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   LSG Hessen, 26.02.2016 - L 5 R 152/13   

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https://dejure.org/2016,4743
LSG Hessen, 26.02.2016 - L 5 R 152/13 (https://dejure.org/2016,4743)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.02.2016 - L 5 R 152/13 (https://dejure.org/2016,4743)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - L 5 R 152/13 (https://dejure.org/2016,4743)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB VI § 118 Abs. 4, SGB VI § 118 Abs. 3, SGB VI § 102 Abs. 5, SGB VI § 272a Abs. 1 S. 1, § 1896 BGB, § 1908i BGB, § 1893 Abs. 1 BGB, § 1698a Abs. 1 S. 1 BGB, § 179 BGB
    Der gesetzliche Betreuer eines Versicherten, der in Unkenntnis von dessen Tod Überweisungen von dessen Konto tätigt, ist nicht Verfügender im Sinne von § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI und deshalb dem Rentenversicherungsträger nicht zur Erstattung von Geldleistungen verpflichtet, ...

  • IWW

    SGB VI § 118 Abs. 4; SGB VI § 118 Abs. 3; SGB VI § 102 Abs. 5; SGB VI § 272a Abs. 1 S. 1; BGB § 1896; BGB § 1908i; BGB § 1893 Abs. 1; BGB § 1698a Abs. 1 S. 1; BGB § 179

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tod des Versicherten; Rentenüberzahlung; Erstattungsanspruch; Empfänger; Verfügender; Erben; Überweisung; Konto; Gesetzliche Betreuung; Betreuer; Betreuter; Vertretung; Gutgläubigkeit; Bösgläubigkeit

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Leistungsberechtigten gegen den gesetzlichen Betreuer bei Unkenntnis von dessen Tod

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zu Unrecht gezahlte Rentenleistungen für den toten Betreuten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Heranziehung des Betreuers zur Erstattung von überzahlten Rentenleistungen des verstorbenen Betreuten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Heranziehung des Betreuers zur Erstattung von überzahlten Rentenleistungen des verstorbenen Betreuten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SGB VI: Was passiert, wenn von einer weitergezahlten Rente nach dem Tod Zahlungen getätigt werden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 316
  • FamRZ 2016, 1507
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.12.2002 - B 4 RA 44/02 R

    Nachlasspfleger als Beklagter wegen der Erstattung überzahlter RV-Rentenleistung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.02.2016 - L 5 R 152/13
    Im Falle einer rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertretung ist aber grundsätzlich nicht der Vertreter, sondern der Vertretene Verfügender im Sinne von § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI (vgl. BSG, Beschluss vom 12. Dezember 2002, B 4 RA 44/02 R - juris; Kühn, in: Kreikebohm, SGB VI, 4. Aufl. 2013, § 118 Rn. 79).
  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/4 R 79/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Auszug aus LSG Hessen, 26.02.2016 - L 5 R 152/13
    Mit der Kenntnis des Vorbehalts hat das Geldinstitut ihn auch zu beachten (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 2008, B 5a/4 R 79/06 R = SozR 4-2600 § 118 Nr. 6).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Auszug aus LSG Hessen, 26.02.2016 - L 5 R 152/13
    In Betracht kommt insofern jeder berechtigte Dritte, jedoch auch der Rentner vor seinem Ableben und der Kontoinhaber, der den Kontostand unter einen der überzahlten Rentenleistung entsprechenden Betrag gesenkt hat, so dass im Zeitpunkt der Rückforderung des Rentenversicherungsträgers kein ausreichendes Guthaben vorhanden war (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Dieser Gesetzeszweck gebietet eine möglichst weitgehende Auslegung der Begriffe "Empfänger" und "Verfügender" im Sinne von § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2016, L 5 R 152/13 - juris Rdnr. 27).
  • SG Nürnberg, 11.01.2019 - S 9 R 1125/16

    Rückforderung überzahlter Altersrente des für tot erklärten Vaters

    Er verweise hierzu auf das Urteil des Hessischen Landessozialgericht vom 26.02.2016, L 5 R 152/13, das Urteil des BSG vom 14.12.2016, B 13 R 9/16 R, sowie das Urteil des BSG vom 10.07.2012, B 13 R 105/11 R und den Kommentar von Kreikebohm, 5. Aufl. § 118 Rn. 79 SGB VI. Sein Vater sei auch bis zur Todeserklärung Immobilieneigentümer gewesen.
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