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   LSG Hessen, 23.03.2011 - L 6 AS 382/07   

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LSG Hessen, 23.03.2011 - L 6 AS 382/07 (https://dejure.org/2011,19430)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.03.2011 - L 6 AS 382/07 (https://dejure.org/2011,19430)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. März 2011 - L 6 AS 382/07 (https://dejure.org/2011,19430)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2011 - L 6 AS 382/07
    Die Ausgestaltung der Klage als Leistungsklage ist dagegen nicht zulässig, weil die Geldleistungen bereits erbracht sind (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Verwertbarkeit von Immobilieneigentum (vgl. Urteile vom 16. Mai 2007, B 11b AS 37/06 R; 6. Dezember 2007, B 14/7b AS 46/06 R, 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R und 19. Mai 2007, B 8 SO 7/08 R) ist der Frage der tatsächlichen und rechtlichen Verwertbarkeit nachzugehen und zunächst für den Begriff der Verwertbarkeit von der früheren Rechtsprechung zum Recht der Arbeitslosenhilfe und zu § 6 Abs. 2 S. 1 Arbeitslosenhilfeverordnung 1974 (AlhiV 1974) bzw. davon auszugehen, dass Vermögen verwertbar ist, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können.

    Maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis besteht, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, mithin regelmäßig der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 S. 4 SGB II. Für den Fall einer Erbengemeinschaft hat das BSG (vgl. Urteil vom 27. Januar 2009 a.a.O.) ausgeführt, dass zum vorrangig einzusetzenden Vermögen der Anspruch auf Auseinandersetzung und der damit verbundene Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben gehört, ebenso der Miteigentumsanteil am Grundstück und der Anteil am Nachlass.

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2011 - L 6 AS 382/07
    Letztlich verweisen die Kläger auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2007 (B 11b AS 37/06 R), wonach die konkreten Möglichkeiten einer Veräußerung, Belastung oder anderweitigen Verwertbarkeit zu ermitteln seien.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Verwertbarkeit von Immobilieneigentum (vgl. Urteile vom 16. Mai 2007, B 11b AS 37/06 R; 6. Dezember 2007, B 14/7b AS 46/06 R, 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R und 19. Mai 2007, B 8 SO 7/08 R) ist der Frage der tatsächlichen und rechtlichen Verwertbarkeit nachzugehen und zunächst für den Begriff der Verwertbarkeit von der früheren Rechtsprechung zum Recht der Arbeitslosenhilfe und zu § 6 Abs. 2 S. 1 Arbeitslosenhilfeverordnung 1974 (AlhiV 1974) bzw. davon auszugehen, dass Vermögen verwertbar ist, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können.

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2011 - L 6 AS 382/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Verwertbarkeit von Immobilieneigentum (vgl. Urteile vom 16. Mai 2007, B 11b AS 37/06 R; 6. Dezember 2007, B 14/7b AS 46/06 R, 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R und 19. Mai 2007, B 8 SO 7/08 R) ist der Frage der tatsächlichen und rechtlichen Verwertbarkeit nachzugehen und zunächst für den Begriff der Verwertbarkeit von der früheren Rechtsprechung zum Recht der Arbeitslosenhilfe und zu § 6 Abs. 2 S. 1 Arbeitslosenhilfeverordnung 1974 (AlhiV 1974) bzw. davon auszugehen, dass Vermögen verwertbar ist, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Auszug aus LSG Hessen, 23.03.2011 - L 6 AS 382/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Verwertbarkeit von Immobilieneigentum (vgl. Urteile vom 16. Mai 2007, B 11b AS 37/06 R; 6. Dezember 2007, B 14/7b AS 46/06 R, 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R und 19. Mai 2007, B 8 SO 7/08 R) ist der Frage der tatsächlichen und rechtlichen Verwertbarkeit nachzugehen und zunächst für den Begriff der Verwertbarkeit von der früheren Rechtsprechung zum Recht der Arbeitslosenhilfe und zu § 6 Abs. 2 S. 1 Arbeitslosenhilfeverordnung 1974 (AlhiV 1974) bzw. davon auszugehen, dass Vermögen verwertbar ist, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können.
  • SG Aachen, 13.11.2012 - S 20 SO 161/11

    Sozialhilfe

    Das ist im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II (BSG, Urteile vom 27.01.2009 ? B 14 AS 42/07 R und B 14 AS 52/07 R; Urteil vom 06.05.2010 ? B 14 AS 2/09 R; Hessisches LSG, Urteil vom 23.03.2011 ? L 6 AS 382/07), im Bereich der Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel des SGB XII der zwölfmonatige Bewilligungszeitraum des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (BSG, Urteil vom 25.08.2011 ? B 8 SO 19/10 R).

    Allein aus diesem Grund besteht kein tatsächliches Verwertungshindernis; dies gilt auch dann, wenn die Aufhebung aufgrund familienhafter Rücksichtnahme nicht geltend gemacht worden ist und wird (vgl. BSG, Urteile vom 27.01.2009 ? B 14 AS 42/07 R und B 14 AS 52/07 R; Hessisches LSG, Urteil vom 23.03.2011 ? L 6 AS 382/07).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 7 AS 669/16
    Der Hinweis der Kläger auf die Entscheidung des LSG Hessen vom 23. März 2011 L 6 AS 382/07 - steht der Auffassung des Senats nicht entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2015 - L 7 AS 368/14
    e) Der Hinweis der Kläger auf die Entscheidung des LSG Hessen vom 23. März 2011 (Az. L 6 AS 382/07) rechtfertigt bezüglich der Berücksichtigungsfähigkeit des Auseinandersetzungsanspruchs betreffend die Hausgrundstücke in G. kein anderes Ergebnis.
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