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   LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13   

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https://dejure.org/2014,18507
LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13 (https://dejure.org/2014,18507)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.01.2014 - L 8 KR 6/13 (https://dejure.org/2014,18507)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - L 8 KR 6/13 (https://dejure.org/2014,18507)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Übernahme der Mehrkosten einer

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
    Eine darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation sei Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (Hinweis auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, Az. B 3 KR 10/08 R).

    Demgemäß habe die Krankenkasse nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränke (Hinweis auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, Az. B 3 KR 10/08 R m.w.N.).

    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind schon immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, Az. B 3 KR 10/08 R, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen, veröff.

    Die fehlende Funktion muss durch das Körperersatzstück möglichst weitgehend ausgeglichen werden (siehe zur Beinprothese: Bundessozialgericht Urteil vom 25. Juni 2009, Az. B 3 KR 10/08 R, Rdnr. 17, veröff.

    Dies bedeutet zugleich, dass Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen haben, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (Bundessozialgericht Urteil vom 25. Juni 2009, Az. B 3 KR 10/08 R, Rdnr. 14, veröff.

    Die Krankenkassen haben nicht für solche Innovationen im Bereich der Körperersatzstücke aufzukommen, die keinen wesentlichen Gebrauchsvorteil für den Versicherten beinhalten, sondern sich auf einen besseren Komfort im Gebrauch - oder wie vorliegend - auf eine bessere Optik beschränken (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2009, Az. B 3 KR 10/08 R, Rdnr. 14, zit. nach der Veröff.

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
    Zum Grundbedürfnis zur Erschließung eines geistigen Freiraums gehören u. a. die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen Menschen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens bzw. eines Schulwissens (Hinweis auf Bundessozialgericht in SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 und 46).
  • BSG, 03.12.2008 - B 3 KR 26/08 B
    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
    Nach der Rechtsprechung (Bundessozialgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2008, Az. B 3 KR 26/08 B; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 2008, Az. L 8 KR 171/07) bestehe keine Leistungspflicht der Beklagten zur Versorgung mit der beantragten Hilfsmittel.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
    Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel - wie vorliegend die Silikon-Optik der streitigen Fingerprothese - nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (zuletzt: Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009, Az. B 3 KR 20/08 R, Rdnr. 14f. veröff. in Juris).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
    Aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung seien beim mittelbaren Behinderungsausgleich demgemäß solche Verbesserungen ausgeschlossen, die den Behinderungsausgleich auf beruflicher oder gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich betreffen (Hinweis auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 3. November 1999, Az. B 3 KR 3/99 - Mikroportanlage).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
    Auch insoweit gelte das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits und unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts (Hinweis auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 16. September 2004, Az. B 3 KR 20/04 R, C-Ieg-Prothese II).
  • LSG Hessen, 19.06.2008 - L 8 KR 171/07

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Voraussetzungen für Leistungspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
    Nach der Rechtsprechung (Bundessozialgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2008, Az. B 3 KR 26/08 B; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 2008, Az. L 8 KR 171/07) bestehe keine Leistungspflicht der Beklagten zur Versorgung mit der beantragten Hilfsmittel.
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung (Hinweis auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 16. September 2004, Az. B 3 KR 19/03 R; Urteil vom 26. März 2003, Az. B 3 KR 23/02 R m.w.N.) gehöre zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie das Erschließen eines körperlichen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen.
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung (Hinweis auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 16. September 2004, Az. B 3 KR 19/03 R; Urteil vom 26. März 2003, Az. B 3 KR 23/02 R m.w.N.) gehöre zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie das Erschließen eines körperlichen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen.
  • LSG Hessen, 23.09.2021 - L 8 KR 477/20

    Anspruch auf Versorgung mit einer Finger-Handprothese aus Silikon als Hilfsmittel

    Die Fallkonstellation des vorliegenden Verfahrens ist mit der des Verfahrens L 8 KR 6/13 nicht vergleichbar, so dass weder das zu diesem Aktenzeichen ergangene Urteil des Senats vom 24. Januar 2014 noch die nachfolgende Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30. September 2015 (B 3 KR 14/14 R) hierauf übertragbar sind.
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