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   LSG Hessen, 27.03.2017 - L 1 KR 202/16   

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https://dejure.org/2017,50592
LSG Hessen, 27.03.2017 - L 1 KR 202/16 (https://dejure.org/2017,50592)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.03.2017 - L 1 KR 202/16 (https://dejure.org/2017,50592)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. März 2017 - L 1 KR 202/16 (https://dejure.org/2017,50592)
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  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2017 - L 1 KR 202/16
    Zur Begründung hat er auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 2015 (B 12 KR 18/14 R) verwiesen.

    Ferner hat er darauf verwiesen, dass sich aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29. Juli 2015 (B 12 KR 18/14 R) ergebe, dass Abfindungen für den Verlust des sozialen Besitzstandes keinen Versorgungscharakter im beitragsrechtlichen Sinne hätten.

    Ferner hat sie darauf verwiesen, dass das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. Juli 2015 (B 12 KR 18/14 R) darüber entschieden habe, ob "Überbrückungsgeld" für die Bemessung von Beiträgen zu berücksichtigen sei.

    Als "Überbrückungsgeld" bezeichnete laufende monatliche Geldzahlungen stellen, so das Bundessozialgericht, keine Rente der betrieblichen Altersversorgung gemäß § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V (B 12 KR 18/14 R, juris, Rn. 17).

    Das Bundessozialgericht hat sich der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgrenzung betriebliche Altersversorgung von Arbeitgeberleistungen, die auf das Arbeitslosigkeitsrisiko "zugeschnitten" sind, d.h. für den Verlust eines Arbeitsplatzes "übergangsweise" zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bis zum Eintritt in den Ruhestand gezahlt werden, für das Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen (B 12 KR 18/14 R, juris, Rn. 19).

  • BSG, 25.04.2007 - B 12 KR 26/05 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2017 - L 1 KR 202/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestünden gegen die Heranziehung von Versorgungsbezügen in der Form der nicht wiederkehrenden Leistungen verfassungsrechtliche Bedenken auch dann nicht, wenn das entsprechende Rechtsverhältnis bereits vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossen worden sei (Urteile vom 13. September 2006, B 12 KR 5/06 R und vom 25. April 2007, B 12 KR 26/05 R).
  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2017 - L 1 KR 202/16
    In dem Nichtannahmebeschluss vom 7. April 2008 (1 BvR 1924/07) habe das Bundesverfassungsgericht unter anderem ausgeführt, dass die Einbeziehung der nicht wiederkehrenden Versorgungsleistungen in die Beitragspflicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sei.
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2017 - L 1 KR 202/16
    Eine strenge Bindung an die Definition des BetrAVG bestehe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12. November 2008, B 12 KR 6/08 R) nicht, da im Rahmen des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V kein nachweisbarer Zusammenhang mit dem früheren Erwerbsleben erforderlich sei, sondern eine betriebliche Altersversorgung dann vorliege, wenn es sich um Bezüge vom früheren Arbeitgeber oder von bestimmten Institutionen handele, bei denen in der Regel ein Zusammenhang zwischen der Zugehörigkeit zu dieser Sicherungsform und einer Erwerbstätigkeit bestehe.
  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2017 - L 1 KR 202/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestünden gegen die Heranziehung von Versorgungsbezügen in der Form der nicht wiederkehrenden Leistungen verfassungsrechtliche Bedenken auch dann nicht, wenn das entsprechende Rechtsverhältnis bereits vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossen worden sei (Urteile vom 13. September 2006, B 12 KR 5/06 R und vom 25. April 2007, B 12 KR 26/05 R).
  • LSG Thüringen, 27.05.2014 - L 6 KR 862/13

    Berücksichtigung der Kapitalauszahlungsbeträge aus einer sog. Direktversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2017 - L 1 KR 202/16
    Im Übrigen sind die steuerrechtlichen Ausführungen des Klägers für die Rechtmäßigkeit der Beitragsbemessung nicht relevant (vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 27. Mai 2014, L 6 KR 862/13, juris, mwN).
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