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   LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11   

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https://dejure.org/2012,37681
LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11 (https://dejure.org/2012,37681)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.10.2012 - L 5 R 323/11 (https://dejure.org/2012,37681)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 323/11 (https://dejure.org/2012,37681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung von Vormerkungsbescheiden; Anerkennung von Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung; Nachentrichtung freiwilliger Beiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung von Vormerkungsbescheiden; Anerkennung von Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung; Nachentrichtung freiwilliger Beiträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Die Aufhebung eines solchen bereits erledigten Vormerkungsbescheides läuft ins Leere (vgl. BSG vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R).

    Mit Erlass des Rentenbescheides vom 6. Dezember 2004 und Übernahme der bereits festgestellten Kinderberücksichtigungszeit in diesem Bescheid haben sich die Feststellungen in den Bescheiden vom 25. April 1995, 20. Januar 1998 und 19. April 2000 "auf andere Weise" erledigt (vgl. hierzu Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R; auch Bundessozialgericht vom 6. Mai 2010, B 13 R 118/08 R - juris).

    Eine Aufhebung von Verwaltungsakten, die bereits durch einen anderen Verwaltungsakt ersetzt und damit unwirksam geworden sind, ist selbst unwirksam und zur Beseitigung des falschen Scheins, sie hätte - objektiv - die angesprochenen Regelungen bewirkt, ihrerseits aufzuheben (vgl. Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. August 2005, a.a.O.).

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 43/07 R

    Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen Schulausbildung - Altersrentenbescheid -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Zwar habe das Bundessozialgericht die Streitfrage, ob die Anwendbarkeit des § 48 SGB X durch § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI ausgeschlossen sei, in seiner Entscheidung vom 13. November 2008 (B 13 R 43/07 R) offen gelassen.

    Der Senat kann dies daher - ebenso wie das Bundessozialgericht in den Entscheidungen vom 13. November 2008 (B 13 R 77/07 R und B 13 R 43/07 R - juris) offen lassen.

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 73/99 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Es ist nicht ersichtlich, dass vorliegend objektive Zahlungshindernisse, z.B. infolge höherer Gewalt, die verspätete Zahlung im Folgejahr verursacht hätten (vgl. hierzu auch Bundessozialgericht, Urteil vom 23. August 2001, B 13 RJ 73/99 R - juris).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 RA 4/01 R

    Rentenversicherung - freiwilliger Beitrag - Entrichtung - Zahlung - Frist -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Ohne ein solches Begehren hat die Rechtsprechung eine Beratungspflicht nur angenommen, wenn etwa während eines Verwaltungsverfahrens auf die Notwendigkeit zur Zahlung freiwilliger Beiträge hinzuweisen war (so schon Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 RA 4/01 R - juris).
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Aber selbst wenn man sie erwägen würde (vgl. Bundessozialgericht in SozR 3-5750 Artikel 2 § 6 Nr. 18 = BSGE 86, 153), könnte der Kläger nach § 27 Abs. 3 SGB X außer bei hier nicht vorliegender höherer Gewalt ein Jahr nach Ablauf der versäumten Frist die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragen und die Beitragsentrichtung nicht mehr nachholen.
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Eine Wiedereinsetzung wurde von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei der hier maßgeblichen Frist des § 1418 Abs. 1 RVO zum Teil von vornherein ausgeschlossen (vgl. Bundessozialgericht in SozR 3-5750 Artikel 2 § 6 Nr. 7, Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Oktober 1996, Aktenzeichen 13 RJ 69/95 - juris).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Danach können Verwaltungsakte nur in den Fällen des Ermessensfehlgebrauchs (entweder in Gestalt des Ermessensnichtgebrauchs oder in Gestalt der Ermessensüberschreitung) rechtswidrig sein (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 1994, 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass es der Behörde in den Grenzen ihres Ermessens in der Regel unbenommen bleiben muss, auf welche Umstände sie im Rahmen der Ermessensbetätigung entscheidend abstellen will (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 1990, 7 RAr 112/88 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Mit Erlass des Rentenbescheides vom 6. Dezember 2004 und Übernahme der bereits festgestellten Kinderberücksichtigungszeit in diesem Bescheid haben sich die Feststellungen in den Bescheiden vom 25. April 1995, 20. Januar 1998 und 19. April 2000 "auf andere Weise" erledigt (vgl. hierzu Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R; auch Bundessozialgericht vom 6. Mai 2010, B 13 R 118/08 R - juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
    Der Senat kann dies daher - ebenso wie das Bundessozialgericht in den Entscheidungen vom 13. November 2008 (B 13 R 77/07 R und B 13 R 43/07 R - juris) offen lassen.
  • LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17

    Anforderungen an die Bewertung im Bundesgebiet zurückgelegter beitragsfreier und

    Die im ursprünglichen Vormerkungsbescheid vom 21. Januar 1997 getroffenen und durch den ablehnenden Überprüfungsbescheid vom 17. Juli 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2006 bestätigten Feststellungen zum Versicherungsverlauf des Klägers sind dabei vollumfänglich in diesen Rentenbescheiden übernommen worden, wodurch jene Feststellungen ihre Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren haben (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R - juris Rdnr. 41; Hessisches LSG, Urteil vom 26. Oktober 2012, L 5 R 323/11 - juris Rdnr. 42 ).
  • LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10

    Fremdrentenrecht - Bewertung rumänischer Beitragszeiten - Maßgeblichkeit des

    Mit dieser Übernahme der Feststellungen zum Versicherungsverlauf haben die Vormerkungsbescheide ihre Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren (BSG vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/04 R; Senatsurteil vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 323/11).
  • LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 497/12
    Die im Feststellungsbescheid vom 22. Dezember 1998 getroffenen und durch den Überprüfungsbescheid vom 21. März 2011 bestätigten Feststellungen zum Versicherungsverlauf der Klägerin - insbesondere zur Bewertung der von ihr in der ehemaligen Sowjetunion zurückgelegten Beitragszeiten - sind vollumfänglich in den Altersrentenbescheid vom 3. April 2013 übernommen worden, wodurch sie ihre Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren haben (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R - juris Rdnr. 41; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 2012, L 5 R 323/11 - juris Rdnr. 42).
  • LSG Hessen, 11.10.2017 - L 5 R 102/14
    Die im ursprünglich angefochtenen Vormerkungsbescheid vom 10. Juni 2010 getroffenen Feststellungen zu den im Versicherungsverlauf des Klägers gespeicherten Daten sind vollumfänglich in den Erwerbsminderungsrentenbescheid übernommen worden, wodurch der Vormerkungsbescheid seine Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren hat (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R - juris Rdnr. 41; Hessisches LSG, Urteil vom 26. Oktober 2012, L 5 R 323/11 - juris Rdnr. 42).
  • LSG Hessen, 25.10.2019 - L 5 R 332/17
    Die im Feststellungsbescheid vom 14. Februar 2001 getroffenen und durch den ablehnenden Überprüfungsbescheid vom 14. Januar 2014 bestätigten Feststellungen zum Versicherungsverlauf des Klägers - insbesondere zur Anrechnung der von ihm in der ehemaligen Sowjetunion bzw. Kasachstan zurückgelegten Beitragszeiten - sind vollumfänglich in den Rentenbescheid vom 11. Februar 2016 übernommen worden, wodurch sie ihre Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren haben (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R - juris Rdnr. 41; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 2012, L 5 R 323/11 - juris Rdnr. 42 ).
  • LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 74/10

    Qualifikationsgruppeneinstufung für vom fremdrentenberechtigten Versicherten in

    Mit dieser vollständigen Übernahme der versicherungsrechtlichen Feststellungen hat der Vormerkungsbescheid die ihm zukommende Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren (BSG vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/04 R; Senatsurteil vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 323/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2019 - L 2 R 187/16
    Mit dieser vollständigen Übernahme der versicherungsrechtlichen Feststellungen hat der Vormerkungsbescheid die ihm zukommende Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren (BSG vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/05 R - Urteil des LSG Hessen vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 323/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 2 R 86/16
    Mit dieser vollständigen Übernahme der versicherungsrechtlichen Feststellungen hat der Vormerkungsbescheid die ihm zukommende Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren (BSG vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/05 R - Urteil des LSG Hessen vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 323/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 R 224/13
    Mit dieser vollständigen Übernahme der versicherungsrechtlichen Feststellungen hat der Vormerkungsbescheid die ihm zukommende Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren (BSG vom 23. August 2005 - B 4 RA 21/05 R - Urteil des LSG Hessen vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 323/11).
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