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   LSG Hessen, 24.10.2019 - L 8 KR 206/18   

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https://dejure.org/2019,40248
LSG Hessen, 24.10.2019 - L 8 KR 206/18 (https://dejure.org/2019,40248)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.10.2019 - L 8 KR 206/18 (https://dejure.org/2019,40248)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - L 8 KR 206/18 (https://dejure.org/2019,40248)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 21/10 R

    Krankenversicherung - Wirksamkeit der Krankenkassenwahl durch

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2019 - L 8 KR 206/18
    Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist kann die Wahl nicht mehr wirksam ausgeübt werden, wie der Auslegung der Regelung des § 175 Abs. 3 S. 2 SGB V unter Berücksichtigung der Systematik und dem in der Entstehungsgeschichte zum Ausdruck kommenden Zweck der Vorschriften des Kassenwahlrechts zu entnehmen ist (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - B 12 KR 21/10 R -, SozR 4-2500 § 175 Nr. 3, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Der Anmeldung kann ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht zusätzlich ein Erklärungsinhalt über eine zukunftsbezogene Krankenkassenwahl eines Versicherten entnommen werden (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - B 12 KR 21/10 R -, juris Rn. 24 bezüglich der Anmeldung durch ein Jobcenter als meldepflichtige Stelle).

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2019 - L 8 KR 206/18
    Die Befreiung nach § 8 SGB V, die sich bei dem Kläger nur auf den Arbeitslosenbezug gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V bezogen haben könnte, wirke tatbestandsbezogen (Bezug auf BSG, Urteil vom 25. Mai 2011 - B 12 KR 9/09 R - juris Rn. 17 m.w.N.), so dass eine etwaige Befreiung auf die Zeit des Arbeitslosengeldes beschränkt gewesen wäre und sich mit dem Ende dieses Bezugs - also nach einer Geltungszeit von weniger als zehn Monaten - gemäß § 39 Abs. 2 SGB X erledigt hätte.
  • LSG Hessen, 23.11.2006 - L 1 KR 308/04

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahlrecht - Wirksamkeit der Wahlrechtsausübung

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2019 - L 8 KR 206/18
    Eine konkludente Erklärung ist z. B. anzunehmen, wenn ein Antragsteller in seinem Leistungsantrag gegenüber der Arbeitsagentur eine bestimmte Krankenkasse als die von ihm gewählte Krankenkasse benennt (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. November 2006 - L 1 KR 308/04 -, juris Rn. 19 ; Sonnhoff in: Hauck/Noftz, SGB, 03/18, § 175 SGB V, Rn. 13 f.).
  • BSG, 13.06.2007 - B 12 KR 19/06 R

    Krankenversicherung - unbeschränktes Wahlrecht bei Neuaufnahme einer

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2019 - L 8 KR 206/18
    Bei Eintritt der Versicherungspflicht hat der Betroffene grundsätzlich ein Wahlrecht, jedenfalls dann, wenn innerhalb der letzten 18 Monate vor Beginn der Versicherungspflicht eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer anderen Krankenkasse nicht bestand (vgl. § 175 Abs. 2 S. 2 SGB V i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung der Kassenwahlrechte vom 27. Juli 2001, BGBl I 1946; vgl. auch BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr. 20).
  • SG Detmold, 05.07.2021 - S 2 KR 1053/21
    Ferner wies er auf die Entscheidung des LSG Hessen vom 24.10.2019 zum Aktenzeichen L 8 KR 206/18 hin.

    Im Übrigen wollte der Gesetzgeber auch das Kriterium der Versicherungsfreiheit im maßgeblichen Prüfzeitraum berücksichtigt wissen, wie das LSG Hessen in seinem Urteil vom 24.10.2019 zum Aktenzeichen L 8 KR 206/18 bereits dargelegt hat.

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