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   LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW   

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LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW (https://dejure.org/2013,29305)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW (https://dejure.org/2013,29305)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. August 2013 - L 9 U 30/12 ZVW (https://dejure.org/2013,29305)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Bronchialkrebserkrankung eines Schlossers und Schweißers (Raucher) - keine BK - keine Hinterbliebenenleistungen an die Witwe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung; Verursachung einer Lungenkrebserkrankung durch die Einwirkung von Chrom oder seine Verbindungen, durch die Einwirkung von Nickel oder durch ionisierende Strahlungen bei starkem Nikotinkonsum; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Witwe eines Schlossers erhält keine Entschädigung // Wegen Zigarettenkonsums kann Krebserkrankung nicht auf berufliche Schadstoffbelastung zurückgeführt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lungenkrebs als Berufskrankheit - nicht für Raucher

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Berufskrankheit: Lungenkrebs durch Schweißarbeiten oder Zigarettenkonsum?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wegen Zigarettenkonsums kann Krebserkrankung nicht auf berufliche Schadstoffbelastung zurückgeführt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lungenkrebs als Berufskrankheit? - Bei langjährigem Raucher ist der berufliche Umgang mit Schadstoffen als Krankheitsursache zweifelhaft

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lungenkrebs keine Berufskrankheit

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Witwe eines Schlossers erhält keine Entschädigung // Wegen Zigarettenkonsums kann Krebserkrankung nicht auf berufliche Schadstoffbelastung zurückgeführt werden

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Wegen Zigarettenkonsums kann Krebserkrankung nicht auf berufliche Schadstoffbelastung zurückgeführt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erschwerter Nachweis einer Berufskrankheit für Raucher

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Hierbei habe das LSG verkannt, dass das von ihm mehrfach zustimmend zitierte Urteil des LSG Schleswig-Holstein Gegenstand des Revisionsverfahrens B 2 U 5/08 R gewesen und von seinem rechtlichen Ansatz her vom BSG für nicht vertretbar erachtet worden sei.

    Die danach allein relevanten Werte von 288 bzw. 540 µg Nickel/m 3 x Jahre liegen deutlich unterhalb der Grenze, ab der eine Verdoppelungsdosis für das nickel-induzierte Bronchialkarzinom erreicht wird und die bei einer kumulativen Dosis von 5.000 µg/m 3 x Jahre angenommen wird (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, S. 1120; Mehrtens-Brandenburger, a.a.O., Anm. 6 zu M 4109; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. September 2007 - L 1 U 44/03 in: Breithaupt 2008, 308; BSG Urteil vom 12. Januar 2010, - B 2 U 5/08 R - juris), was auch Prof. C. und Prof. N. nach Aufarbeitung der arbeitswissenschaftlichen Literatur so bestätigt haben.

    Die Verdoppelungsdosis für die vor allem beim LBH-Edelstahlschweißen auftretende Chromat-VI-Belastung wird von den gerichtlichen Sachverständigen bei 2.000 µg/m 3 x Jahre gesehen (ebenso BSG, Urteil vom 12. Januar 2010, a.a.O., Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 1117).

    Die Begründung einer neuen BK ist jedoch der Rechtsprechung versagt (BSG, Urt.v. 29. November 2011 - juris; BSG vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Letzterer bestimmt sich unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde (s. BSG, Urteile vom 27. Juni 2006, Az.: B 2 U 7/05 R sowie B 2 U 20/04 R).

    45 Daher ist entgegen der Meinung der Beklagten mit dem Vorhandensein der in der BKV genannten Listenstoffs am Arbeitsplatz - hier Chrom sowie Nickel und Thorium - grundsätzlich auch vom Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen auszugehen, so lange nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand (s. hierzu BSG, Urteil vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7.) kein Erfahrungssatz existiert, demzufolge erst ab Erreichen einer bestimmten Mindestdosis von einer Gefährdung ausgegangen werden kann.

    Von daher gibt es auch keinen Automatismus zur Bejahung des Ursachenzusammenhangs allein aufgrund des Vorliegens entsprechende Einwirkungen mit einer bestimmten Erkrankung (siehe BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 B 2 U 20/04 R = BSGE 92, 291, 294 Rdnr. 19 sowie BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 B 2 U 15/05 R = SozR 4 - 5671 Anlage 1 Nr. 41004 Nr. 2; siehe auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 B 2 U 7/05 R zur BK Nr. 4302 der Anlage zur BKV).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 7/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Letzterer bestimmt sich unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde (s. BSG, Urteile vom 27. Juni 2006, Az.: B 2 U 7/05 R sowie B 2 U 20/04 R).

    Von daher gibt es auch keinen Automatismus zur Bejahung des Ursachenzusammenhangs allein aufgrund des Vorliegens entsprechende Einwirkungen mit einer bestimmten Erkrankung (siehe BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 B 2 U 20/04 R = BSGE 92, 291, 294 Rdnr. 19 sowie BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 B 2 U 15/05 R = SozR 4 - 5671 Anlage 1 Nr. 41004 Nr. 2; siehe auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 B 2 U 7/05 R zur BK Nr. 4302 der Anlage zur BKV).

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (s. BSGE 45, 1, 9 sowie BSGE 19, 52, 53 und BSGE 7, 103, 106).

    Nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast gibt es aber auch im Sozialgerichtsverfahren die sogenannte materielle Feststellungslast, derzufolge - wie in allen anderen Gerichtsverfahren auch - derjenige die Folgen der Nichtfeststellbarkeit einer Tatsache trägt, der aus dieser Tatsache ein Recht oder Vorteil herleiten will (S BSGE 6, 70, 72; BSGE 19, 52, 53), was für die Frage der bestehenden wesentlichen Teilursächlichkeit der versicherten Einwirkungen die Klägerin ist.

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - Vermutung -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Von daher gibt es auch keinen Automatismus zur Bejahung des Ursachenzusammenhangs allein aufgrund des Vorliegens entsprechende Einwirkungen mit einer bestimmten Erkrankung (siehe BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 B 2 U 20/04 R = BSGE 92, 291, 294 Rdnr. 19 sowie BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 B 2 U 15/05 R = SozR 4 - 5671 Anlage 1 Nr. 41004 Nr. 2; siehe auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 B 2 U 7/05 R zur BK Nr. 4302 der Anlage zur BKV).

    Das BSG hat bisher lediglich im Falle einer im Verordnungstext vorgegebenen Dosis als "hartes Kriterium" eine tatsächliche Vermutung für die Verursachung der BK angenommen ( BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 15/05 R; BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 25/03 R; s. zur Gonarthrose als Wie-BK Hessisches LSG, Urt.v. 18. November 2011 - L 9 U 66/07 - juris).

  • LSG Hessen, 03.11.2004 - L 3 U 1613/97

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - wesentliche

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Wie nicht zuletzt aus den Merkblättern zur BK 1103 und 4109 aber auch dem in Berufungsverfahren eingeholten Gutachten des Prof. Dr. C. folgt, ist die Wirkungsweise der hier in Betracht kommenden Stoffe jedoch zum Teil noch nicht geklärt, es handelt sich demzufolge um sog. stochastische BK'n, bei der keine sog. sichere Dosis bekannt ist, deren Nichtüberschreiten von vornherein eine Verursachung des im Verordnungstext geforderten Krankheitsbildes ausschließt (s. zur insoweit vergleichbaren BK 1303 HLSG, Urteil vom 3. November 2004 - L 3 U 1613/97).

    Dies gilt insbesondere im Falle von stochastischen BKen, bei denen keine belastbaren Erkenntnisse über Dosis-Wirkungs-Beziehungen, sondern lediglich über Dosis-Häufigkeits-Beziehungen existieren und letztlich der Verursachungsmechanismus ungeklärt ist (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 3. November 2004 - L 3 U 1613/97 - juris).

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Lässt sich dies unter Anwendung sämtlicher Erkenntnismöglichkeiten nicht klären, würde die Unterstellung eines hälftigen Verursachungsanteils und damit Bejahung der sowohl der naturwissenschaftlichen Kausalität als auch deren rechtlicher Wesentlichkeit zu einer unzulässigen Beweislastumkehr führen, die das BSG in ständiger Rechtsprechung - auch im Hinblick auf § 9 Abs. 3 SGB VII - ablehnt (BSG, Urt. v. 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - BSGE 63, 270, 271; BSG v 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72 - SozR 2200 § 551 Nr. 1).

    Selbst bei erheblichen Beweisschwierigkeiten lehnt das BSG eine Beweislastumkehr in ständiger Rechtsprechung ab (BSGE 63, 270, 271; BSG Urteil vom 29. Januar 74, SozR 2200 § 551 Nr. 1).

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 44/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Die danach allein relevanten Werte von 288 bzw. 540 µg Nickel/m 3 x Jahre liegen deutlich unterhalb der Grenze, ab der eine Verdoppelungsdosis für das nickel-induzierte Bronchialkarzinom erreicht wird und die bei einer kumulativen Dosis von 5.000 µg/m 3 x Jahre angenommen wird (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, S. 1120; Mehrtens-Brandenburger, a.a.O., Anm. 6 zu M 4109; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. September 2007 - L 1 U 44/03 in: Breithaupt 2008, 308; BSG Urteil vom 12. Januar 2010, - B 2 U 5/08 R - juris), was auch Prof. C. und Prof. N. nach Aufarbeitung der arbeitswissenschaftlichen Literatur so bestätigt haben.
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Dies alleine könnte allenfalls dann für die Bejahung der Kausalität genügen, wenn keine Anhaltspunkte für eine alternative (innere oder äußere) Ursache für die Erkrankung bestünden und diese das Ergebnis eines typischen Geschehensablaufs nach den erfolgten versicherten Einwirkungen wäre (vgl. zum Arbeitsunfall BSG, Urt.v. 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 43).
  • LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Listen-Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2112 -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
    Das BSG hat bisher lediglich im Falle einer im Verordnungstext vorgegebenen Dosis als "hartes Kriterium" eine tatsächliche Vermutung für die Verursachung der BK angenommen ( BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 15/05 R; BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 25/03 R; s. zur Gonarthrose als Wie-BK Hessisches LSG, Urt.v. 18. November 2011 - L 9 U 66/07 - juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

  • LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem § 215 Abs 1 S 2 idF vom

  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose -

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
  • BSG, 29.01.1974 - 7 RU 18/72

    Leukämie - Strahleneinwirkung - Kausalität - Umkehr der Beweislast

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 1/00 U R

    Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung - entschädigungspflichtiger

  • BSG, 31.07.1973 - 5 RKnU 29/71

    Unfallfolgen - Verschlimmerung - Abfindung - Abgefundene Rente

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässiges Berufungsbegehren - Fehlen der

  • LSG Hessen, 14.10.2014 - L 3 U 150/09

    Erwerbsminderungsrente wegen der BK Nr. 1103; Tatbestandsmerkmale einer

    Die Wirkungsweise des Schadstoffes Chrom ist nicht einmal soweit geklärt, dass zumindest eine Mindestdosis wissenschaftlich belegt wäre, bei deren Unterschreiten der Eintritt einer Lungenkrebserkrankung auszuschließen wäre (dazu: Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. August 2013, Az.: L 9 U 30/12 ZVW - juris).

    Mit Bejahung der naturwissenschaftlich-philosophischen Kausalität für die vorgenannten Lungenschadstoffe weicht der erkennende Senat vom Urteil des 9. Senats vom 13. August 2013 - L 9 U 30/12 ZVW - teilweise ab, in dem über einen in den wesentlichen Punkten vergleichbaren Streitfall eines Schweißers zu entscheiden war, bei dem es nach langjähriger Schweißrauchbelastung zu einer Bronchialkrebserkrankung gekommen war.

  • LSG Hessen, 25.06.2021 - L 9 U 166/18

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Die Einzelmeinung der Gerichtssachverständigen kann daher für die Zugrundelegung eines neuen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes nicht genügen (Senatsurteil vom 23. August 2013 - L 9 U 30/12 ZVW ).

    Gerade bei multikausalen Erkrankungen wäre die Annahme der Beweislastumkehr, die seit langem das Schrifttum und im Rahmen des Unfallversicherungseinführungsgesetzes auch den Gesetzgeber beschäftigt hat, sehr problematisch (Senatsurteil vom 23. August 2013 - L 9 U 30/12 ZVW m.w.N. auf Keller, SGb 2001, 226, 228; Breuer/Velten, NZS 1995, 146 ff.; Koch in Schulin, HS-UV, § 36 Rdnr. 23 ff; Köhler, BG 1996, 388 ff; Bolm-Audorff, Med Sach 1993, 57, 93; Battenstein, SGb 1992, 11 ff.; BR/BT-Drucks 13/2333 S. 4 - 6).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 U 5339/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2112 -

    Bei der Schwelle von 13.000 Stunden kniender Tätigkeit handelt es sich um eine Mindesteinwirkdauer im Sinne einer Mindestdosis (dazu Hessisches LSG 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW - juris RdNr. 44) unterhalb derer eine BK nicht anerkannt werden kann (Mehrtens/Brandenburg, BKV, M 2112, Anmerkungen RdNr. 3).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2014 - L 8 U 44/10

    Langjähriges Rauchen als konkurrierender Faktor bei der Anerkennung eines

    Das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 23. August 2013 - L 9 U 30/12 ZVW) hält starkes privates Rauchen (ca. 29 Packungsjahre) für eine Konkurrenzursache, die den Nachweis, dass ein Bronchialkarzinom auf beruflich bedingte Belastungen zurückzuführen sei, ausschließe.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2016 - L 8 U 1436/16
    Bei der Schwelle von 13.000 Stunden kniender Tätigkeit handelt es sich um eine Mindesteinwirkdauer im Sinne einer Mindestdosis (dazu Hessisches LSG 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW - juris RdNr. 44; Senatsurteil vom 28.02.2014 a.a.O. RdNr. 50) unterhalb derer eine BK nicht anerkannt werden kann (Mehrtens/Brandenburg, BKV, M 2112, Anmerkungen RdNr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 U 2848/14
    Bei der Schwelle von 13.000 Stunden kniender Tätigkeit handelt es sich um eine Mindesteinwirkdauer im Sinne einer Mindestdosis (dazu Hessisches LSG 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW - juris RdNr. 44; Senatsurteil vom 28.02.2014 a.a.O. RdNr. 50) unterhalb derer eine BK nicht anerkannt werden kann (Mehrtens/Brandenburg, BKV, M 2112, Anmerkungen RdNr. 3).
  • SG Lüneburg, 21.10.2015 - S 2 U 154/10

    Anerkennung einer Berufskrankheit (= BK) und einer Wie-Berufskrankheit (= Wie-BK)

    I. d. R. ist dies erst bei einer Verdoppelung des Erkrankungsrisikos der Fall (vgl. hierzu insbesondere: Hessisches LSG, Urt. v. 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW).
  • SG Aachen, 14.03.2014 - S 6 U 82/13

    Anerkennung eines Stimmlippentumors als Berufskrankheit wegen Asbestexpositionen

    Auch im Hinblick auf die Berufskrankheit nach Nr. 2402 der Anlage zur BKV ist im Rahmen der wissenschaftlichen Literatur anerkannt, dass der positive Wahrscheinlichkeitsbeweis der Verursachung bei alleiniger beruflicher Exposition gegenüber ionisierender Strahlung in der Regel vorliegt, wenn die Verursachungswahrscheinlichkeit mehr als 50% beträgt (Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 2402 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung "Erkrankungen durch ionisierende Strahlen" - Bekanntmachung des BMAS vom 24.10.2011, GMBl. 2011, Nr. 49-51, S. 13; ferner Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 13.09.2007 - L 1 U 44/03 = juris Rdnr. 42; Hess. LSG, Urteil vom 31.08.2010 - L 3 U 162/05 = juris Rdnr. 48; Sächs LSG, Urteil vom 19.01.2005 - L 6 KN 62/03 U = juris Rdnr. 47; offen Hess. LSG, Urteil vom 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW = juris Rndr. 53).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - L 8 U 3835/14
    Bei der Schwelle von 13.000 Stunden kniender Tätigkeit handelt es sich um eine Mindesteinwirkdauer im Sinne einer Mindestdosis (dazu Hessisches LSG 23.08.2013 - L 9 U 30/12 ZVW - juris RdNr. 44; Senatsurteil vom 28.02.2014 a.a.O. RdNr. 50) unterhalb derer eine BK nicht anerkannt werden kann (Mehrtens/Brandenburg, BKV, M 2112, Anmerkungen RdNr. 3).
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