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   LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11 B ER   

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LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11 B ER (https://dejure.org/2011,42961)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.04.2011 - L 9 SO 60/11 B ER (https://dejure.org/2011,42961)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER (https://dejure.org/2011,42961)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Minden, 17.12.2010 - 6 K 2167/10

    Erstattung von Pflegewohngeld gegenüber dem Träger der Sozialhilfe am Ort des

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11
    Hier mag eine Orientierung an den Kriterien gerechtfertigt sein, die in der Rechtsprechung zum "Übertritt" zwischen einzelnen Einrichtungen i.S.v. § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII entwickelt wurden (vgl. in diesem Sinne OVG Bremen, Beschluss vom 7. Juni 2007 - S 3 B 106 07 und S 3 B 60/07 -, a.a.O.; sowie VG Minden vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10 - juris mit Ausführungen zur Entwicklungsgeschichte nach dem BSHG).

    Nach der gesetzlichen Wertung erscheint der Träger am Ort einer ambulanten betreuten Wohnmöglichkeit im Falle des Übertritts eines zugezogenen Leistungsberechtigten in eine stationäre Einrichtung sogar in besonderer Weise schutzwürdig: Wenn er schon nicht mit den im Rahmen des ambulanten Betreuten Wohnens anfallenden Sozialhilfekosten belastet werden soll, gilt dies erst recht für die - regelmäßig höheren - Kosten einer anschließenden stationären Unterbringung (VG Minden vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10 - juris).

  • LSG Hessen, 11.08.2005 - L 9 AS 14/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende und

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11
    Zumindest im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens kann daher der Antragsgegner nicht mehr damit gehört werden, dass er von vornherein nicht zuständiger Leistungsträger gewesen sei (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2005, Az.: L 9 AS 89/05 ER; siehe auch Beschluss des Hess. Landessozialgerichts vom 11. August 2005, L 9 AS 14/05 ER).
  • LSG Hessen, 27.12.2005 - L 9 AS 89/05

    SGB-II -Leistungen

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11
    Zumindest im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens kann daher der Antragsgegner nicht mehr damit gehört werden, dass er von vornherein nicht zuständiger Leistungsträger gewesen sei (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2005, Az.: L 9 AS 89/05 ER; siehe auch Beschluss des Hess. Landessozialgerichts vom 11. August 2005, L 9 AS 14/05 ER).
  • LSG Hessen, 30.04.2007 - L 7 SO 14/07

    Finanzierung einer selbst beschafften Pflegekraft durch einstweiligen

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. HLSG, Urteil vom 30. April 2007 - L 7 SO 14/07 ER).
  • SG Lüneburg, 02.07.2009 - S 22 SO 90/08

    Bezug einer Sozialhilfeleistung binnen Monatsfrist nach Verlassen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11
    Die gleiche Funktion erfüllt § 98 Abs. 2 SGB XII in Fällen stationärer Leistungen (Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 7.6.2007 - S 3 B 106/07 und S 3 B 60/07 -, FEVS 55, 517 = Juris, Rn. 26; SG Lüneburg, Urteil vom 2.7.2009 - S 22 SO 90/08 -, ZfF 2010, 253 = Juris, Rn. 26; zu § 97 Abs. 2 BSHG auch BT-Drs.
  • BVerwG, 15.01.2008 - 3 B 106.07

    Verhandlung in Abwesenheit eines Klägers trotz ordnungsgemäßer Ladung als

    Auszug aus LSG Hessen, 26.04.2011 - L 9 SO 60/11
    Die gleiche Funktion erfüllt § 98 Abs. 2 SGB XII in Fällen stationärer Leistungen (Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 7.6.2007 - S 3 B 106/07 und S 3 B 60/07 -, FEVS 55, 517 = Juris, Rn. 26; SG Lüneburg, Urteil vom 2.7.2009 - S 22 SO 90/08 -, ZfF 2010, 253 = Juris, Rn. 26; zu § 97 Abs. 2 BSHG auch BT-Drs.
  • BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 32/16 R

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von ambulant betreuter

    Mit dem Schutz des Einrichtungsortes als Sinn und Zweck der Norm stünde daher im Einklang, auch bei einem Wechsel von einer betreuten Wohnform in eine stationäre Einrichtung die bisherige, auf § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII beruhende Zuständigkeit fortzuschreiben (vgl Josef/Wenzel, NDV 2007, 85, 90 f; Hammel, ZFSH/SGB 2008, 67, 74; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 98 ErgLfg 03/18 RdNr 96a; Hessisches LSG Beschluss vom 26.4.2011 - L 9 SO 60/11 B ER - juris RdNr 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - L 23 SO 16/14

    Umstellung - Leistungsklage auf Feststellungsklage - Klageänderung - gewöhnlicher

    82 Der Auffassung, dass die Zuständigkeit des für die Leistung im Rahmen der betreuten Wohnform zuständigen Leistungsträgers im Sinne einer analogen Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII bei Eintritt in eine stationäre Einrichtung weiter bestehen bleibt, weil bei einer "gemischten Kette" zwischen stationären und betreuten Wohnformen auf den ursprünglichen gewöhnlichen Aufenthalt vor Eintritt in die erste dieser Einrichtungen abzustellen ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 - und Beschluss vom 26. April 2011, - L 9 SO 60/11 B ER - jew. juris; Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 17.12.2010 - 6 K 2167/10 - juris; s.a. Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 98, Rn. 96a "spricht einiges dafür") ist jedoch nicht zu folgen (ebenso Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 1 SO 135/10 -, R. 60, juris, m.w.N.; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 8 SO 74/11 -, Rn 19, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Juli 2012 - 21 K 4376/11 -, juris; Söhngen, in: juris PK SGB XII § 98, Rn. 60 m.w.N.).

    Nach der gesetzlichen Wertung erscheine der Träger am Ort einer ambulanten betreuten Wohnmöglichkeit im Falle des Übertritts eines zugezogenen Leistungsberechtigten in eine stationäre Einrichtung sogar in besonderer Weise schutzwürdig: Wenn er schon nicht mit den im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens anfallenden Sozialhilfekosten belastet werden solle, gelte dies erst recht für die - regelmäßig höheren - Kosten einer anschließenden stationären Unterbringung (Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 -, Rn. 27, Beschluss vom 26. April 2011, L 9 SO 60/11 B ER, jew. juris).

  • LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von ambulant

    Diese gesetzliche Aussage lässt sich nach der Rechtsprechung des 9. Senats des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 26. April 2011, L 9 SO 60/11 B ER), der sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung anschließt, auf den Fall einer - wie hier vorliegenden - "gemischten Einrichtungskette" aus ambulantem betreuten Wohnen und stationärer Unterbringung übertragen.

    Die gleiche Funktion erfüllt § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII in den Fällen der Leistungsgewährung in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten (Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2011, L 9 SO 60/11 B ER).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 23 SO 16/14

    Umstellung - Leistungsklage auf Feststellungsklage - Klageänderung - gewöhnlicher

    Der Auffassung, dass die Zuständigkeit des für die Leistung im Rahmen der betreuten Wohnform zuständigen Leistungsträgers im Sinne einer analogen Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII bei Eintritt in eine stationäre Einrichtung weiter bestehen bleibt, weil bei einer "gemischten Kette" zwischen stationären und betreuten Wohnformen auf den ursprünglichen gewöhnlichen Aufenthalt vor Eintritt in die erste dieser Einrichtungen abzustellen ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 - und Beschluss vom 26. April 2011, - L 9 SO 60/11 B ER - jew. juris; Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 17.12.2010 - 6 K 2167/10 - juris; s.a. Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 98, Rn. 96a "spricht einiges dafür") ist jedoch nicht zu folgen (ebenso Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 1 SO 135/10 -, R. 60, juris, m.w.N.; Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 8 SO 74/11 -, Rn 19, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 06. Juli 2012 - 21 K 4376/11 -, juris; Söhngen, in: juris PK SGB XII § 98, Rn. 60 m.w.N.).

    Nach der gesetzlichen Wertung erscheine der Träger am Ort einer ambulanten betreuten Wohnmöglichkeit im Falle des Übertritts eines zugezogenen Leistungsberechtigten in eine stationäre Einrichtung sogar in besonderer Weise schutzwürdig: Wenn er schon nicht mit den im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens anfallenden Sozialhilfekosten belastet werden solle, gelte dies erst recht für die - regelmäßig höheren - Kosten einer anschließenden stationären Unterbringung (Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 -, Rn. 27, Beschluss vom 26. April 2011, L 9 SO 60/11 B ER, jew. juris).

  • VG Düsseldorf, 06.07.2012 - 21 K 4376/11

    Örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bezüglich der Gewährung von

    Siehe dazu BSG, Urteile vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - und - B 8 SO 8/10 R -, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 - und Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER -, jeweils juris; VG Minden, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10 -, juris.

    LSG Hessen, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 -, juris; so bereits auch LSH Hessen, Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER -, juris.

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2014 - L 9 SO 85/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel vom

    Hierdurch werden die Träger innerhalb der "Einrichtungskette" geschützt, indem das Gesetz den Sozialhilfeträger für zuständig erklärt, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die erste Einrichtung hatte (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER; Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11).
  • LSG Thüringen, 17.10.2012 - L 8 SO 74/11

    (Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von

    Der Ansicht, welche wegen einer planwidrigen Regelungslücke die analoge Anwendung dieser Vorschrift vorsieht (Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 und Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER; VG Minden, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10; Josef/Wenzel, NDV 2007, 85) ist nicht zu folgen.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 9 SO 44/15

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von einer stationären Einrichtung

    Mit dem Schutz des Einrichtungsortes als Sinn und Zweck der Norm stünde daher im Einklang, auch bei einem Wechsel von einer betreuten Wohnform in eine stationäre Einrichtung die bisherige, auf § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII beruhende Zuständigkeit fortzuschreiben (vgl Josef/Wenzel, NDV 2007, 85, 90 f; Hammel, ZFSH/SGB 2008, 67, 74; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 98 ErgLfg 03/18 RdNr 96a; Hessisches LSG Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER - juris RdNr 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 2870/15

    Bewilligung von Pflegewohngeld für den Heimplatz eines verstorbenen

    LSG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 8 SO 74/11 -, juris Rn. 19; VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juli 2012 - 21 K 4376/11 -, juris Rn. 40 ff.; Söhngen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 98 Rn. 59 m. w. N. Für eine Analogie: Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11 -, juris Rn. 26, und Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER -, juris Rn. 24 ff.; VG Minden, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10 -, juris Rn. 33 ff.
  • LSG Thüringen, 25.07.2013 - L 8 SO 784/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Ob damit der gewöhnliche Aufenthalt in der betreuten Wohnform maßgeblich sein kann oder entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 SGB XII auf den Aufenthalt vor Beginn der Einrichtungskette abzustellen ist, die unmittelbar nur für eine lückenlose Kette ausschließlich stationärer Einrichtungen greift, das ambulante betreute Wohnen hingegen nicht umfasst, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 14. Februar 2011 - L 20 SO 110/08; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2011 - L 9 SO 60/11 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 4 SO 67/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2012 - L 8 SO 1/10; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 1 SO 135/10; VG Minden, Urteil vom 17. Dezember 2010 - 6 K 2167/10; alle juris).
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