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   LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17   

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https://dejure.org/2018,27540
LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17 (https://dejure.org/2018,27540)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.08.2018 - L 5 R 256/17 (https://dejure.org/2018,27540)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. August 2018 - L 5 R 256/17 (https://dejure.org/2018,27540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Nr. 3 lit. b) SGB VI, § 21 Abs. 4 SGB VI, § 25 Satz 1 SGB II, § 25 Satz 3 SGB II, § 75 Abs. 2 SGG
    Bei einem Anspruch auf Übergangsgeld beim (alleinigen) Vorbezug von Arbeitslosgengeld II besteht wegen § 25 SGB II jedenfalls dann kein Zahlungsanspruch gegen die Rentenversicherungsträger, wenn der SGB II-Träger bereits Leistungen erbracht hat. Im Rechtsverhältnis ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übergangsgeld bei unmittelbarem Vorbezug von Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 834
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Die Ermittlung des Werts des Beschwerdegegenstandes des Berufungsverfahrens nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG richtet sich danach, was das Sozialgericht dem Rechtsmittelkläger versagt hat und was er davon mit seinen Berufungsanträgen weiter verfolgt, wobei es nicht auf die Rechtsansicht des Berufungsgerichts auf die materiell-rechtliche Begründetheit des Verlangens ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2017, B 13 R 20/14 R, SozR 4-3250 § 48 Nr. 1, m.w.N.).

    Sie macht das tatsächliche Bestehen eines Erstattungsanspruchs im Verhältnis zwischen Grundsicherungsträger und Rentenversicherungsträger lediglich zur materiell-rechtlichen Vorfrage im Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Rentenversicherungsträger (vgl. insgesamt BSG, Urteil vom 6. September 2017, B 13 R 20/14 R, SozR 4-3250 § 48 Nr. 1, juris Rn. 24 f., m.w.N.).

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 14/16 R

    Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Bezieher von

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Zwar kommt in Betracht, dass bei aufstockenden Leistungen nach dem SGB II sowohl das Entgelt bzw. Einkommen oder die bezogene Sozialleistung als auch der aufstockende Anteil des Arbeitslosengeldes II maßgeblich für den Anspruch auf Übergangsgeld ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2017, B 13 R 14/16 R, SozR 4-4200 § 25 Nr. 2 für den Fall von Bezug von Arbeitslosengeld und ergänzendem Arbeitslosengeld II-Bezug).
  • SG Augsburg, 11.05.2016 - S 18 R 685/15

    Reichweite der "Unmittelbarkeit" beim Übergangsgeldanspruch

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Dies war einzig das Arbeitslosengeld II. Auch wenn in Betracht kommt, dass für das Unmittelbarkeitserfordernis des § 20 Nr. 3 lit. b) i.V.m. § 21 Abs. 4 Satz 1 SGB VI nicht zwingend eine Nahtlosigkeit mit Ausnahme von Wochenenden und Feiertagen zu fordern ist (vgl. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand: Januar 2018, S. 27; Zabre in Kreikebohm, SGB VI, 5. Aufl., § 20 Rn. 4), sondern ein enger zeitlicher Zusammenhang von einem Monat bzw. vier Wochen ausreichend sein soll (vgl. SG Augsburg, Urteil vom 11. Mai 2016, S 18 R 685/15, juris; SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27. Oktober 2016, S 1 R 350/15, juris; Haack in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl., Stand: 17. Januar 2017, § 20 Rn. 6; Kater in KassKomm SGB VI, Stand: September 2015, § 20 Rn. 11), hat der Kläger das bis 18. Juli 2014 bezogene Arbeitslosengeld nicht unmittelbar vor dem Beginn der Reha-Maßnahme bezogen.
  • SG Frankfurt/Oder, 27.10.2016 - S 1 R 350/15

    Gewährung von Übergangsgeld für die Zeit des stationären Aufenthalts zum Zwecke

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Dies war einzig das Arbeitslosengeld II. Auch wenn in Betracht kommt, dass für das Unmittelbarkeitserfordernis des § 20 Nr. 3 lit. b) i.V.m. § 21 Abs. 4 Satz 1 SGB VI nicht zwingend eine Nahtlosigkeit mit Ausnahme von Wochenenden und Feiertagen zu fordern ist (vgl. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand: Januar 2018, S. 27; Zabre in Kreikebohm, SGB VI, 5. Aufl., § 20 Rn. 4), sondern ein enger zeitlicher Zusammenhang von einem Monat bzw. vier Wochen ausreichend sein soll (vgl. SG Augsburg, Urteil vom 11. Mai 2016, S 18 R 685/15, juris; SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27. Oktober 2016, S 1 R 350/15, juris; Haack in jurisPK-SGB VI, 2. Aufl., Stand: 17. Januar 2017, § 20 Rn. 6; Kater in KassKomm SGB VI, Stand: September 2015, § 20 Rn. 11), hat der Kläger das bis 18. Juli 2014 bezogene Arbeitslosengeld nicht unmittelbar vor dem Beginn der Reha-Maßnahme bezogen.
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R

    Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Notwendig ist die Identität des Streitgegenstands im Verhältnis beider Hauptbeteiligter zu dem Dritten; nicht ausreichend ist hingegen, wenn lediglich die tatsächlichen Verhältnisse eine einheitliche Entscheidung erfordern (BSG, Urteil vom 24. Oktober 2013, B 13 R 35/12 R, SozR 4-2600 § 118 Nr. 12).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei einer Anfechtungs- und Leistungsklage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BSG, u.a. Urteil vom 23. Juli 2002, B 3 KR 63/01 R, BSGE 89, 294, m.w.N., st. Rspr.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung stets dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über das strittige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre eines Dritten unmittelbar eingegriffen wird (BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 14/06 R, BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 ff. SGB X sind nicht von der Rechtsposition des Versicherten abgeleitete, sondern eigenständige Ansprüche (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1986, 8 RK 12/85, BSGE 61, 66, 68 = SozR 2200 § 182 Nr. 104, juris Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 16 R 1366/07

    Übergangsgeld; Vorbezug von Arbeitslosengeld II; Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Die Formulierung 'zuvor' in § 20 Nr. 3 lit. b) SGB VI meint zwar unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des Übergangsgeldes keinen nahtlosen Übergang zwischen vorheriger Beitragsleistung zur Rentenversicherung aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen und dem Arbeitslosengeld II-Bezug, an den sich die Rehabilitationsmaßnahme anschließt (vgl. BSG, a.a.O.; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Februar 2011, L 16 R 1366/07, juris Rn. 16).
  • SG Wiesbaden, 29.06.2017 - S 4 R 270/15
    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 R 256/17
    Im Hinblick auf dieses laufende Verfahren stellte das Sozialgericht im Einverständnis der Beteiligten mit Beschluss vom 4. Februar 2016 das Klageverfahren den vorliegenden Streitgegenstand betreffend (S 4 R 270/15) ruhend.
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 6/77

    Begriff 'Arbeitsunfähigkeit' iS des RVO § 182 Abs 1 Nr 2

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