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   LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17   

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https://dejure.org/2018,34433
LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17 (https://dejure.org/2018,34433)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.09.2018 - L 1 KR 229/17 (https://dejure.org/2018,34433)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. September 2018 - L 1 KR 229/17 (https://dejure.org/2018,34433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ein schwerhöriger Projektleiter, der für die Bauüberwachung von Großbaustellen zuständig ist, hat Anspruch auf Hörgeräte, die sich automatisch wechselnden Geräuschkulissen anpassen.Krankenkasse als zweitangegangener Leistungsträger auch für rentenversicherungsrechtliche ...

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Projektleiter auf Großbaustellen hat Anspruch auf Hörgeräte, die sich automatisch wechselnden Geräuschkulissen anpassen - berufsbedingter Versorgungsanspruch - Kostenübernahme durch Krankenkasse als zweitangegangener Leistungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gleiches Hörgerät für alle?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 33 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Arzneimittel/Hilfsmittel | Hochwertiges Hörgerät wegen Baustellenlärms

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Projektleiter einer Großbaustelle hat Anspruch auf Kostenübernahme für sich automatisch an wechselnde Geräuschkulissen anpassende Hörgeräte - Gesetzliche Krankenkasse muss Kosten für hochwertige Hörgeräte erstatten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
    So sei das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung im Verfahren B 3 KR 5/12 R davon ausgegangen, dass eine Moderatoren- und Dozententätigkeit besondere Anforderungen an die Hörfähigkeit stelle.

    Dabei ist auf die konkret ausgeübte Beschäftigung und nicht auf die generelle Erwerbsfähigkeit im Sinne von § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI abzustellen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, Leitsatz, Rdnr. 48).

    Die vom Bundessozialgericht im Rahmen der Anwendung von § 33 SGB V vorgenommene Begrenzung auf Nutzungsvorteile, die eine Behinderung (auch) im gesamten täglichen Leben ausgleichen oder mildern, begründet sich mit dem gegliederten System der Sozialversicherung und dient der Abgrenzung der Leistungen der Krankenkassen von denen anderer Rehabilitationsträger und kommt damit - außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der GKV - nicht zur Anwendung (s. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 50).

    Vorliegend hat sich der Anspruch des Klägers jedoch auf eine Versorgung mit dem streitigen Hörgerät verdichtet (zum Ermessen vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 51; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016, L 27 R 65/16, juris, Rdnr. 27 und Urteil vom 11. November 2015, L 16 R 708/14, juris, 23).

    Wird ein technisch aufwändiges Hörgerät nur wegen der besonderen Anforderungen der ausgeübten Erwerbstätigkeit an die Hörfähigkeit des Versicherten benötigt, aber auch im Alltagsleben benutzt, kommt schließlich eine Kostenteilung zwischen Krankenkasse (Festbetrag) und Rentenversicherungsträger (Mehrkosten) in Betracht (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, Leitsatz, juris).

  • LSG Sachsen, 23.08.2011 - L 5 R 766/10

    Leistungspflicht bei Hilfsmittelversorgung mit einem Hörgerät; Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
    Allerdings spricht einiges dafür, dass der prozentuale Grad der Verbesserung des Sprachverständnisses in schwierigen Hörsituationen mit dem streitigen Hörgerätesystem tatsächlich erheblich höher sein kann als im Freiburger Sprachtest, da dieser weder lebendige Sprache noch realistische Störgeräusche beinhaltet (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 23. August 2011, L 5 R 766/10, juris, Rdnr. 27 unter Hinweis auf ein Sachverständigengutachten).

    Der Kläger konnte aufgrund der Testung und Anpassung verschiedener Hörgerätesysteme auch davon ausgehen, dass die Anpassung sachgemäß erfolgt ist und kein überteuertes bzw. luxuriöses Gerät angepasst worden ist (zu dem für einen Versicherten Zumutbaren vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 23. August 2011, L 5 R 766/10, juris, Rdnr. 28).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 65/16

    Hörgerät - beruflich - Rehabilitantin - Ermessen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
    Vorliegend hat sich der Anspruch des Klägers jedoch auf eine Versorgung mit dem streitigen Hörgerät verdichtet (zum Ermessen vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 51; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016, L 27 R 65/16, juris, Rdnr. 27 und Urteil vom 11. November 2015, L 16 R 708/14, juris, 23).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - L 16 R 708/14

    Hörgerät - Hilfsmittelversorgung - Festbetrag - Kostenerstattung -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
    Vorliegend hat sich der Anspruch des Klägers jedoch auf eine Versorgung mit dem streitigen Hörgerät verdichtet (zum Ermessen vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 51; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016, L 27 R 65/16, juris, Rdnr. 27 und Urteil vom 11. November 2015, L 16 R 708/14, juris, 23).
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
    § 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 SGB IX a.F. findet hingegen vorliegend keine Anwendung, da der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegenüber dem Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig sind (vgl. BSG, Urteil vom 21. August 2008, B 13 R 33/07 R, juris, Rdnr. 17 und Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 R 8/14 R, juris, Rdnr. 48).
  • SG Gießen, 25.09.2013 - S 4 R 651/11

    Hörgeräteversorgung - Küchenleiter - besonders gute Hörfähigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
    Nach einem Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 25. September 2013 (S 4 R 651/11) sei bereits der Leiter einer Küche in seinem Beruf auf eine besonders gute Hörfähigkeit angewiesen.
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
    Da die Beigeladene den Antrag innerhalb der Frist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an die Beklagte weitergeleitet hat, ist die Beklagte gemäß § 14 SGB IX als zweitangegangener Leistungsträger zuständig (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009, B 5 R 5/07 R, juris, Rdnr. 15).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
    Als Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich dient ein Hörgerät ohne gesonderte weitere Prüfung der Befriedigung eines Grundbedürfnisses des täglichen Lebens im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX a.F., weil die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer Körperfunktion als solche schon ein Grundbedürfnis in diesem Sinne ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 3 KR 20/08 R, BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, Rdnr. 15).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
    § 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 SGB IX a.F. findet hingegen vorliegend keine Anwendung, da der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegenüber dem Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig sind (vgl. BSG, Urteil vom 21. August 2008, B 13 R 33/07 R, juris, Rdnr. 17 und Urteil vom 30. Oktober 2014, B 5 R 8/14 R, juris, Rdnr. 48).
  • SG Mannheim, 18.06.2019 - S 11 KR 736/19

    Anspruch des hörbehinderten Versicherten auf Versorgung mit einem Hörgerät über

    Diese Situationen sind für den Kläger zumeist vorgegeben und die entsprechenden Geräuschkulissen sind durch ihn kaum zu beeinflussen (so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. September 2018 - L 1 KR 229/17).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 9 R 2081/18

    Erstattung eines Eigenanteils für eine Versorgung mit einem digitalen Hörgerät

    § 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 SGB IX a.F. findet hingegen vorliegend keine Anwendung, da der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegenüber dem Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachrangig ist (vgl. BSG, Urteile vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R - und vom 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R - Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.09.2018 - L 1 KR 229/17 - jeweils in Juris).
  • SG Duisburg, 03.03.2021 - S 60 KR 1781/19
    Der zweitangegangene Träger hat nach Weiterleitung des Antrags durch den Rentenversicherungsträger das Leistungsbegehren des Versicherten vollumfassend unter allen Gesichtspunkten und damit auch unter dem Gesichtspunkt des beruflichen Mehrbedarfs zu prüfen und zwar auch dann wenn der Rentenversicherungsträger seine Zuständigkeit negiert hat (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 13.09.2018, - L 1 KR 229/17 - , juris, Rn. 33).
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