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   LSG Hessen, 27.01.2011 - L 8 KR 201/09   

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https://dejure.org/2011,9675
LSG Hessen, 27.01.2011 - L 8 KR 201/09 (https://dejure.org/2011,9675)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.01.2011 - L 8 KR 201/09 (https://dejure.org/2011,9675)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - L 8 KR 201/09 (https://dejure.org/2011,9675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisekosten zu einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) können nach § 53 SGB IX erstattet werden; Erstattung von Reisekosten zu einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) nach § 53 SGB IX

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Reisekosten bei einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie nach § 53 SGB IX

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 470 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 23/09 R

    Rehabilitationsträger - Erbringung von Rehabilitationsleistungen von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.01.2011 - L 8 KR 201/09
    Erweiterte Ambulante Physiotherapie stellt eine Leistung der ambulanten Rehabilitation im Sinne von § 40 Abs. 1 SGB V dar (Anschluss an BSG, Urteil vom 17. Februar 2010 B 1 KR 23/09 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 5; Urteil vom 1. September 2005 - B 3 KR 3/04 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 2).

    Vielmehr ist EAP nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. Februar 2010 - B 1 KR 23/09 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 5; Urteil vom 1. September 2005 - B 3 KR 3/04 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 2) eine ambulante Leistung der medizinischen Rehabilitation im Sinne von § 40 Abs. 1 SGB V in der hier maßgeblichen, ab 1. Januar 2004 geltenden Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003 (BGBl I, S. 2190).

  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.01.2011 - L 8 KR 201/09
    Erweiterte Ambulante Physiotherapie stellt eine Leistung der ambulanten Rehabilitation im Sinne von § 40 Abs. 1 SGB V dar (Anschluss an BSG, Urteil vom 17. Februar 2010 B 1 KR 23/09 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 5; Urteil vom 1. September 2005 - B 3 KR 3/04 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 2).

    Vielmehr ist EAP nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. Februar 2010 - B 1 KR 23/09 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 5; Urteil vom 1. September 2005 - B 3 KR 3/04 R - SozR 4-2500 § 40 Nr. 2) eine ambulante Leistung der medizinischen Rehabilitation im Sinne von § 40 Abs. 1 SGB V in der hier maßgeblichen, ab 1. Januar 2004 geltenden Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003 (BGBl I, S. 2190).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 22/07 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch behinderter Menschen auf Gewährung von Kosten

    Auszug aus LSG Hessen, 27.01.2011 - L 8 KR 201/09
    Im Hinblick auf die bestehende Akzessorietät ist eine gesonderte Antragstellung und insbesondere vorherige Genehmigung - anders als bei den Fahrkosten gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 SGB V (vgl. hierzu BSG 22. April 2008 - B 1 KR 22/07 R - SozR 4-2500 § 60 Nr. 4) - nicht erforderlich.

    30 Es handelt sich bei der EAP nämlich entgegen der Auffassung der Beklagten nicht um eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation im Sinne von § 43 SGB V, für deren Durchführung die Beklagte nur nach den engeren Vorschriften des § 60 Abs. 1 SGB V i. V. mit den am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richtlinien) vom 22. Januar 2004 (BAnz Nr. 18, S. 1342) zur Übernahme von Fahrkosten verpflichtet wäre (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 22. April 2008 - B 1 KR 22/07 R - SozR 4-2500 § 60 Nr. 4 zum Rehabilitationssport).

  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

    Auszug aus LSG Hessen, 27.01.2011 - L 8 KR 201/09
    Nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung ist der Antrag so auszulegen, dass sein Begehren möglichst weitgehend zum Tragen kommt (BSG Urteil vom 23. März 2010 - B 14 AS 6/09 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 2).
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88

    Beschränkung der Freiheit der Berufswahl durch das Leistungsrecht der beruflichen

    Auszug aus LSG Hessen, 27.01.2011 - L 8 KR 201/09
    Der Erstattungsanspruch ist deshalb ausgeschlossen, wenn der Versicherte vor der Inanspruchnahme bzw. Beschaffung der Leistung nicht die Entscheidung des Rehabilitationsträgers über deren Gewährung abgewartet oder in dringenden Fällen einen entsprechenden Leistungsantrag gestellt hat (Löschau in GK-SGB IX § 15 RdNr. 26, 30, vgl. auch BSGE 66, 275, 283; BSG SozR 4-2500 § 3 Nr. 1 RdNr. 12 f).
  • SG Braunschweig, 08.10.2015 - S 32 SO 146/11

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Übernahme von Therapie-Begleitkosten in Form

    Die Konzeption erscheint vergleichbar mit der erweiterten ambulanten Physiotherapie, die gleichfalls eine intensive komplexe physiotherapeutische Betreuung und medizinische Trainingstherapie darstellt, die als medizinisch ambulante Rehabilitation einzustufen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.2010, Aktenzeichen: B 1 KR 23/09 R; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.01.2011, Aktenzeichen: L 8 KR 201/09).

    Im Übrigen wäre ein Antrag aufgrund der Akzessorietät zur Hauptleistung, die hier in Form der Kosten für die Therapie und Fahrtkosten von Seiten der Beigeladenen übernommen worden sind, auch gar nicht erforderlich gewesen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.01.2011, Aktenzeichen: L 8 KR 201/09).

    Auch im Hinblick darauf, dass die TheraSuit-Therapie als Intensivtherapie mit der erweiterten ambulanten Physiotherapie vergleichbar ist, die gleichfalls eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme darstellt, bei der die Regelung des § 60 Abs. 5 SGB V in Verbindung mit § 53 SGB IX einschlägig ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.01.2011, Aktenzeichen: L 8 KR 201/09), ist auf § 60 Abs. 5 SGB V und nicht auf § 60 Abs. 1 SGB V zurückzugreifen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 1 KR 339/17

    Krankenversicherung

    Insoweit kann dahinstehen, ob Fahrkosten grundsätzlich als Sachleistungen zu erbringen sind, mit der Folge dass als Anspruchsgrundlage wiederum § 13 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 SGB V i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX a.F. heranzuziehen und implizit die Voraussetzungen von §§ 43 Abs. 1, 60 Abs. 5 SGB V a.F. i.V.m. § 53 Abs. 1 SGB IX a.F. zu prüfen wären (so Hessisches LSG, Urt. v. 27.01.2011 - L 8 KR 201/09 -, juris Rn. 23), oder ob direkt auf §§ 43 Abs. 1, 60 Abs. 5 SGB V a.F. i.V.m. § 53 Abs. 1 SGB IX a.F. zurückzugreifen ist, weil es sich insoweit um einen originären Geldleistungsanspruch handelt (so LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16.04.2015 - L 6 KR 56/12 -, juris Rn. 30 f.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - L 6 KR 56/12

    Krankenversicherung - Erstattung von Fahrt- und Unterkunftskosten - ambulante

    Entgegen der Ansicht des Hessischen LSG im Urteil vom 27. Januar 2011 (L 8 KR 201/09, juris) sowie der Vorinstanz kann für die Erstattung von Fahrt- bzw. auch Unterkunftskosten als Rechtsgrundlage weder § 13 Abs. 3 Satz 2 SGB V in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX noch § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V herangezogen werden, da es sich hierbei nicht um selbst beschaffte Leistungen zur medizinischen Rehabilitation handelt, sondern ggf. Nebenkosten vorliegen, die lediglich im Zusammenhang damit angefallen sind.
  • SG Darmstadt, 13.08.2018 - S 6 R 445/17

    Kostenerstattung für Haushaltshilfe während stationärer Rehabilitationsmaßnahme

    Denn die Ablehnung muss für den entstandenen Kostennachteil ursächlich sein (§ 18 Abs. 6 Satz 1 SGB IX: "dadurch"), woran es fehlt, wenn der Träger vor Inanspruchnahme der Leistung mit dem Begehren überhaupt nicht befasst war bzw. keine vorherige Ablehnungsentscheidung des Trägers erging (Ulrich in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 18 Abs. 6 SGB IX, vgl. BSG v. 08.09.2015 - B1KR14/14 R- juris; vgl. Löschau in GK-SGB IX § 15 RdNr. 26, 30, vgl. auch BSGE 66, 275, 283; BSG SozR 4-2500 § 3 Nr. 1 RdNr. 12 f; vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 8 KR 201/09 -, Rn. 25 , juris).
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