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   LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08   

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https://dejure.org/2011,7637
LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08 (https://dejure.org/2011,7637)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.09.2011 - L 6 U 166/08 (https://dejure.org/2011,7637)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. September 2011 - L 6 U 166/08 (https://dejure.org/2011,7637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung von Folgen eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Zuordnung mittelbarer psychischer Unfallfolgen infolge der Durchführung einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Mittelbare Folgen eines Arbeitsunfalls - psychische Erkrankung - depressive Störung als Folge komplikationsbehafteter berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung - keine unfallmedizinische Notwendigkeit der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung - Zurechnungstatbestand ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung von Folgen eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Zuordnung mittelbarer psychischer Unfallfolgen infolge der Durchführung einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 349 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az. B 2 U 1/05 R).

    Es reicht daher zur Begründung des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, gegen diesen Zusammenhang sprechende Umstände auszuschließen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az. B 2 U 1/05 R).

    Angesichts der Komplexität psychischer Vorgänge und des Zusammenwirkens gegebenenfalls lange Zeit zurückliegender Faktoren, die unter Umständen noch nicht einmal dem Kläger bewusst sind, würde dies zu einer Beweislastumkehr führen, für die keine rechtliche Grundlage zu erkennen ist (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az: B 2 U 1/05 R).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08
    Bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 30. April 1985, Az. 2 RU 43/84).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die hieraus resultierende Gewährung einer Verletztenrente ist zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei dem Verletzten vorliegen und seine Erwerbsfähigkeit mindern (BSG, Urteil vom 29. Januar 1986, Az: 9b RU 56/84 sowie Urteil vom 19. August 2003, Az: B 2 U 50/02 R).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08
    Das ist stets der Fall, wenn ein vernünftiger, "billig und gerecht" denkender Versicherter aufgrund des Verhaltens des Unfallversicherungsträgers (bzw. seiner Organe) und der Durchgangsärzte davon ausgehen durfte, er sei aufgefordert oder ihn treffe die Obliegenheit gemäß §§ 62, 63 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I), an der Maßnahme mitzuwirken (BSG, Urteil vom 5. Juli 2011, Az. B 2 U 17/10 R sowie noch zur Vorgängerregelung des § 555 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung: Urteil vom 24. Juni 1981, Az: 2 RU 87/80).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12. April 2005, Az. B 2 U 27/04 R).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08
    Es gibt allerdings auch bei psychischen Erkrankungen keinen Rechts- oder Erfahrungssatz, wonach ein als geringfügig beurteiltes Trauma stets als bloße Gelegenheitsursache anzusehen ist (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az: B 2 U 40/05 R).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08
    Das ist stets der Fall, wenn ein vernünftiger, "billig und gerecht" denkender Versicherter aufgrund des Verhaltens des Unfallversicherungsträgers (bzw. seiner Organe) und der Durchgangsärzte davon ausgehen durfte, er sei aufgefordert oder ihn treffe die Obliegenheit gemäß §§ 62, 63 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I), an der Maßnahme mitzuwirken (BSG, Urteil vom 5. Juli 2011, Az. B 2 U 17/10 R sowie noch zur Vorgängerregelung des § 555 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung: Urteil vom 24. Juni 1981, Az: 2 RU 87/80).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 56/84
    Auszug aus LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die hieraus resultierende Gewährung einer Verletztenrente ist zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei dem Verletzten vorliegen und seine Erwerbsfähigkeit mindern (BSG, Urteil vom 29. Januar 1986, Az: 9b RU 56/84 sowie Urteil vom 19. August 2003, Az: B 2 U 50/02 R).
  • LSG Hessen, 21.06.2016 - L 3 U 149/12

    Depressive Erkrankung als Arbeitsunfallfolge; Mittelbare Unfallfolge;

    Die Beklagte hat gegen das ihr am 14. August 2008 zugestellte Urteil am 22. August 2008 beim Hessischen Landessozialgericht (Landessozialgericht) - Az.: L 6 U 166/08 - Berufung eingelegt.
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