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   LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10   

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https://dejure.org/2013,18351
LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10 (https://dejure.org/2013,18351)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.06.2013 - L 6 AL 124/10 (https://dejure.org/2013,18351)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - L 6 AL 124/10 (https://dejure.org/2013,18351)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - Tatbestands- und

    Auszug aus LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10
    Sie muss nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vielmehr auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 9b/7 Rar 18/89, juris zu staatlichen Sonderprogrammen; Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris zu einem Modellprojekt des Europäischen Sozialfonds; vgl. auch Urteil des LSG Sachsen vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10, juris und das Urteil des LSG Thüringen vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09, juris jeweils zu einem nicht in das Ausbildungsverzeichnis der zuständigen Kammer eingetragenen Ausbildungsvertrag).

    Durch die Aufnahme des Berufsausbildungsverhältnisses in das nach § 34 BBiG einzurichtende und zu führende Verzeichnis entscheidet die hierfür zuständige Stelle, ob eine Ausbildung der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form entspricht (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris).

    Eine Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der betrieblichen Ausbildung mit den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsordnung steht der Beklagten im Rahmen der Entscheidung über die Berufsausbildungsbeihilfe und damit den Sozialgerichten grundsätzlich nicht zu (BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris).

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10
    Sie muss nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vielmehr auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 9b/7 Rar 18/89, juris zu staatlichen Sonderprogrammen; Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris zu einem Modellprojekt des Europäischen Sozialfonds; vgl. auch Urteil des LSG Sachsen vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10, juris und das Urteil des LSG Thüringen vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09, juris jeweils zu einem nicht in das Ausbildungsverzeichnis der zuständigen Kammer eingetragenen Ausbildungsvertrag).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10
    In der Rechtsprechung sei ein Förderungsausschluss für weitergehende Ausbildungen angenommen worden, wenn ein Berufsabschluss erreicht worden sei, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren festgelegt sei (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R, SozR 4-4300 § 60 Nr. 1).
  • BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes

    Auszug aus LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10
    Dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. Dezember 2009 - B 12 R 4/08, in dem für das Bestehen von Sozialversicherungspflicht bzw. Sozialversicherungsfreiheit zwischen praxisintegrierten Dualen Studiengängen einerseits und sogenannten ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen andererseits unterschieden werde, fehle der spezielle förderungsrechtliche Blickwinkel.
  • LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur

    Auszug aus LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10
    Sie muss nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vielmehr auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 9b/7 Rar 18/89, juris zu staatlichen Sonderprogrammen; Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris zu einem Modellprojekt des Europäischen Sozialfonds; vgl. auch Urteil des LSG Sachsen vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10, juris und das Urteil des LSG Thüringen vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09, juris jeweils zu einem nicht in das Ausbildungsverzeichnis der zuständigen Kammer eingetragenen Ausbildungsvertrag).
  • LSG Thüringen, 30.05.2012 - L 10 AL 41/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit der Ausbildung - Tatbestands- und

    Auszug aus LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10
    Sie muss nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vielmehr auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1989 - 9b/7 Rar 18/89, juris zu staatlichen Sonderprogrammen; Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R, juris zu einem Modellprojekt des Europäischen Sozialfonds; vgl. auch Urteil des LSG Sachsen vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10, juris und das Urteil des LSG Thüringen vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09, juris jeweils zu einem nicht in das Ausbildungsverzeichnis der zuständigen Kammer eingetragenen Ausbildungsvertrag).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.04.2016 - L 1 AL 84/14

    Beihilfe zur Berufsausbildung; Studium im dualen Studiengang Weinbau und

    Weiter hat es zu Recht ausgeführt, dass es sich bei der gewählten Ausbildungsform nicht um einen dualen Studiengang im herkömmlichen Sinne in Form eines integrierten Studiums handelt, sondern dass der Ausbildungsvertrag, der auch am 07.06.2013 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wurde (vgl zu diesem Aspekt Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 11.09.2013 - L 2 AL 86/10 -, [...]; Hessisches LSG, Urteil vom 26.06.2013 - L 6 AL 124/10 -, [...]), vom Studium bis auf die Bezeichnung und die Anpassung der Ausbildungszeit inhaltlich getrennt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 140/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Behörden und Gerichte können aber an die Eintragung bzw. Nichteintragung von Ausbildungsverhältnissen in das Verzeichnis in der Berufsausbildungsverhältnisse gebunden sein; ihnen dürfte insbesondere eine inhaltliche Überprüfung der konkret betriebenen Ausbildung mit den Vorgaben des Berufsausbildungsrechts in materieller Hinsicht nicht zustehen (vgl. LSG Chemnitz Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 - LSG Erfurt Urteil vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09 - LSG Darmstadt Urteil vom 26. Juni 2013 - L 6 AL 124/10 - LSG Hamburg Urteil vom 11. September 2013 - L 2 AL 86/10 -).
  • LSG Bayern, 15.03.2016 - L 9 AL 284/15

    Keine Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III bei Anspruch nach BAföG

    Sie müsse nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch in den vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Formen durchgeführt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23.05.1989, Az. 9b/7 Rar 18/89; Urteil vom 18.08.2005, Az. B 7a/7 AL 100/04 R; Urteil des LSG Sachsen vom 10.11.2011; Az. L 3 AL 60/10; Urteil des LSG Thüringen vom 30.05.2012, Az. L 10 AL 41/09; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.06.2013, Az. L 6 AL 124/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2020 - L 11 AL 137/17
    Aufgrund der fehlenden Bestätigung der zuständigen Stelle über die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses der Klägerin - hier der Handelskammer K. - konnte die Beklagte noch nicht abschließend von der für einen Anspruch auf BAB erforderlichen förderungsfähigen Berufsausbildung iSd § 56 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 57 Abs. 1 SGB III ausgehen (vgl dazu und zu der insoweit für andere Behörden und Gerichte bestehenden Bindungswirkung der Eintragung durch die zuständige Stelle: BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R - LSG Hamburg, Urteil vom 11. September 2013 - L 2 AL 86/10 - Hessisches LSG, Urteil vom 26 Juni 2013 - L 6 AL 124/10 -).
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