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   LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11   

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https://dejure.org/2013,1774
LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11 (https://dejure.org/2013,1774)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.01.2013 - L 7 AS 697/11 (https://dejure.org/2013,1774)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - L 7 AS 697/11 (https://dejure.org/2013,1774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Erstattung von vorläufig gezahlten Sozialleistungen gegenüber einem anderen Träger - Zuständigkeitsklärung - Maßgeblichkeit der materiell-rechtlichen Zuständigkeit bei Kostentragung - Überprüfung von Ermessen im Erstattungsverfahren - offensichtliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 399
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11
    Denn die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfeleistungen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II erfolgt nach dem Schwerpunkt des Bedarfes und der erforderlichen Maßnahme (siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 13. März 2008, Az.: L 7 SO 100/07 ER und auch SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. März 2007, Az.: S 27 SO 406/08 ER zur Ausbildung als Bürokaufmann beim XY.; siehe im Übrigen LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007, Az.: L 8 B 41/06 SO ER; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 7 AL 16/04 R - alle juris).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11
    Auch das BSG hat schon festgestellt (Urteil vom 26. Juni 2007, Az.: B 1 KR 34/06 R, SozR 4-3250, § 14 Nr. 4, siehe auch Löschau, in: GK-SGB IX, Stand: Oktober 2011, § 14 Rn. 4 mit weiteren Nachweisen), dass die sich aus § 14 SGB IX ergebende Zuständigkeit gegenüber dem Betroffenen eine endgültige ist, jedoch an sich nur eine formale und vorläufige Zuständigkeit und damit zwischen Trägern keine endgültige Kostentragungspflicht begründet.
  • LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderungen an Anordnungsanspruch und -grund -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11
    Denn die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfeleistungen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II erfolgt nach dem Schwerpunkt des Bedarfes und der erforderlichen Maßnahme (siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 13. März 2008, Az.: L 7 SO 100/07 ER und auch SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. März 2007, Az.: S 27 SO 406/08 ER zur Ausbildung als Bürokaufmann beim XY.; siehe im Übrigen LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007, Az.: L 8 B 41/06 SO ER; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 7 AL 16/04 R - alle juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06

    Leistungen der Sozialhilfe sind auch für Bezieher von ALG II möglich

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11
    Denn die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfeleistungen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II erfolgt nach dem Schwerpunkt des Bedarfes und der erforderlichen Maßnahme (siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 13. März 2008, Az.: L 7 SO 100/07 ER und auch SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. März 2007, Az.: S 27 SO 406/08 ER zur Ausbildung als Bürokaufmann beim XY.; siehe im Übrigen LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007, Az.: L 8 B 41/06 SO ER; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 7 AL 16/04 R - alle juris).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R

    Rechtsweg bei Erstattungsansprüchen, Untergang des Erstattungsanspruchs durch

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11
    Eine nachträgliche Umdeutung einer erbrachten Leistung in eine vorläufige Sozialleistung scheidet aus; der Charakter der Erbringung einer vorläufigen Sozialleistung muss von Anfang an feststehen (BSG, SozR 1300 § 104 Nr. 7; BSG, SozR 3-1300 § 111 Nr. 8).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 78/77

    Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers für die schulische Eingliederung

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11
    Es kommt keine erneute Ermessensausübung durch den erstattungspflichtigen Träger in Betracht (BSGE 45, 290).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11
    Eine nachträgliche Umdeutung einer erbrachten Leistung in eine vorläufige Sozialleistung scheidet aus; der Charakter der Erbringung einer vorläufigen Sozialleistung muss von Anfang an feststehen (BSG, SozR 1300 § 104 Nr. 7; BSG, SozR 3-1300 § 111 Nr. 8).
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11
    Dies erfordert zunächst, dass der Wille des erstattungsbegehrenden Leistungsträgers, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar sein muss (BSG, SozR 1300 § 102 Nr. 1 und Schellhorn, in: GK-SGB X, Stand: Oktober 2011, § 102 Rn. 16), also in dem bewilligenden Bescheid deutlich gemacht wurde, dass es sich um eine vorläufige Leistung handelt.
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