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   LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05   

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https://dejure.org/2010,9307
LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05 (https://dejure.org/2010,9307)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.03.2010 - L 3 U 168/05 (https://dejure.org/2010,9307)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. März 2010 - L 3 U 168/05 (https://dejure.org/2010,9307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 3 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - kraft Satzung versicherter Unternehmer - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Abgrenzung: betriebliches Interesse - privates Interesse - Mähen auf eigenem Grundstück - faktische Nutzung als Betriebsgelände - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der faktischen Nutzung eines Grundstücks als Betriebsgelände

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - satzungsmäßig versicherter Unternehmer - keine versicherte Tätigkeit - Vollbeweis erforderlich - Mäharbeiten an einem Grundstück - faktische Nutzung als Betriebsgrundstück - kein Betriebsvermögen - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 3; SGB VII § 8 Abs. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der faktischen Nutzung eines Grundstücks als Betriebsgelände

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 23/99 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger bei Anspruch auf Unfallentschädigung im

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    Eine Wahlfeststellung kommt dann in Betracht, wenn bei einem unaufklärbaren Sachverhalt jede in Betracht kommende Tatbestandsvariante dazu führt, dass dabei Unfallversicherungsschutz bestand (vgl. BSGE 13, 51, 53 siehe auch BSG Urteil vom 30. Juni 1999 B 2 U 28/98 R - Juris; BSG Urteil vom 27. Juni 2000 B 2 U 23/99 R = SozR - 2200 § 548 Nr. 39).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    Wichtigstes Abgrenzungskriterium ist hierbei die sog. Handlungstendenz, wobei Versicherungsschutz dann besteht, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich zu dienen bestimmt war, wobei sie diese nicht überwiegend zu dienen bestimmt sein muss, sondern es ausreicht, wenn der Versicherte die Verrichtung auch dann vorgenommen hätte, wenn der private Zweck weggefallen wäre (s. BSG, Urteil vom 5. Mai 1994, Az.: 2 RU 26/93, SozR 3-2200, § 548 Nr. 19; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 11/04 R, SozR 4-2700, § 8 Nr. 14; BSG, Urteil vom 1. Juli 1997, Az.: 2 RU 36/96, SozR 3-2200, § 548 Nr. 32).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSGE 45, 19; BSGE 7, 103, 106 sowie 19, 52, 53).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    Wichtigstes Abgrenzungskriterium ist hierbei die sog. Handlungstendenz, wobei Versicherungsschutz dann besteht, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich zu dienen bestimmt war, wobei sie diese nicht überwiegend zu dienen bestimmt sein muss, sondern es ausreicht, wenn der Versicherte die Verrichtung auch dann vorgenommen hätte, wenn der private Zweck weggefallen wäre (s. BSG, Urteil vom 5. Mai 1994, Az.: 2 RU 26/93, SozR 3-2200, § 548 Nr. 19; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 11/04 R, SozR 4-2700, § 8 Nr. 14; BSG, Urteil vom 1. Juli 1997, Az.: 2 RU 36/96, SozR 3-2200, § 548 Nr. 32).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden Paragraph bei stationärer Behandlung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    Vielmehr scheidet der Versicherungsschutz aus, wenn im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses objektive Anhaltspunkte, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrages sprechen, fehlen (s. BSG, Urteil vom 27. Juni 1991, Az.: 2 RU 17/90, veröffentlicht in juris sowie BSG, Urteil vom 29. Januar 1986, Az.: 9 b RU 18/85, SozR 2200, § 539 Nr. 115).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 28/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    Eine Wahlfeststellung kommt dann in Betracht, wenn bei einem unaufklärbaren Sachverhalt jede in Betracht kommende Tatbestandsvariante dazu führt, dass dabei Unfallversicherungsschutz bestand (vgl. BSGE 13, 51, 53 siehe auch BSG Urteil vom 30. Juni 1999 B 2 U 28/98 R - Juris; BSG Urteil vom 27. Juni 2000 B 2 U 23/99 R = SozR - 2200 § 548 Nr. 39).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 17/90

    Fehlen betrieblicher Zwecke bei einer unfallbringenden Fahrt -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    Vielmehr scheidet der Versicherungsschutz aus, wenn im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses objektive Anhaltspunkte, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrages sprechen, fehlen (s. BSG, Urteil vom 27. Juni 1991, Az.: 2 RU 17/90, veröffentlicht in juris sowie BSG, Urteil vom 29. Januar 1986, Az.: 9 b RU 18/85, SozR 2200, § 539 Nr. 115).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 52, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR 3 542 RVO a.F. Nr. 120).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    Wichtigstes Abgrenzungskriterium ist hierbei die sog. Handlungstendenz, wobei Versicherungsschutz dann besteht, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich zu dienen bestimmt war, wobei sie diese nicht überwiegend zu dienen bestimmt sein muss, sondern es ausreicht, wenn der Versicherte die Verrichtung auch dann vorgenommen hätte, wenn der private Zweck weggefallen wäre (s. BSG, Urteil vom 5. Mai 1994, Az.: 2 RU 26/93, SozR 3-2200, § 548 Nr. 19; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 11/04 R, SozR 4-2700, § 8 Nr. 14; BSG, Urteil vom 1. Juli 1997, Az.: 2 RU 36/96, SozR 3-2200, § 548 Nr. 32).
  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 30/95

    Versicherungsschutz eines landwirtschaftlichen Unternehmers bei

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2010 - L 3 U 168/05
    So steht zwar bei selbstständigen Unternehmern nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum einen eine abwickelnde Tätigkeit nach oder zur Unternehmensaufgabe unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 30); des Weiteren ist auch die Erledigung von Vermögensangelegenheiten versichert, sofern sie unmittelbar auf das Betriebsvermögen bezogen sind (BSG SozR Nr. 65 zu § 542 RVO).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58
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