Rechtsprechung
   LSG Hessen, 24.09.2019 - L 3 U 156/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49920
LSG Hessen, 24.09.2019 - L 3 U 156/16 (https://dejure.org/2019,49920)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.09.2019 - L 3 U 156/16 (https://dejure.org/2019,49920)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. September 2019 - L 3 U 156/16 (https://dejure.org/2019,49920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,49920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versterben eines bosnischen Staatsangehörigen nach einem Wegeunfall in Deutschland - Tätigkeit für eine Firma mit Sitz in Deutschland - ständiger Familienwohnsitz des Verstorbenen in Deutschland - Bestattung in Bosnien-Herzegowina - kein Anspruch auf Erstattung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.04.1967 - 5 RKn 82/66

    Tod infolge Arbeitsunfall - Tod infolge Berufskrankheit - Überführungskosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2019 - L 3 U 156/16
    Erst durch § 589 Abs. 1 Nr. 2 RVO in der Fassung des UVNG sei neben dem nach wie vor gewährten Sterbegeld ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Überführung eines verstorbenen Versicherten eingeführt worden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 13. April 1967 - 5 RKn 82/66 -, BSGE 26, 202, SozR Nr. 2 zu § 589 RVO, Rn. 16).

    Der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck war, wie sich eindeutig aus den Gesetzesmotiven ergibt, die durch die heutigen Wohn- und Beschäftigungsverhältnisse in diesen Fällen entstehenden Überführungskosten zusätzlich neben dem Sterbegeld zu gewähren, wenngleich dieser Wille im Wortlaut des § 589 Abs. 1 Nr. 2 RVO keinen eindeutigen Ausdruck gefunden hatte (vgl. BSG, Urteil vom 13. April 1967 - 5 RKn 82/66 - juris Rdnr. 16).

  • SG Hamburg, 14.03.1994 - 25 U 31/92

    Zur Frage der Übernahme von Überführungskosten in die Türkei (§ 589 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2019 - L 3 U 156/16
    Dementsprechend komme die Übernahme von Überführungskosten bei Ausländern in ihr Heimatland nur dann in Betracht, wenn der Familienwohnsitz im Heimatland beibehalten worden sei (Hinweis auf Jentsch in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 64 SGB VII, Rn. 13 m.w.N.; zur Vorgängervorschrift in § 589 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung: SG Hamburg, Urteil vom 14. März 1994 - 25 U 31/92 -, juris).

    Auch den Anspruch nach § 64 Abs. 2 SGB VII kann nicht eine Bestattung an jedem gewählten Ort begründen, sondern nur die Bestattung am Ort der ständigen Familienwohnung (so zutreffend Ricke in: Kasseler Kommentar, Stand: Juni 2019, Rdnr. 7 zu § 64 SGB VII; Mehrtens § 64 Anm. 4; vgl. SG Hamburg, Urteil vom 14. März 1994 zu § 589 Abs. 1 Nr. 2 RVO - S 25 U 31/92 - Breithaupt 1995, 31).

  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 48/73

    Versicherungsschutz - Studierender - Weg zur Familienwohnung - Vorbereitung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2019 - L 3 U 156/16
    Ständige Familienwohnung ist die Wohnung an dem Ort, der für nicht unerhebliche Zeit Mittelpunkt der Lebensgestaltung der Versicherten ist (BSGE 37, 98 = SozR 2200 § 550 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 31).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 2/70

    Verheirateter Versicherter - Familienwohnung - Mittelpunkt der Lebensverhältnisse

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2019 - L 3 U 156/16
    Bei Verheirateten liegt die Familienwohnung in der Regel am ständigen Aufenthaltsort des Ehegatten (BSGE 35, 32 = SozR Nr. 21 zu § 543 RVO aF = NJW 1973, 391).
  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 98/76

    Familienwohnung - Arbeitsort - Unterkunft - Wohnen bei der Mutter

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2019 - L 3 U 156/16
    Ständige Familienwohnung ist die Wohnung an dem Ort, der für nicht unerhebliche Zeit Mittelpunkt der Lebensgestaltung der Versicherten ist (BSGE 37, 98 = SozR 2200 § 550 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht