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   LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,41631
LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21 B ER (https://dejure.org/2021,41631)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.08.2021 - L 6 AS 358/21 B ER (https://dejure.org/2021,41631)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. August 2021 - L 6 AS 358/21 B ER (https://dejure.org/2021,41631)
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  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Die Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Auszubildende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch müsse auf absolute Ausnahmefälle beschränkt bleiben (Vereis auf BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7 b AS 28/06 R -, Rn. 26; Lauterbach, in: Gagel, SGB II / SGB III, Werkstand: 81. EL März 2021, § 27 SGB II Rn. 12).

    Sie bekämen Leistungen entsprechend ihres Bedarfes, die nicht [in gleicher Weise] pauschaliert seien, und damit im Zweifel mehr Förderung als Leistungsberechtigte nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Verweis auf BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 28/06 R -, Rn. 31).

    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände vorlägen, die es als unzumutbar erscheinen ließen, dem Hilfebedürftigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu verweigern, komme ein besonderer Härtefall in Betracht (Verweis auf BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 28/06 R -, Rn. 36 f.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Dabei sind grundrechtliche Belange des Antragstellers, soweit diese durch die Entscheidung berührt werden, umfassend in der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237).

    Namentlich haben sie eine Verletzung der grundgesetzlichen Gewährleistung der Menschenwürde zu verhindern, auch wenn diese nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert (vgl. nochmals BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 -, BVerfGK 15, 133; dem folgend u.a. erkennender Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - L 6 AS 528/19 B ER -, juris, Rn. 32).

  • LSG Hessen, 11.12.2019 - L 6 AS 528/19

    Geringer ergänzender Sozialleistungsbezug begründet keinen Missbrauch des

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Dabei stehen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert neben-, vielmehr in einer Wechselbeziehung zueinander, nach der die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit beziehungsweise Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. für die st. Rspr. des Hess. LSG: erkennender Senat, Beschluss vom 21. August 2020 - L 6 AS 528/19 B ER -, info also 2020, 275 = juris, Rn. 22; Hess. LSG, Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER -, info also 2005, 169 und Hess. LSG, Beschluss vom 7. September 2012 - L 9 AS 410/12 B ER - außerdem Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 27 ff.): Wäre eine Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.

    Namentlich haben sie eine Verletzung der grundgesetzlichen Gewährleistung der Menschenwürde zu verhindern, auch wenn diese nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert (vgl. nochmals BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 -, BVerfGK 15, 133; dem folgend u.a. erkennender Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - L 6 AS 528/19 B ER -, juris, Rn. 32).

  • LSG Hessen, 30.06.2020 - L 6 AS 327/20

    Sozialgerichtliches Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet, wobei der Senat trotz des grundsätzlichen Vorrangs der Prüfung der Zulässigkeit vor der Begründetheit nicht gehindert ist, seine Entscheidung (ergänzend auch) hierauf zu stützen (vgl. hierzu ausfl. erk. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2020 - L 6 AS 327/20 B ER -, juris, Rn. 24).
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 18/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beschäftigungsförderung - Aufhebung bzw

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Der Senat lässt dabei im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes offen, ob in diesem Zusammenhang in einem Hauptsacheverfahren zur Beseitigung letzter Zweifel die für den Antragsteller zuständige Vermittlerin noch zeugenschaftlich zu den von ihr nach dem Vorbringen des Antragstellers im Rahmen des Gesprächs am 2. März 2021 gemachten Zusagen zu hören wäre, da - jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - Zusagen der Behörde im Rahmen einer Ermessensentscheidung selbst dann von Relevanz sein können, wenn sie dem Schriftformerfordernis für Zusicherungen aus § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht genügen (vgl. nur BSG, Urteil vom 17. März 2016 - B 4 AS 18/15 R -, SozR 4-4200 § 16e Nr. 1, Rn. 15).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Namentlich haben sie eine Verletzung der grundgesetzlichen Gewährleistung der Menschenwürde zu verhindern, auch wenn diese nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert (vgl. nochmals BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 -, BVerfGK 15, 133; dem folgend u.a. erkennender Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - L 6 AS 528/19 B ER -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Sie ist daher (nur) zu bewilligen, wenn für den Antragsteller die nicht fernliegende Möglichkeit besteht, sein Rechtsschutzziel durch Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfe, durchzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 -, NVwZ 2006, 1156, 1157; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 73a Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussichten ist dabei mit Blick auf den Zweck der Prozesskostenhilfe und dessen verfassungsrechtliche Verankerung im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz [GG]) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) so auszulegen, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Beteiligten bei der Verwirklichung gerichtlichen Rechtsschutzes erreicht wird (vgl. für die st. Rspr. des BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, 1053 und BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2003 - 21 O 381/02

    Fehlerhafte Beratung durch Verharmlosung bestehender Risiken eines

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussichten ist dabei mit Blick auf den Zweck der Prozesskostenhilfe und dessen verfassungsrechtliche Verankerung im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz [GG]) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) so auszulegen, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Beteiligten bei der Verwirklichung gerichtlichen Rechtsschutzes erreicht wird (vgl. für die st. Rspr. des BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, 1053 und BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, juris).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02

    Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf

    Auszug aus LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussichten ist dabei mit Blick auf den Zweck der Prozesskostenhilfe und dessen verfassungsrechtliche Verankerung im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz [GG]) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) so auszulegen, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Beteiligten bei der Verwirklichung gerichtlichen Rechtsschutzes erreicht wird (vgl. für die st. Rspr. des BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, 1053 und BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, juris).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

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