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   LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07   

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https://dejure.org/2008,9014
LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07 (https://dejure.org/2008,9014)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.04.2008 - L 4 KA 26/07 (https://dejure.org/2008,9014)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. April 2008 - L 4 KA 26/07 (https://dejure.org/2008,9014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachen eines Anspruchs auf Genehmigung zur Abrechnung von chirurgischen Leistungen eines Facharztes für Allgemeinmedizin; Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Ausschlusses der Allgemeinärzte von der gleichzeitigen Abrechnung fachärztlicher Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    Selbst wenn eine Versorgungslücke geschlossen werden müsse, seien Ausnahmen von der Trennung der Versorgungsebenen grundsätzlich nicht denkbar (vgl. Urteil des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R).

    25 Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, Az.: B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97).

    Angesichts dieser umfassenden und ins Einzelne gehenden Bestimmungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Regelung lückenhaft ist (BSG, Urteil vom 27. Juni 2007, a. a. O., m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom Urteil vom 27. Juni 2007, a. a. O., Juris Rdnr. 20) lässt sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 6. Dezember 2005 gerade nicht ableiten, dass gegebenenfalls vorhandene lokale Versorgungslücken bei einzelnen fachärztlichen Leistungen dadurch zu schließen sind, dass entsprechend qualifizierten und leistungsbereiten Allgemeinärzten deren ergänzende Abrechnung gestattet wird.

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    25 Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, Az.: B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97).

    Um Besonderheiten in Einzelfällen Rechnung zu tragen, reicht die Regelung des § 73 Abs. 1 a Satz 5 SGB V aus, wonach Allgemeinärzte, die im Wesentlichen spezielle Leistungen erbringen, die Genehmigung zur ausschließlichen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung durch den Zulassungsausschuss beantragen können (BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 1 Rdnr. 17).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 7. November 2006, NJW 2007, 1385 ff. im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 6. Dezember 2005, NJW 2006, 891, entschieden, dass die Gesundheit des Einzelnen in jedem Fall Vorrang vor den Belangen des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V haben müsse.

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann er sich zur Stützung seines Begehrens auch nicht auf die Entscheidung des BVerfG vom 6. Dezember 2005 (BVerfGE 115, 25) berufen.

  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97 sei die Trennung der Versorgungsbereiche mit Artikel 12 Abs. 1 GG vereinbar.

    25 Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, Az.: B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - L 5 KA 5774/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme an hausärztlicher Versorgung - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    Selbst unter dem Gesichtspunkt, dass einigen Ärzten durch die strikte Trennung die Leistungserbringung in einigen Teilen unmöglich gemacht werde und es dadurch zu einer Verschlechterung der vertragsärztlichen Versorgung kommen könne, halte das LSG Baden-Württemberg die Trennung der Versorgungsbereiche für verfassungskonform (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23. November 2005, Az: L. 5 KA 5774/04).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    Denn der Gesetzgeber ist befugt, generalisierende, typisierende und schematisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen (vgl. Urteil des BSG vom 27 Juni 2007, a. a. O., unter Verweis auf BVerfGE 116, 164, 182 ff; BSGE 96, 53; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 Rdnr. 16).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 7. November 2006, NJW 2007, 1385 ff. im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 6. Dezember 2005, NJW 2006, 891, entschieden, dass die Gesundheit des Einzelnen in jedem Fall Vorrang vor den Belangen des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V haben müsse.
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Ausschluss der gleichzeitigen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    Anmerkung: Rechtsmittel eingelegt, BSG-Az: B 6 KA 22/08 R, erledigt: 28.10.2009.
  • BSG, 11.11.2005 - B 6 KA 12/05 B

    Zuordnung des Vertragsarztes zum hausärztlichen oder fachärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    25 Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich und die Zuordnung der Ärzte zu diesen Versorgungsbereichen sind vom BSG und vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden (vgl. Urteile des BSG vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA 24/06 R, vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 74/04 R und vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96; Beschluss des BSG vom 11. November 2005, Az.: B 6 KA 12/05 B; Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 26/07
    Etwas anderes würde nach der zutreffenden Rechtsprechung des BSG lediglich dann gelten, wenn eine zu niedrige Vergütung ärztlicher Leistungen das vertragsärztliche Versorgungssystem als Ganzes und als Folge davon auch die berufliche Existenz der daran teilnehmenden Vertragsärzte gefährden würde (BSGE 75, 187).
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Anwendbarkeit der Degressionsregelung - keine

  • LSG Hessen, 20.01.2009 - L 4 KA 44/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Nichtabrechnung klinisch-neurologischer

    25 Aufgrund der oben aufgezeigten abschließenden Regelung zu den von Internisten ohne Schwerpunkt abrechenbaren Leistungen kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich aus der Ergänzenden Vereinbarung zur Reform des EBM zum 1. April 2005 unter Abs. 3 eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Gestattung der Erweiterung des abrechnungsfähigen Leistungsspektrums und/oder Abrechnung einzelner ärztlicher Leistungen bezogen auf alle Vertragsärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) aus Sicherstellungsgründen ergibt (vgl. hierzu bereits Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 26/07).
  • LSG Hessen, 28.10.2015 - L 4 KA 31/14

    Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von männlichen Patienten für eine

    Auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) vom 23. April 2008, L 4 KA 26/07 werde insoweit Bezug genommen.
  • LSG Hessen, 20.02.2009 - L 4 KA 56/08

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen -

    Aufgrund der oben aufgezeigten abschließenden Regelungen zu den von Internisten ohne Schwerpunkt bei Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung abrechenbaren Leistungen kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich aus der Ergänzenden Vereinbarung zur Reform des EBM zum 1. April 2005 unter Abs. 3 eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Gestattung der Erweiterung des abrechnungsfähigen Leistungsspektrums und/oder Abrechnung einzelner ärztlicher Leistungen bezogen auf alle Vertragsärzte durch die KÄV aus Sicherstellungsgründen ergibt (vgl. hierzu bereits Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 2008, L 4 KA 26/07 sowie Beschluss vom 20. Januar 2009, a.a.O.).
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