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   LSG Hessen, 24.09.1997 - L 7 Ka 411/96   

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https://dejure.org/1997,12147
LSG Hessen, 24.09.1997 - L 7 Ka 411/96 (https://dejure.org/1997,12147)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.09.1997 - L 7 Ka 411/96 (https://dejure.org/1997,12147)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. September 1997 - L 7 Ka 411/96 (https://dejure.org/1997,12147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 122 SGB 5, § 29 EKV-Ä, § 7 BMV-Ä, § 82 Abs 1 SGB 5, § 12 Abs 3 S 1 SGG
    Vertragsarzt - medizinisch-technisches Großgerät - keine rückwirkende Genehmigung - Mitwirkung - Beendigung - ehrenamtlicher Richter - Entlassung aus dem ehrenamtlichen Richteramt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vertragsarzt - medizinisch-technisches Großgerät - keine rückwirkende Genehmigung - Mitwirkung - Beendigung - ehrenamtlicher Richter - Entlassung aus dem ehrenamtlichen Richteramt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.08.1992 - 1 S 8/92

    Ehrenamtlicher Richter - Voraussetzung - Wegfall - Amtsenthebung

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.1997 - L 7 Ka 411/96
    Zwar enden die Rechte und Pflichten eines ehrenamtlichen Richters bei Wegfall der Voraussetzungen für ihre Berufung grundsätzlich erst mit der Entlassung aus dem ehrenamtlichen Richteramt (vgl. insoweit BSG, Beschluss vom 18.08.1992 - 1 S 8/92 = SozR 3 2500 § 106 Nr. 14).
  • BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ermessensentscheidung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.1997 - L 7 Ka 411/96
    Die begehrte Feststellung könne nur ausgesprochen werden, wenn der Beklagte eine Genehmigung zu oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt hätte erteilen müssen (Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 2.10.1985 - 2 C 31/85 = NVwZ 1987, S. 229).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 24/96

    Honoraranspruch nach § 85 Abs. 2a SGB V

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.1997 - L 7 Ka 411/96
    Voraussetzung für diese Honoraransprüche wäre nämlich eine rückwirkende Genehmigung des CT-Standorts, eine solche rückwirkende Genehmigung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21. Januar 1997 - 6 RKa 24/96 m.w.N.), der sich der Senat anschließt und auf die in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich hingewiesen worden ist, ausgeschlossen.
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