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   LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B   

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LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B (https://dejure.org/2014,18026)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B (https://dejure.org/2014,18026)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - L 2 AS 568/13 B (https://dejure.org/2014,18026)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Hessen, 24.01.2011 - L 2 SF 30/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Sofern der 2. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem vergleichbarem Fall (Beschluss vom 24. Januar 2011, L 2 SF 30/09 E) dennoch von einem Ansatz von 2/3 der Gebühr ausgegangen sei, so könne die Kammer dem vorliegend nicht folgen, da mit dem Vergleich vom 12. Januar 2009 nicht nur eine vorläufige, sondern eine endgültige Regelung getroffen worden sei.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senates vom 24. Januar 2011 (L 2 SF 30/09 E) führe ein Mehrvergleich in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu einer Erhöhung der Gebühren.

    Dies bedeutet nicht, dass die Beteiligten sich nicht in einem Antragsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch innerhalb ihrer Verfügungsgewalt über weitergehende Ansprüche, insbesondere in einem anhängigen bzw. möglicherweise noch später anhängig zu machenden Hauptsacheverfahren, einigen könnten (vgl. Beschluss des Senates vom 24. Januar 2011, L 2 SF 30/09 E, juris Rn. 29).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senates führt ein Mehrvergleich nicht zu einer Erhöhung der Einigungsgebühr, da relevant allein die Beendigung des streitgegenständlichen Verfahrens ist (vgl. Beschlüsse des Senates vom 24. Januar 2011, L 2 SF 30/09 E, juris Rn. 29, und vom 28. Oktober 2013, L 2 AS 240/12 B).

    Hierzu führte das Gericht gerade unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senates vom 24. Januar 2011, L 2 SF 30/09 E ebenfalls aus, im sozialgerichtlichen Verfahren sei kein Raum für die Annahme eines sogenannten Mehrvergleichs (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Mai 2011, L 7 AS 371/10 B, juris Rn. 12 f.).

  • LSG Hessen, 26.05.2011 - L 7 AS 371/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erstreckung einer PKH-Bewilligung und Beiordnung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Schließlich seien das prozessökonomische Verhalten der Beteiligten und die Vermeidung weiterer Hauptsacheverfahren bei der Bemessung der Gebührenhöhe erhöhend zu berücksichtigen gewesen (unter Bezugnahme auf Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Mai 2011, L 7 AS 371/10 B, juris Rn. 13).

    Auch aus der vom Sozialgericht angeführten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts im Verfahren L 7 AS 371/10 B ergibt sich keine weitergehende Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Bemessung der Gebührenhöhe.

    Hierzu führte das Gericht gerade unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senates vom 24. Januar 2011, L 2 SF 30/09 E ebenfalls aus, im sozialgerichtlichen Verfahren sei kein Raum für die Annahme eines sogenannten Mehrvergleichs (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Mai 2011, L 7 AS 371/10 B, juris Rn. 12 f.).

  • LSG Hessen, 25.05.2009 - L 2 SF 50/09

    Höhe der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus Prozesskostenhilfemitteln zu

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Da es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehandelt habe, seien die Gebühren jedoch nach der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 25. Mai 2009, L 2 SF 50/09 E) lediglich in Höhe von 2/3 zu berücksichtigen.

    Bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist hingegen generell nicht die Mittelgebühr, sondern lediglich eine auf zwei Drittel reduzierte Mittelgebühr des jeweils maßgeblichen Betragsrahmens als Ausgangswert anzusetzen und dann je nach den Umständen des Einzelfalles anhand der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Kriterien ggf. weiter anzupassen (Hessisches Landessozialgericht vom 25. Mai 2009 - L 2 SF 50/09 E - juris Rn. 30).

  • LSG Hessen, 28.04.2014 - L 2 AS 708/13

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Von der grundsätzlich von der Staatskasse zu erstattenden und im Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 55 RVG sowie nach Erinnerung und Beschwerde gemäß § 56 RVG festzustellenden Vergütung ist zwar nach § 58 Abs. 2 RVG ein vom Gegner des Ausgangsverfahrens bereits angewiesener anteiliger Betrag bei Auszahlung der Prozesskostenhilfe vollständig anzurechnen (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 28. April 2014 - L 2 AS 708/13 B, juris Rn. 55).

    Auf diesen Betrag muss sich der Beschwerdegegner allerdings die vom Gegner des Ausgangsverfahrens am 1. April 2009 gezahlten außergerichtlichen Kosten in Höhe von 476, 00 EUR nach § 58 Abs. 2 RVG anrechnen lassen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 28. April 2014 - L 2 AS 708/13 B, juris Rn. 55, vom 10. August 2012 - L 2 SO 17/12 B und vom 28. Januar 2013 - L 2 AS 36/12 B).

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Dieser aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Anspruch besagt, dass Leistungen, die auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ohne Rechtsgrund erbracht worden sind, zurückzuerstatten sind (vgl. BSG vom 28. Juni 2006 - B 3 KR 20/05 R - juris, Rn. 9 = BSGE 97, 125).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Dabei ist in der Praxis grundsätzlich von der Mittelgebühr auszugehen (vgl. zu den Prüfungsschritten nach § 14 RVG für den Bereich des SGB II ausführlich BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, Az. B 4 AS 21/09 R).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Diese Regelung ist nur im Rechtsstreit zwischen Mandant und Rechtsanwalt anwendbar (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009, B 14 AS 83/08 R, juris Rn. 14 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 11 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 30.04.2012 - L 2 AS 404/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Ermittlung der Gebührenforderung im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Die Verfahrensgebühr ist zunächst nicht nach Nr. 3103 VV RVG zu bemessen, da der Beschwerdegegner für die Antragstellerinnen nicht zuvor in einem Verwaltungsverfahren tätig war, aus dem sich Synergieeffekte mit dem zugrundeliegenden Eilverfahren ergeben (vgl. zu dieser Voraussetzung Hessisches Landessozialgericht vom 30. April 2012, L 2 AS 404/11 B, juris Rn. 8 ff.).
  • LSG Bayern, 03.07.2013 - L 15 SF 241/12

    Die Vergütung, die die Staatskasse dem beigeordneten Rechtsanwalt schuldet, darf

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Die vom Sozialgericht von vornherein praktizierte Begrenzung des Vergütungsanspruchs auf die im Vergleich festgelegte Quote von 50 % ist nicht zulässig, so sie nicht zufällig der Anrechnung einer tatsächlichen Zahlung in dieser Höhe entspricht (vgl. dazu Bayerisches Landessozialgericht vom 3. Juli 2013 - L 15 SF 241/12 B - juris, Rn. 8 ff.).
  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 214/10

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Gegen dieses Ergebnis wird vorgebracht, dass eine volle Anrechnung nicht erfolgen dürfe, da der Rechtsanwalt insoweit Rückforderungsansprüchen des Prozessgegners ausgesetzt sein könnte und es unangebracht sei, die Staatskasse von nicht rechtmäßigen Zahlungen profitieren zu lassen (Bayerisches Landessozialgericht vom 31. Juli 2012 - L 15 SF 214/10 B E - juris, Rn. 29).
  • LSG Hessen, 13.05.2019 - L 2 AS 241/18

    Festsetzung der Vergütung für Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren

    Der von der Beklagten erstattete Betrag in Höhe von 491, 77 EUR für das Klageverfahren sei in voller Höhe in Abzug zu bringen (Verweis auf Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Juni 2014, L 2 AS 568/13 B, juris).
  • LSG Bayern, 19.05.2020 - L 12 SF 15/17

    Kostenrecht: Vergütung des Rechtsanwalts nach Beiordnung im Rahmen der

    Zur Begründung verwies der Beschwerdeführer auf einen Beschluss des SG Würzburg vom 20.01.2016 (S 14 SF 82/15 E) sowie den darin zitierten Beschluss des Hessischen LSG vom 23.06.2014, Az.: L 2 AS 568/13 B.

    Das wäre aber der Fall, wenn Zahlungen von Dritten den Anspruch gegenüber der Staatskasse nur insoweit mindern würden, wie sie der Höhe nach berechtigt wären (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.06.2014, Az.: L 2 AS 568/13 B, Juris Rn 48; SG Würzburg, Beschluss vom 20.01.2016, Az.: S 14 SF 82/15 E).

    Hier führt das Hessisches Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 23.06.2014 (aaO) zutreffend aus, dass als Anspruchsgrundlage hier der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch in Betracht kommt:.

  • LSG Hessen, 17.06.2019 - L 2 AS 241/18

    Kosten PKH RVG

    Der von der Beklagten erstattete Betrag in Höhe von 491, 77 ? für das Klageverfahren sei in voller Höhe in Abzug zu bringen (Verweis auf Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Juni 2014, L 2 AS 568/13 B, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2016 - L 19 AS 1130/15
    Dieser bestimmt sich nach § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beschluss, durch den die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist (Beschluss des Senats vom 03.02.2016 - L 19 AS 1256/15 B; LSG Hessen, Beschlüsse vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B -, vom 26.05.2011 - L 7 AS 371/10 B und vom 24.01.2011 - L 2 SF 30/09 E - siehe auch LSG Thüringen, Beschluss vom 07.12.2015 - L 6 SF 850/15 B).
  • LSG Hessen, 26.10.2015 - L 2 SO 95/15

    Durch die Verweisung an den Güterichter wird (nur) ein bestimmter

    Dabei hält der Senat an der Rechtsprechung fest, dass für ein durchschnittliches Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes regelmäßig nur eine Gebühr von zwei Dritteln der Mittelgebühr entsteht (vgl. die bereits vom SG zitierten Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - L 2 SF 50/09 E -, vom 24. Januar 2011 - L 2 SF 30/09 E - und vom 9. November 2011 - L 2 AS 524/11 B - außerdem aus jüngster Zeit: Beschluss vom 23. Juni 2014 - L 2 AS 568/13 B -), auch wenn selbstverständlich auch in Eilverfahren der gesamte Gebührenrahmen zur Verfügung steht.
  • LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18

    Fiktive Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Verfahrensgebühr, Bewilligung von

    Das wäre aber der Fall, wenn Zahlungen von Dritten den Anspruch gegenüber der Staatskasse nur insoweit mindern würden, wie sie der Höhe nach berechtigt wären (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.06.2014, - L 2 AS 568/13 B, Juris Rn. 48; SG Würzburg, Beschluss vom 20.01.2016, -S 14 SF 82/15 E).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - L 19 AS 1256/15

    Vergütungsanspruch des für eine sozialgerichtliche Untätigkeitsklage

    Dieser bestimmt sich nach § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beschluss, durch den die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist (LSG Hessen, Beschlüsse vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B -, vom 26.05.2011 - L 7 AS 371/10 B und vom 24.01.2011 - L 2 SF 30/09 E - siehe auch LSG Thüringen, Beschluss vom 07.12.2015 - L 6 SF 850/15 B).
  • LSG Bayern, 21.06.2016 - L 15 SF 39/14

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Erinnerungsverfahren

    Sie erfolgt unabhängig von einer anteiligen Kostenübernahme durch den Verfahrensgegner, da anderenfalls die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von Lebenssachverhalten abhängig wäre, die außerhalb des Streitgegenstandes des jeweiligen Verfahrens liegen, vorliegend konkret von Höhe und Zeitpunkt der Zahlung der außergerichtlichen Kosten durch den Antragsgegner (vgl. z. B. LSG Hessen, Beschluss vom 23.06.2014, Az.: L 2 AS 568/13 B).
  • SG Frankfurt/Main, 05.11.2018 - S 7 SF 110/16

    Kostenrecht

    Bei der Anrechnung von Zahlungen nach § 58 Abs. 2 RVG kommt es nicht darauf an, in welcher Höhe Zahlungen geschuldet sind, sondern darauf, in welcher Höhe die Zahlungen tatsächlich geleistet wurden (Hess. LSG, Beschluss vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B).

    Die Anrechnung von Zahlungen nach § 58 Abs. 2 RVG wirkt sich nicht auf die festzusetzende Vergütung aus, sondern nur auf die Zahlungsverpflichtung der Staatskasse (Hess. LSG, Beschluss vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B).

  • LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 8 AS 644/14

    Anrechnung; Kostenerstattung; PKH-Vergütung

    Der Anspruch gegen den erstattungspflichtigen Gegner im Hauptsacheverfahren ist aber in der Höhe der tatsächlichen Zahlung durch diesen an den beigeordneten Rechtsanwalt auf dessen PKH-Vergütungsanspruch anzurechnen, weil es bei der Anrechnung der Zahlungen nach § 58 Abs. 2 RVG aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem "Wahlanwalt" nicht darauf ankommt, in welcher Höhe Zahlungen geschuldet wurden - also Ansprüche bestehen -, sondern nur darauf, in welcher Höhe Zahlungen tatsächlich geleistet wurden (Hessisches LSG, Beschluss vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B - juris, RdNrn. 47f.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2016 - L 4 AS 334/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Statthaftigkeit der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17

    Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr

  • LSG Thüringen, 05.03.2019 - L 1 SF 1111/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung gegen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.11.2015 - L 4 AS 427/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Statthaftigkeit der

  • SG Wiesbaden, 17.04.2018 - S 12 SF 199/16
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.03.2020 - L 3 R 319/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

  • LSG Sachsen, 14.07.2016 - 8 AS 644/14
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