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   LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19   

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https://dejure.org/2020,32223
LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19 (https://dejure.org/2020,32223)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.08.2020 - L 8 KR 41/19 (https://dejure.org/2020,32223)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. August 2020 - L 8 KR 41/19 (https://dejure.org/2020,32223)
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  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 936/17

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnungsprüfung - objektive Beweislast der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    Um die Einhaltung von Fristen durch die Vertragsparteien sicher zu stellen, könnten auch Folgen bei Vorliegen von Fristversäumnis vereinbart werden (Bezug auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. April 2018 - L 11 KR 936/17, juris Rn. 52).

    Der Senat schließt sich diesbezüglich der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg an (Urteile vom 17. April 2018 - L 11 KR 936/17, juris Rn. 50 ff. sowie vom 21. Januar 2020 - L 11 KR 1437/19, juris Rn. 36), wonach es sich bei § 7 Abs. 2 Satz 3 PrüfvV a.F. um eine Frist handelt, die einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist entspricht.

    In einem obiter dictum hat sich das BSG dem angeschlossen und hierbei ausgeführt: "Während etwa § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 der zwischen dem GKV-Spitzenverband und der DKG geschlossenen, am 1. September 2014 in Kraft getretenen Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Abs. 1c SGB V aufgrund hinreichender Ermächtigung (vgl. § 17c Abs. 2 KHG; rechtsähnlich z.B. BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 7 RdNr. 15 ff. m.w.N.) mit der Vergütungsbegrenzung auf das Unstreitige eine wirksame, verhältnismäßige und spezielle materiell-rechtliche Ausschlussregelung enthält (zutreffend etwa LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17. April 2018 - L 11 KR 936/17 - juris RdNr. 53 = KHE 2018/10), existiert für den betroffenen Behandlungsfall (Anm.: aus dem Jahr 2012, d.h. vor Inkrafttreten der PrüfvV) keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage, nach der das Krankenhaus im Rechtsstreit über eine weder verjährte noch verwirkte Vergütungsforderung mit tatsächlichem Vorbringen nach Ablauf bestimmter Fristen ausgeschlossen wäre" (BSG, Urteil vom 19. November 2019 - B 1 KR 33/18 R -, juris Rn. 16).

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    Weiterhin dürfen nach der Rechtsprechung des BSG Landesverträge über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung Fristen für die Erhebung von Forderungen aus Vertragsleistungen setzen und als materielle Ausschlussfristen gestalten (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - B 3 KR 29/05 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 14).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    Die Ausgestaltung einer Abrechnungsfrist als Ausschlussfrist stellt für sich genommen keinen derart schwerwiegenden Eingriff in die Berufsausübung dar, dass für ihn eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung erforderlich wäre" (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 19/04 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 19, Rn. 21 - 22).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    Zwar dient der HVM grundsätzlich nur der Verteilung der Gesamtvergütung (BSGE 88, 20, 22 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 12 S. 68).
  • LSG Hessen, 28.05.2020 - L 8 KR 221/18

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    Hierzu hat der Senat bereits in einem Urteil vom 28. Mai 2020 ( L 8 KR 221/18 juris, Revision vor dem BSG anhängig: B 1 KR 24/20) wie folgt ausgeführt:.
  • BSG, 19.11.2019 - B 1 KR 33/18 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütungsstreit - Nachreichen von

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    In einem obiter dictum hat sich das BSG dem angeschlossen und hierbei ausgeführt: "Während etwa § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 der zwischen dem GKV-Spitzenverband und der DKG geschlossenen, am 1. September 2014 in Kraft getretenen Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Abs. 1c SGB V aufgrund hinreichender Ermächtigung (vgl. § 17c Abs. 2 KHG; rechtsähnlich z.B. BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 7 RdNr. 15 ff. m.w.N.) mit der Vergütungsbegrenzung auf das Unstreitige eine wirksame, verhältnismäßige und spezielle materiell-rechtliche Ausschlussregelung enthält (zutreffend etwa LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17. April 2018 - L 11 KR 936/17 - juris RdNr. 53 = KHE 2018/10), existiert für den betroffenen Behandlungsfall (Anm.: aus dem Jahr 2012, d.h. vor Inkrafttreten der PrüfvV) keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage, nach der das Krankenhaus im Rechtsstreit über eine weder verjährte noch verwirkte Vergütungsforderung mit tatsächlichem Vorbringen nach Ablauf bestimmter Fristen ausgeschlossen wäre" (BSG, Urteil vom 19. November 2019 - B 1 KR 33/18 R -, juris Rn. 16).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    Hierzu zählen insbesondere Bestimmungen über die Form und den Zeitpunkt der Vorlage der Abrechnungen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 32 S. 246; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, K § 85 RdNr. 161).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    Die gesetzliche Ermächtigung für den Erlass des HVM in § 85 Abs. 4 SGB V und der der KÄV damit eingeräumte Regelungsspielraum wird grundsätzlich dem Parlamentsvorbehalt und dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot gerecht (dazu BSG SozR 4-2500 § 72 Nr. 2 RdNr. 28, 29).
  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 14/15 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Anwendung einer bundesmantelvertraglichen

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    Die gravierende Folge eines endgültigen Verlustes der Forderung in Höhe des Einbehalts bedürfte einer klaren, zweifelsfreien normativen Regelung, wie sie das Gesetz etwa in § 106a Abs. 4 Satz 4 SGB V n.F. mit der Formulierung "kann ... auf die Gesamtvergütung anrechnen" vorsieht" (BSG, Urteil vom 23. März 2016 - B 6 KA 14/15 R -, SozR 4-5555 § 17 Nr. 1, Rn. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2020 - L 11 KR 1437/19

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnungsprüfung - Frist nach § 7 Abs 2 S 3

    Auszug aus LSG Hessen, 27.08.2020 - L 8 KR 41/19
    Der Senat schließt sich diesbezüglich der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg an (Urteile vom 17. April 2018 - L 11 KR 936/17, juris Rn. 50 ff. sowie vom 21. Januar 2020 - L 11 KR 1437/19, juris Rn. 36), wonach es sich bei § 7 Abs. 2 Satz 3 PrüfvV a.F. um eine Frist handelt, die einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist entspricht.
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