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   LSG Hessen, 23.07.2020 - L 1 KR 638/18   

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https://dejure.org/2020,21472
LSG Hessen, 23.07.2020 - L 1 KR 638/18 (https://dejure.org/2020,21472)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.07.2020 - L 1 KR 638/18 (https://dejure.org/2020,21472)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - L 1 KR 638/18 (https://dejure.org/2020,21472)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 10/93

    Wiederaufleben des Krankengeldes - Erwerbstätigkeit - Teilnahme an

    Auszug aus LSG Hessen, 23.07.2020 - L 1 KR 638/18
    Deshalb soll nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums künftig ein Anspruch auf Krankengeld nur dann bestehen, wenn zwischen dem Ablauf des Krankengeldbezuges nach 78 Wochen und dem erneuten Eintritt von Arbeitsunfähigkeit ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt, in dem die besonderen, unter § 48 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB V genannten Bedingungen erfüllt sind (BSG, Urteil vom 3. November 1993, 1 RK 10/93, juris Rn. 13).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 23.07.2020 - L 1 KR 638/18
    Die fortbestehende Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhält den Status des Versicherten aufrecht, an den sie anknüpft (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 1 KR 20/08 R, juris Rn. 14 m.w.N.), hier also eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V mit Anspruch auf Krankengeld.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2021 - L 9 KR 180/21

    Krankengeld - Höchstanspruch - Dreijahreszeitraum - Wiederaufleben - Versicherung

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von demjenigen des Hessischen Landessozialgerichts, Urteil vom 23. Juli 2020, in dem der Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit und des Dreijahreszeitraums nahtlos an einen Krankengeldanspruch anknüpfen (L 1 KR 638/18 -, Rn. 21, juris) .
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