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   LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09   

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https://dejure.org/2011,3128
LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09 (https://dejure.org/2011,3128)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.10.2011 - L 8 KR 175/09 (https://dejure.org/2011,3128)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - L 8 KR 175/09 (https://dejure.org/2011,3128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit bei einer Tätigkeit in einer Einzelfirma eines nahen Familienangehörigen; Sozialversicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit bei einer Tätigkeit in einer Einzelfirma eines nahen Familienangehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09
    Die von der Beklagten zu 2. angeführten landessozialgerichtlichen Entscheidungen und das BSG-Urteil vom 24.02.2007 (B 12 KR 31/06 R) seien hier nicht einschlägig.

    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl. Urteile des BSG vom 1.12.1977, 12/3/12 RK 39/74, BSGE 45, 199 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8, vom 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13, vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20, vom 22.6.2005, B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5, vom 24.1.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 vom 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45 und vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Auch das Bundessozialgerichts hat in seinem Urteil vom 27.01.2007 (B 12 KR 31/06 R) diese Position vertreten.

    Soweit der Kläger vorbringt, der Vertrag sei allein aus steuerrechtlichen Gründen abgeschlossen worden, geht er unzutreffend davon aus, es unterliege freier Disposition der Vertragsschließenden, die Wirkungen eines wirksamen Vertrages nach Maßgabe ihrer Individualnützlichkeit auf bestimmte Rechtsgebiete zu beschränken (vgl. hierzu BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr. 20).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl. Urteile des BSG vom 1.12.1977, 12/3/12 RK 39/74, BSGE 45, 199 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8, vom 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13, vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20, vom 22.6.2005, B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5, vom 24.1.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 vom 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45 und vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und persönlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R).

  • LSG Bayern, 11.12.2008 - L 4 KR 55/07

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Angehöriger - Indizwirkung zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09
    Auch der Senat ist, wie das Bayrische Landessozialgericht in seinen Urteilen vom 11.12.2008 (L 4 KR 97/08 und L 4 KR 55/07; zustimmend hierzu auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 10.06.2010 - L 5 KR 174/09) der Auffassung, dass nur in extremen Fällen rückwirkend in ein jahrelang von den Beteiligten gewolltes und gelebtes Sozialversicherungsverhältnis eingegriffen werden und dieses rückabgewickelt werden kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 KR 5111/10
    Maßgeblich ist allein die Rechtsmacht des Firmeninhabers (Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 338/09, juris Rdnr 37; Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 175/09, juris Rdnr 46; Hessisches LSG; 27.10.2011, L 8 KR 335/09, juris Rdnr 38).

    Hieraus entsteht kein Betriebsrisiko, denn die Tragung dieser Risiken findet ihre Rechtfertigung in den zugrundeliegenden ehelichen Beziehungen (Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 338/09, juris Rdnr 44; Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 175/09, juris Rdnr 46; Hessisches LSG; 27.10.2011, L 8 KR 335/09, juris Rdnr 38).

    Auch ist der Senat der Auffassung (so auch Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 338/09, juris Rdnr 45; Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 175/09, juris Rdnr 54; Hessisches LSG; 27.10.2011, L 8 KR 335/09, juris Rdnr 46; LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010, L 5 KR 174/09, juris; Bayrisches LSG, 11.12.2008, L 4 KR 97/08 und L 4 KR 55/07, jeweils juris), dass nur in extremen Fällen rückwirkend in ein jahrelang von den Beteiligten gewolltes und gelebtes Sozialversicherungsverhältnis eingegriffen werden und dieses rückabgewickelt werden kann.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09

    Versicherungspflicht - abhänige Beschäftigung - (Mit-)Unternehmerschaft einer

    Es ist daher folgerichtig, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann für eine abhängige Beschäftigung ausschlaggebend sein zu lassen, wenn von ihr konkret noch kein Gebrauch gemacht worden ist (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011, Az.: L 8 KR 175/09, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 52/09

    Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - (Mit-)Unternehmerschaft einer

    Es ist daher folgerichtig, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann für eine abhängige Beschäftigung ausschlaggebend sein zu lassen, wenn von ihr konkret noch kein Gebrauch gemacht worden ist (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011, L 8 KR 175/09, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 9 AL 37/13

    Arbeitslosenversicherung

    Diese latente Rechtsmacht entfalle nicht dadurch, dass von ihr in "ruhigen Zeiten" kein Gebrauch gemacht werde (vgl. Hess. LSG, Urteile vom 27. Oktober 2011 - L 8 KR 337/09 -und L 8 KR 175/09 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Es ist daher folgerichtig, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann für eine abhängige Beschäftigung ausschlaggebend sein zu lassen, wenn von ihr konkret noch kein Gebrauch gemacht worden ist (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011, Az.: L 8 KR 175/09, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 259/09

    Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - (Mit-) Unternehmerschaft einer

    Es ist daher folgerichtig, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann für eine abhängige Beschäftigung ausschlaggebend sein zu lassen, wenn von ihr konkret noch kein Gebrauch gemacht worden ist (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011, L 8 KR 175/09, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Auch das von der Beigeladenen zu 2) als Beleg vorgetragene Zitat aus dem Urteil des Hessischen LSG vom 27.10.2011 - L 8 KR 175/09 - wendet sich nicht gegen die bereits im ersten Satz der Gründe dieser Entscheidung festgestellte Zulässigkeit einer Feststellungsklage, sondern stellt im Rahmen der gebotenen Abwägung bei der Prüfung des versicherungsrechtlichen Status nach Auffassung des Hessischen LSG nur ein (letztes) Argument dafür dar, dass für eine Änderung der bisherigen Beurteilung keine gewichtige Gründe sprechen.
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