist, der die Arbeitgeberfunktion ausüben könnte (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 1. März 2012, L 1 KR 11/10).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

  • LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10

    Beweiswert von Abschriften von Urkunden im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 346/09

    Versicherungspflicht der Fremdgeschäftsführerin in einer Familiengesellschaft

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 16 (5) KR 190/08

    Krankenversicherung

  • SG Duisburg, 12.03.2015 - S 21 R 1333/14

    Nacherhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen

    Folgerichtig wird durch die Rechtsprechung bei einem Geschäftsführer einer Familiengesellschaft ohne Unternehmensbeteiligung in sehr eng begrenzten Einzelfällen eine Prüfung, ob eine Überlagerung rechtlich bestehender Abhängigkeit durch die tatsächlichen Verhältnisse vorliegt, anhand einer Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Umfangs der tatsächlichen Einflussnahme der Gesellschafter auf die GmbH auch weiterhin vorgenommen (Hessisches LSG, Urteile vom 22.11.2012 - L 1 KR 93/11, juris Rn. 29 und vom 22.08.2013 - L 1 KR 152/12 -, juris Rn. 29f; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2014 - L 1 KR 271/13 -, juris Rn. 27; LSG Hamburg, Urteil vom 01.08.2013 - L 1 KR 66/12 -, juris Rn. 31), zB.

    wenn es an der unabdingbaren Voraussetzung seiner Unterordnung unter das Weisungsrecht eines anderen fehlt, weil niemand da ist, der die Arbeitgeberfunktion ausüben könnte (Hessisches LSG, Urteil vom 22.11.2012 und vom 22.08.2013, a.a.O).

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