Rechtsprechung
LSG Hessen, 25.04.2016 - L 4 SO 227/15 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für eine Teilhabeassistenz; Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung; Kein Nachrangrundsatz im Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung; Individualisiertes Förderverständnis
- rechtsportal.de
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für eine Teilhabeassistenz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Aufspaltung der Tätigkeit einer Integrationskraft in Eingliederungshilfe und Pflegeleistung
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 17.08.2015 - S 28 SO 117/15
- LSG Hessen, 25.04.2016 - L 4 SO 227/15 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - L 7 SO 414/07
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - …
Auszug aus LSG Hessen, 25.04.2016 - L 4 SO 227/15
Daher sind die oben dargelegten zu erbringenden Unterstützungsleistungen, die den Schulbesuch ermöglichen oder erleichtern, als Hilfen zur angemessenen Schulbildung nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 Nr. 1 der Eingliederungshilfe-Verordnung einzuordnen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2007, L 7 SO 414/07, Juris Rn. 26 m. w. N.).Der Nachrangrundsatz gilt nicht im Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Dies ergibt sich aus § 13 Abs. 3 Satz 3 SGB XI (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2007, L 7 SO 414/07, Juris Rn. 28 m. w. N.).
- BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer …
Auszug aus LSG Hessen, 25.04.2016 - L 4 SO 227/15
Wie bereits § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII verdeutlicht ("nach der Besonderheit des Einzelfalles"), liegt § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde (BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 8 SO 30/10 R, Juris Rn. 21;… BSG SozR 4-3500 § 54 Nr. 6 RdNr 22 ) .Eine Unterscheidung der Maßnahmen nach ihrer Art, etwa nach pädagogischen oder nichtpädagogischen bzw. begleitenden, ist rechtlich nicht geboten, weil grundsätzlich alle Maßnahmen in Betracht kommen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 8 SO 30/10 R, a. a. O.;… BSGE 101, 79 ff Rn. 27 [BSG 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R] mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 20 SO 477/13
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für behinderte Kinder
Auszug aus LSG Hessen, 25.04.2016 - L 4 SO 227/15
Eine angemessene Schulbildung werde durch das verpflichtende Vormittagsschulprogramm hinreichend gewährleistet (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2014, L 20 SO 477/13 B ER, Juris Rn. 43, 44).
- SG Gießen, 02.09.2015 - S 18 SO 131/15
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Auszug aus LSG Hessen, 25.04.2016 - L 4 SO 227/15
Die Finanzierung einer Schulbegleitung als einkommens- und vermögensunabhängig zu bewilligende Hilfe könne auch für die Zeit der Nachmittagsbetreuung in einer offenen Ganztagsschule beansprucht werden (Hinweis auf SG Gießen, Beschluss vom 2. September 2015, S 18 SO 131/15 ER). - BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R
Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für …
Auszug aus LSG Hessen, 25.04.2016 - L 4 SO 227/15
Eine Unterscheidung der Maßnahmen nach ihrer Art, etwa nach pädagogischen oder nichtpädagogischen bzw. begleitenden, ist rechtlich nicht geboten, weil grundsätzlich alle Maßnahmen in Betracht kommen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BSG…, Urteil vom 22. März 2012, B 8 SO 30/10 R, a. a. O.; BSGE 101, 79 ff Rn. 27 [BSG 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R] mwN = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 8 SO 177/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche körperliche Behinderung - schwere …
Auszug aus LSG Hessen, 25.04.2016 - L 4 SO 227/15
Dieser Vorbehalt setzt das Vorhandensein mindestens einer Alternative zur Bedarfsdeckung voraus, die dem Hilfeberechtigten auch zumutbar sein muss (vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. August 2015, L 8 SO 177/15 B ER, Juris Rn. 27 m. w. N.).
- SG Wiesbaden, 23.03.2018 - S 26 SO 113/17 Dieser Vorbehalt setzt das Vorhandensein mindestens einer Alternative zur Bedarfsdeckung voraus, die dem Hilfeberechtigten auch zumutbar sein muss (Hess. LSG, Beschluss vom 25.04.2016, Az. 4 SO 227/15 B ER).