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   LSG Hessen, 27.05.2016 - L 2 SF 15/16   

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https://dejure.org/2016,13743
LSG Hessen, 27.05.2016 - L 2 SF 15/16 (https://dejure.org/2016,13743)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.05.2016 - L 2 SF 15/16 (https://dejure.org/2016,13743)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - L 2 SF 15/16 (https://dejure.org/2016,13743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren; Pauschgebühr; Befreiung für Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de

    Kostenfreiheit der Bundesagentur für Arbeit im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Wahrnehmung von Aufgaben einer gemeinsamen Einrichtung nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 665
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Magdeburg, 16.12.2014 - S 4 SF 3/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Grundsicherungsträger - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2016 - L 2 SF 15/16
    Dass die Träger zur einheitlichen Durchführung der Aufgaben der Grundsicherung gemeinsame Einrichtungen zu bilden haben (§ 44b Abs. 1 Satz 1 SGB II), ändert an der Stellung der Erinnerungsführerin als Träger der Grundsicherung nichts (vgl. so auch SG Magdeburg, Beschl. v. 16. Dezember 2014 S 4 SF 3/14, NZS 2105, 200): Die gemeinsame Einrichtung nimmt zwar die Aufgaben der Träger wahr (§ 44b Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 SGB II); die Trägerschaft selbst nach §§ 6 ff. SGB II bleibt davon aber ausdrücklich unberührt (§ 44b Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 SGB II).

    Der Senat sieht daher keinen Anlass für weitere Ermittlungen hinsichtlich der Aufgabenübertragung und deren Rechtmäßigkeit im Einzelfall, jedenfalls wenn - wie im hiesigen Ausgangsverfahren - kein Zweifel daran besteht, dass die Erinnerungsführerin für eine gemeinsame Einrichtung bei der Durchsetzung einer Forderung aus einem Rechtsverhältnis nach dem SGB II tätig geworden ist (vgl. ähnl. auch SG Marburg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - S 4 SF 3/14).

  • LSG Thüringen, 19.02.2015 - L 6 SF 70/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kosten - Verpflichtung der Bundesagentur für

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2016 - L 2 SF 15/16
    Dabei kommt es nach Auffassung des Senats (anders wohl Thüringer LSG, Beschluss vom 11. Juni 2015 - L 6 SF 502/15 E) auch nicht entscheidend darauf an, ob die (Rück-)Übertragung der Aufgaben wirksam erfolgt ist und den im Rahmen von § 44b Abs. 4 SGB II zu formulierenden Anforderungen genügt (vgl. zu diesen Knapp, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 44b Rn. 102 ff., den soeben zitierten Beschluss des Thüringer LSG sowie Hanke, SGb 2015, 259); jedenfalls gilt dies, seitdem die Möglichkeit der Rückübertragung durch § 44b Abs. 4 SGB II in der ab 1. Januar 2011 geltenden und auf das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) zurückgehenden Fassung ausdrücklich eröffnet ist (zur alten Rechtslage: Thüringer LSG, Beschluss vom 19. Februar 2015 - L 6 SF 70/14 E).
  • SG Darmstadt, 28.03.2013 - S 13 SF 7/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Pauschgebührenpflicht - Einzug der ursprünglichen

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2016 - L 2 SF 15/16
    Die Erinnerungsführerin muss somit nach Auffassung des Senats nicht erst in die Stellung eines Leistungsträgers einrücken (so aber SG Darmstadt, Beschluss vom 28. März 2013 - S 13 SF 7/13 E), sondern ist dies schon von Gesetzes wegen, auch wenn ihr in anderen Fällen die Wahrnehmungszuständigkeit für die Aufgabenerfüllung entzogen ist.
  • LSG Thüringen, 11.06.2015 - L 6 SF 502/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übertragung der Aufgabe des Forderungseinzugs

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2016 - L 2 SF 15/16
    Dabei kommt es nach Auffassung des Senats (anders wohl Thüringer LSG, Beschluss vom 11. Juni 2015 - L 6 SF 502/15 E) auch nicht entscheidend darauf an, ob die (Rück-)Übertragung der Aufgaben wirksam erfolgt ist und den im Rahmen von § 44b Abs. 4 SGB II zu formulierenden Anforderungen genügt (vgl. zu diesen Knapp, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 44b Rn. 102 ff., den soeben zitierten Beschluss des Thüringer LSG sowie Hanke, SGb 2015, 259); jedenfalls gilt dies, seitdem die Möglichkeit der Rückübertragung durch § 44b Abs. 4 SGB II in der ab 1. Januar 2011 geltenden und auf das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) zurückgehenden Fassung ausdrücklich eröffnet ist (zur alten Rechtslage: Thüringer LSG, Beschluss vom 19. Februar 2015 - L 6 SF 70/14 E).
  • BSG, 19.02.2018 - B 6 SF 3/17 S

    Gerichtskostenfreiheit der Bundesagentur für Arbeit als Rechtsträgerin der die

    Danach bedarf es für die Entscheidung der Kostenbeamten, ob Pauschgebühren zu erheben sind oder davon wegen Gerichtskostenfreiheit abzusehen ist, keiner Ermittlungen, ob eine Aufgabenübertragung vom Jobcenter auf die BA gemäß § 44b Abs. 4 und 5 SGB II im Einzelfall ordnungsgemäß vorgenommen worden ist (ebenso Hessisches LSG Beschluss vom 27.5.2016 - L 2 SF 15/16 - Juris RdNr 14; aA Thüringer LSG Beschluss vom 19.2.2015 - L 6 SF 70/14 E - Juris RdNr 4, 8 sowie Beschluss vom 11.6.2015 - L 6 SF 502/15 E - Juris RdNr 4, 9 ff) .

    Damit bestand ein enger sachlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit der BA als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der die Kostenfreiheit im sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 64 Abs. 3 S 2 SGB X zur Folge hat (im Ergebnis ebenso Hessisches LSG Beschluss vom 27.5.2016 - L 2 SF 15/16 - Juris RdNr 12 ff; Mutschler in Kasseler Kommentar, § 64 SGB X RdNr 18, Stand Einzelkommentierung Juni 2014; Feddern in juris-PK SGB X, 2. Aufl 2017, § 64 RdNr 55; Lange in juris-PK SGG, 2017, § 184 RdNr 47; J. Krauß in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 184 RdNr 18).

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