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   LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14   

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LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14 (https://dejure.org/2015,50171)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.07.2015 - L 5 R 162/14 (https://dejure.org/2015,50171)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Juli 2015 - L 5 R 162/14 (https://dejure.org/2015,50171)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten nur dann erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bzw. eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79; BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).

    Der Kläger macht zwar geltend, dass bei ihm Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen gegeben sei; die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in seinem Falle zu beachtenden qualitativen Leistungseinschränkungen (ohne dauerhaftes Gehen oder Stehen, ohne dauerhafte Einnahme von gebückten, hockenden, knienden oder vornübergeneigten Zwangshaltungen, ohne Arbeiten vor dem Körper, in Schulterhöhe und/oder über Kopf, ohne häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten über 5 bis 7 kg Gewicht, ohne Klettern oder Steigen auf Leitern und Gerüsten, ohne Nacht- und Wechselschicht, ohne besondere Anforderungen an die Kommunikations- und Kontaktfähigkeit sowie unter Vermeidung von Kälte, Hitze, starken Temperaturschwankungen, Zugluft oder Nässe) sind jedoch ganz offenkundig nicht "ungewöhnlich" im Sinne der von der Rechtsprechung (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117, BSG vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 136; BSG vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8; BSG vom 31. März 1993 -13 RJ 65/91 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14; BSG vom 19. April 1978 - 4 RJ 55/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSG vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23 sowie BSG vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R = SozR 3-2600 § 43 Nr. 21) insoweit herausgearbeiteten Fallgruppen.

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    Vielmehr wird von den Versicherten verlangt, dass sie - immer bezogen auf ihren "bisherigen Beruf" - auch einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nehmen und sich vor Inanspruchnahme der Rente mit einer (gegebenenfalls auch) geringerwertigen Erwerbstätigkeit zufrieden geben (vgl. BSGE 41, 129, 131 [BSG 20.01.1976 - 5/12 RJ 132/75] = SozR 2200 § 1246 Nr. 11).

    "Zugemutet werden" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d.h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. z.B. BSG SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; BSGE 38, 153 [BSG 26.09.1974 - 5 RJ 98/72] = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 [BSG 20.01.1976 - 5/12 RJ 132/75] = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 27, 29 - ständige Rechtsprechung).

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    Der Kläger macht zwar geltend, dass bei ihm Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen gegeben sei; die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in seinem Falle zu beachtenden qualitativen Leistungseinschränkungen (ohne dauerhaftes Gehen oder Stehen, ohne dauerhafte Einnahme von gebückten, hockenden, knienden oder vornübergeneigten Zwangshaltungen, ohne Arbeiten vor dem Körper, in Schulterhöhe und/oder über Kopf, ohne häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten über 5 bis 7 kg Gewicht, ohne Klettern oder Steigen auf Leitern und Gerüsten, ohne Nacht- und Wechselschicht, ohne besondere Anforderungen an die Kommunikations- und Kontaktfähigkeit sowie unter Vermeidung von Kälte, Hitze, starken Temperaturschwankungen, Zugluft oder Nässe) sind jedoch ganz offenkundig nicht "ungewöhnlich" im Sinne der von der Rechtsprechung (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117, BSG vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 136; BSG vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8; BSG vom 31. März 1993 -13 RJ 65/91 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14; BSG vom 19. April 1978 - 4 RJ 55/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSG vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23 sowie BSG vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R = SozR 3-2600 § 43 Nr. 21) insoweit herausgearbeiteten Fallgruppen.
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    Hiernach können z.B. Versicherte, die nach ihrem bisherigen Beruf in die Gruppe mit dem Leitberuf der Facharbeiter fallen, auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Angelernten (sonstigen Ausbildungsberufe) verwiesen werden, nicht jedoch ohne Weiteres auch auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Ungelernten (vgl. BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 55, 45 [BSG 24.03.1983 - 1 RA 15/82] = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 m.w.N. - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten nur dann erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bzw. eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79; BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    "Zugemutet werden" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d.h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. z.B. BSG SozR Nr. 22 zu § 45 RKG; BSGE 38, 153 [BSG 26.09.1974 - 5 RJ 98/72] = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 [BSG 20.01.1976 - 5/12 RJ 132/75] = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 27, 29 - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85

    Verweisung eines Versicherten - Allgemeines Arbeitsfeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    Der Kläger macht zwar geltend, dass bei ihm Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen gegeben sei; die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in seinem Falle zu beachtenden qualitativen Leistungseinschränkungen (ohne dauerhaftes Gehen oder Stehen, ohne dauerhafte Einnahme von gebückten, hockenden, knienden oder vornübergeneigten Zwangshaltungen, ohne Arbeiten vor dem Körper, in Schulterhöhe und/oder über Kopf, ohne häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten über 5 bis 7 kg Gewicht, ohne Klettern oder Steigen auf Leitern und Gerüsten, ohne Nacht- und Wechselschicht, ohne besondere Anforderungen an die Kommunikations- und Kontaktfähigkeit sowie unter Vermeidung von Kälte, Hitze, starken Temperaturschwankungen, Zugluft oder Nässe) sind jedoch ganz offenkundig nicht "ungewöhnlich" im Sinne der von der Rechtsprechung (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117, BSG vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 136; BSG vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8; BSG vom 31. März 1993 -13 RJ 65/91 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14; BSG vom 19. April 1978 - 4 RJ 55/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSG vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23 sowie BSG vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R = SozR 3-2600 § 43 Nr. 21) insoweit herausgearbeiteten Fallgruppen.
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    Hiernach können z.B. Versicherte, die nach ihrem bisherigen Beruf in die Gruppe mit dem Leitberuf der Facharbeiter fallen, auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Angelernten (sonstigen Ausbildungsberufe) verwiesen werden, nicht jedoch ohne Weiteres auch auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Ungelernten (vgl. BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 55, 45 [BSG 24.03.1983 - 1 RA 15/82] = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 m.w.N. - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten nur dann erforderlich, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bzw. eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79; BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
    Auszug aus LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14
    Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter nach seinem Gesundheitszustand nicht dazu in der Lage ist, die an sich zumutbaren Arbeiten unter den in der Regel in den Betrieben üblichen Bedingungen zu verrichten, oder wenn er außerstande ist, Arbeitsplätze dieser Art von seiner Wohnung aus aufzusuchen (vgl. BSG vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 32/79).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

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