Rechtsprechung
   LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6431
LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19 (https://dejure.org/2022,6431)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.02.2022 - L 8 BA 62/19 (https://dejure.org/2022,6431)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - L 8 BA 62/19 (https://dejure.org/2022,6431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,6431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 p SGB IV, § 7 SGB IV
    SGB IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; BGB § 611a Abs. 1 S. 3
    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit pädagogischer Mitarbeiterinnen in der Sprachförderung und Elternbildung bei Kindern mit Migrationshintergrund; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Anforderungen an eine Eingliederung in die ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Die inhaltlichen Vorgaben des Rucksack-Projekts stellen zur Überzeugung des Senats aber nicht lediglich generell-abstrakte "Rahmenbedingungen" dar (vgl. dazu BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R -, juris Rn. 19), sondern bedingten eine Eingliederung der Beigeladenen zu 1) bis 4) in die Arbeitsorganisation des Klägers und ein individuelles Weisungsrecht hinsichtlich der konkreten Durchführung des Rucksackprojekts.

    Gerade bei Tätigkeiten, deren Erfolg ein besonderes Vertrauen über einen ggf. längeren Zeitraum oder aber eine besondere Expertise voraussetzt - wie dies bei der hier zu beurteilenden Tätigkeit der Fall war - ist die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person häufig als Vertragsinhalt anzusehen (BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, BSGE 123, 50-62, SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, Rn. 45).

    Angesichts dieser maßgeblichen Indizien für eine abhängige Beschäftigung kann es schließlich auch dahinstehen, ob das vereinbarte Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers liegt und dadurch Eigenvorsorge zulässt (BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, juris).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Das kann bei manchen Tätigkeiten dazu führen, dass sie in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (zB BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr. 17 ; BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr. 11 mwN ; vgl auch BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Die Beiträge Beilage 2016, 445 einerseits und anderseits BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 ).

    Dagegen vermag die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als Arbeitnehmer anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken keine Selbstständigkeit zu begründen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - Juris).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Das kann bei manchen Tätigkeiten dazu führen, dass sie in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (zB BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr. 17 ; BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr. 11 mwN ; vgl auch BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Die Beiträge Beilage 2016, 445 einerseits und anderseits BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 ).

    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R, Rn. 16 - 17; stRsprg.).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr.; vgl zum Ganzen z.B. BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr. 13 m.w.N.; BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr. 15 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Diese sind ebenfalls nur maßgebend, soweit sie rechtlich zulässig sind (vgl. BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rn. 16 m.w.N.).

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Das kann bei manchen Tätigkeiten dazu führen, dass sie in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (zB BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr. 17 ; BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr. 11 mwN ; vgl auch BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Die Beiträge Beilage 2016, 445 einerseits und anderseits BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 ).

    Die inhaltlichen Vorgaben des Rucksack-Projekts stellen zur Überzeugung des Senats aber nicht lediglich generell-abstrakte "Rahmenbedingungen" dar (vgl. dazu BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R -, juris Rn. 19), sondern bedingten eine Eingliederung der Beigeladenen zu 1) bis 4) in die Arbeitsorganisation des Klägers und ein individuelles Weisungsrecht hinsichtlich der konkreten Durchführung des Rucksackprojekts.

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Richten sich die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers, so kann auch darin ein Indiz gegen eine werk- und für eine arbeitsvertragliche Beziehung liegen, wenn mit der Bestimmung von Leistungen auch über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit entschieden wird (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 -, Rn. 35, juris mwN "crowd-working").
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Auch gegenüber einem freien Mitarbeiter können Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne dass daraus eine arbeitnehmertypische zeitliche Weisungsgebundenheit folgt (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 30; 29. Januar 1992 - 7 ABR 25/91 - zu B II 2 a der Gründe).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr.; vgl zum Ganzen z.B. BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr. 13 m.w.N.; BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr. 15 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 17.05.1973 - 12 RK 23/72

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Reise - Reiseleiter - Betreuung von

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Zwar können auch einem Freiberufler die Ziele seiner Tätigkeit vorgegeben sein, sofern die Art und Weise, wie er diese erreicht, seiner eigenen Entscheidung überlassen bleibt (BSGE 36, 7, 10 f).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.02.2022 - L 8 BA 62/19
    Die Einschränkungen der Handlungsmöglichkeiten eines Selbständigen erfolgen nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen seiner Handlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschreiben (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, Rn. 29, juris).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 13/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 25/91

    Arbeitsrechtlicher Status pauschal bezahlter Bildberichterstatter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht