Rechtsprechung
   LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,56547
LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11 (https://dejure.org/2012,56547)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.11.2012 - L 5 R 536/11 (https://dejure.org/2012,56547)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. November 2012 - L 5 R 536/11 (https://dejure.org/2012,56547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,56547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Die Eingangsvoraussetzungen unterliegen daher der uneingeschränkten Überprüfung durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BSG vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1; BSG vom 23. Februar 2000 - B 5 RJ 8/99 R - BSGE 85, 298, 300 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2; BSG vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/5 R - SozR 4-2600 § 10Nr. 2).

    Bei Vorliegen der sog. Eingangsvoraussetzungen entscheidet der Träger der Rentenversicherung nach pflichtgemäßem Ermessen in den Grenzen seiner Aufgaben als Rehabilitationsträger, ob die begehrte Leistung nach den Umständen des Einzelfalls geeignet, erforderlich, zumutbar, wirtschaftlich und sparsam (§ 13 Abs. 1 SGB VI) ist, um die im Einzelfall bestehende Rehabilitationschance zu nutzen (Kater in: Kasseler Kommentar, SGB VI, § 13 Rdn. 5; BSG vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 - BSGSozR 3-1200 § 39 Nr. 1).

    14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 - SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null einen seltenen Ausnahmefall darstellen (BSG vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R; LSG Darmstadt vom 9. Oktober 2006 - L9 AL 1200/03).
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Eine solche Ermessensreduktion auf Null würde voraussetzen, dass es nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen ist, dass Umstände vorliegen, die eine anderweitige Ausübung des Ermessens rechtsfehlerfrei zuließen (BSG vom 4. Februar 1988 - 11 RA 26/87 - BSGE 63, 37 = SozR 1300 § 45 Nr. 34).
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Der Versicherte hat daher (nur) einen Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung, jedoch grundsätzlich - von den Fällen der Ermessensreduktion auf Null abgesehen - keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistung (BSG vom 16. November 1993 - 4 RA 22/93 - SozR 3-5765 § 10 Nr. 1).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Dieser Antrag beinhaltet als Minus den Antrag auf Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (vgl. BVerwG vom 24. Oktober 2006 - 6 B 47.06; BVerwG vom 31. März 2004 - 6 C 11.03 - BVerwGE 120, 263, 276).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Die Eingangsvoraussetzungen unterliegen daher der uneingeschränkten Überprüfung durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (vgl. BSG vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1; BSG vom 23. Februar 2000 - B 5 RJ 8/99 R - BSGE 85, 298, 300 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2; BSG vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/5 R - SozR 4-2600 § 10Nr. 2).
  • BFH, 06.10.2003 - XI B 170/02

    NZB: Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Zum Nachweis dessen ist die Vorlage eines Attests notwendig, aus dem sich entweder die Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit ergibt oder das eine so genaue Schilderung der Erkrankung und ihres Schweregrades enthält, die es dem Gericht ermöglicht, selbst zu beurteilen, ob ein Erscheinen des Beteiligten im Termin nicht erwartet werden kann (BFH vom 6. Oktober 2003 - XI B 170/02; BFH vom 16. Juli 2012 - III B 1/12. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer Krankenkasse mit verschlüsseltem Diagnosenachweis genügt diesen Anforderungen nicht (BFH vom 16. Juli 2012 - III B 1/12).
  • BFH, 16.07.2012 - III B 1/12

    Verschiebung des Verhandlungstermins auf eine andere Uhrzeit - Nachweis der

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Zum Nachweis dessen ist die Vorlage eines Attests notwendig, aus dem sich entweder die Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit ergibt oder das eine so genaue Schilderung der Erkrankung und ihres Schweregrades enthält, die es dem Gericht ermöglicht, selbst zu beurteilen, ob ein Erscheinen des Beteiligten im Termin nicht erwartet werden kann (BFH vom 6. Oktober 2003 - XI B 170/02; BFH vom 16. Juli 2012 - III B 1/12. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer Krankenkasse mit verschlüsseltem Diagnosenachweis genügt diesen Anforderungen nicht (BFH vom 16. Juli 2012 - III B 1/12).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RA 33/83

    Freie Arztwahl und Wahl der Rehabilitationseinrichtung - Übergangsggeld bei

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Den nach § 33 Satz 2 SGB I und § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB IX zu berücksichtigenden Wünschender Versicherten ist dabei nur dann und nur soweit Rechnung zutragen, als sie mit dem Zweck der Ermächtigungsnorm, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den übrigen Vorgaben der §§ 9 ff. SGB VI vereinbar sind (vgl. dazu: BSG vom 15. November 1983 - 1 RA 33/83 - SozR 2200 § 1236 Nr. 43).
  • BFH, 13.05.2009 - V B 37/08

    Ordnungsmäßigkeit einer Ladung: Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in offene,

    Auszug aus LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
    Bei dieser Sachlage kannoffen bleiben, ob die von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Kassel unter Hinzuziehung eines Polizeibeamten auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 SGG i. V. m. §§ 168, 176, 178 Abs. 1 Nr. 1, 180 ZPO vorgenommene Ersatzzustellung ggf. wegen der Hinterlegung der zuzustellenden Urkunde in einer für die sichere Aufbewahrung ungeeigneten Einrichtung unwirksam gewesen ist (vgl. BFH Beschluss vom 13. Mai 2009 - V B 37/08 zur Einlegung in eine frei zugängliche Mailbox), weil ein solcher Mangel jedenfalls mit dem tatsächlichen Zugang des Gerichtsbescheides beim Kläger als nach § 63 Abs. 2 SGG i. V. m.§ 189 ZPO geheilt gilt.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

  • SG Kassel, 16.02.2016 - S 9 AS 417/15
    Bei der gerichtlichen Kontrolle von Ermessensentscheidungen sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf die Prüfung von Ermessensfehlern beschränkt, d.h. auf die Prüfung, ob der Leistungsträger seiner Pflicht zur Ermessensbetätigung nachgekommen ist (Ermessensnichtgebrauch), mit seiner Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, d.h. eine nach dem Gesetz nicht zugelassene Rechtsfolge gesetzt (Ermessensüberschreitung) oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht (Abwägungsdefizit und Ermessensmissbrauch) hat (vgl. Hess. LSG vom 23.11.2012, - L 5 R 536/11, zitiert nach beck-online; KasselerKommentar, SGB X, § 39 Rn. 9-14).

    Es besteht nur ein Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung, jedoch grundsätzlich - von den Fällen der Ermessensreduktion auf Null abgesehen - kein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung des Beklagten (vgl. Hess. LSG vom 23.11.2012, aaO, mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht