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   LSG Hessen, 23.04.2003 - L 6/10 AL 1404/01   

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https://dejure.org/2003,18017
LSG Hessen, 23.04.2003 - L 6/10 AL 1404/01 (https://dejure.org/2003,18017)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.04.2003 - L 6/10 AL 1404/01 (https://dejure.org/2003,18017)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. April 2003 - L 6/10 AL 1404/01 (https://dejure.org/2003,18017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 144 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 48 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3, § 49 Abs 1 SGB 3, § 35 Abs 2 S 2 SGB 3, § 85 SGB 3
    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme - Trainingsmaßnahme - Unzumutbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sperrzeit wegen Nichtteilnahme an einer Trainingsmaßnahme für IT-Berufe; Kriterien für die Annahme eines wichtigen Grundes für das Fernbleiben von einer Trainingsmaßnahme; Notwendigkeit einer Steigerung der ...

  • Wolters Kluwer

    (Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme - Trainingsmaßnahme - Unzumutbarkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hessen, 09.08.2000 - L 6 AL 166/00

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Ablehnung einer Trainingsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2003 - L 6/10 AL 1404/01
    So hat der erkennende Senat mit Urteil vom 9. August 2000 (L 6 AL 166/00) eine viertägige Maßnahme zum Schreiben von Bewerbungen bei einem Arbeitslosen, der 6 Monate vorher die Meisterprüfung abgelegt hat, als nicht mehr angemessen angesehen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2002 - L 1 AL 50/01
    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2003 - L 6/10 AL 1404/01
    Ferner muss das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Zumutbarkeit der Maßnahme für den Arbeitslosen erfüllt sein (vgl. Henke in Hennig SGB III, Loseblattkommentar, Stand Februar 2003, § 144 RdNr. 186; LSG Rheinland-Pfalz 25.4.2002 - L 1 AL 50/01 = Juris KSRE059091305).
  • SG Dresden, 10.10.2005 - S 23 AS 872/05

    Streit über die Geeignetheit und Zumutbarkeit der Teilnahme eines

    Der Antragsteller hat im Übrigen weder konkret noch spezifisch - auf bestimmte Unterrichtsinhalte bezogen - dargelegt oder glaubhaft gemacht, dass ihn der Unterrichtsinhalt krass unterfordern würde, so dass eine Unzumutbarkeit nicht erkennbar ist (vgl. zu solchen Extremen im Bereich von Trainingsmaßnahmen nach dem SGB III bspw.: Hessisches LSG, Urteil vom 23.04.2003, Az: L 6/10 AL 1404/01).
  • SG Dresden, 11.10.2005 - S 3 AS 873/05
    Die Antragstellerin hat im Übrigen weder konkret noch spezifisch - auf bestimmte Unterrichtsinhalte bezogen - dargelegt oder glaubhaft gemacht, dass sie der Unterrichtsinhalt krass unterfordern würde, so dass eine Unzumutbarkeit nicht erkennbar ist (vgl. zu solchen Extremen im Bereich von Trainingsmaßnahmen nach dem SGB III bspw.: Hessisches LSG, Urteil vom 23.04.2003, Az: L 6/10 AL 1404/01).
  • SG Osnabrück, 10.11.2005 - S 6 AL 291/04
    Die Kammer lässt es zunächst dahinstehen, ob die Teilnahme der Klägerin der am 01. März 2004 beginnenden Trainingsmaßnahme in J. vorliegend schon deshalb als unzu-mutbar anzusehen (gewesen) ist, weil sie nach ihren Inhalten und ihrer konkreten Aus-gestaltung gar nicht geeignet gewesen ist, der Klägerin notwendige Kenntnisse und Fä-higkeiten zu vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung erheblich zu erleichtern (vgl. Bundessozialge-richt BSG, Urteil vom 29. Januar 2003 - BL 11 AL 33/02 R sowie Hessisches Landesso-zialgericht (LSG), Urteil vom 09. August 2000 - L 6 AL 166/00 = info also 2001, S. 209 bis 212 sowie Urteil vom 23. April 2003 - L 6/10 AL 1404/01 = info also 2004, S. 160 bis 163).
  • SG Dresden, 10.10.2005 - S 23 AS 870/05
    Die Antragstellerin hat im Übrigen weder konkret noch spezifisch - auf bestimmte Unterrichtsinhalte bezogen - dargelegt oder glaubhaft gemacht, dass sie der Unterrichtsinhalt krass unterfordern würde, so dass eine Unzumutbarkeit nicht erkennbar ist (vgl. zu solchen Extremen im Bereich von Trainingsmaßnahmen nach dem SGB III bspw.: Hessisches LSG, Urteil vom 23.04.2003, Az: L 6/10 AL 1404/01).
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