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   LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18   

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https://dejure.org/2018,42399
LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18 (https://dejure.org/2018,42399)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.11.2018 - L 2 R 247/18 (https://dejure.org/2018,42399)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. November 2018 - L 2 R 247/18 (https://dejure.org/2018,42399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Rentenerhöhung für ehemaligen Torwart

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Rentenerhöhung für ehemaligen Torwart ohne Nachweis über entsprechende Beitragszahlungen - Versicherter muss Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Fußballclub glaubhaft machen können

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 65/57

    Beiträge zur Sozialversicherung für Fußballspieler einer

    Auszug aus LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18
    Rechtlich sei das Vorliegen von Versicherungspflicht als Vertragsfußballspieler auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Dezember 1961 (Az. 3 RK 65/57) zu stützen.

    Wie die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Dezember 1961 (3 RK 65/57 - BSGE 16, 98) zu Recht ausgeführt hat, mussten Vertragsfußballspieler seinerzeit nach § 3 Nr. 1 des Vertragsspieler-Statuts des Deutschen Fußballbundes (DFB) neben ihrer "sportlichen Beschäftigung" noch einen anderen Beruf ausüben.

  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 59/85

    Kriegsfolge - Beweisnot - Anspruchsnachweis - Fehlverhalten des

    Auszug aus LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18
    Selbst eine nachgewiesene Beschäftigung für sich allein könnte die Entrichtung von Beiträgen nicht glaubhaft machen (vgl. BSG, Urteile vom 17. Dezember 1986, 11a RA 59/85, juris Rn. 13; 7. September 1989, B 5 RJ 79/88, juris Rn. 14).
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18
    Dabei kann offen gelassen werden, ob ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch neben § 197 Abs. 3 SGB VI überhaupt zur Anwendung kommen kann oder die Regelung bezüglich der Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen abschließend ist (siehe hierzu bereits Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 4. August 2017, L 5 R 397/14, juris Rn. 74; dagegen: Mutschler, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 197 SGB VI, Rn. 47; BSG, Urteil vom 15. Mai 1984, 12 RK 48/82, BSGE 56, 266 zur früheren Härteregelung in § 1418 Abs. 2, 3 RVO; § 140 Abs. 2, 3 AVG; dafür: Kreikebohm, in: Kreikebohm, SGB VI, 5. Aufl. 2017, § 197, Rn. 24).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82

    Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und Hinterbliebenenversorgung nach

    Auszug aus LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18
    Ansonsten galt in entsprechender, lückenfüllender Anwendung der die Verjährung betreffenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (vgl. § 195 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 gültigen Fassung; hierzu BSG, Urteil vom 24. März 1983, 1 RA 71/82, juris Rn. 20).
  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18
    Glaubhaft gemacht ist eine Tatsache dann, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist, § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Anders als beim sogenannten Vollbeweis ist es insoweit ausreichend, wenn die gute Möglichkeit besteht, dass der Lebenssachverhalt sich so, wie er behauptet wird, zugetragen hat (vgl. bereits BSG, Urteil vom 28. November 1957, 4 RJ 186/56, juris Rn. 11) und wenn für die behaupteten Tatsachen letztlich mehr spricht als dagegen (vgl. Mutschler, in: Kasseler Kommentar, Stand Juni 2018, § 23 SGB X, Rn. 5 m.w.N.).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18
    Nach Erlass eines Rentenbescheids besteht damit kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zur Durchführung eines gesonderten Rechtsbehelfsverfahrens nur in Bezug auf den Vormerkungsbescheid; ein solches Verfahren ist unzulässig (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 118/08 R, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 79/88
    Auszug aus LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18
    Selbst eine nachgewiesene Beschäftigung für sich allein könnte die Entrichtung von Beiträgen nicht glaubhaft machen (vgl. BSG, Urteile vom 17. Dezember 1986, 11a RA 59/85, juris Rn. 13; 7. September 1989, B 5 RJ 79/88, juris Rn. 14).
  • LSG Hessen, 04.08.2017 - L 5 R 397/14

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18
    Dabei kann offen gelassen werden, ob ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch neben § 197 Abs. 3 SGB VI überhaupt zur Anwendung kommen kann oder die Regelung bezüglich der Nachentrichtung von Pflichtbeiträgen abschließend ist (siehe hierzu bereits Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 4. August 2017, L 5 R 397/14, juris Rn. 74; dagegen: Mutschler, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 197 SGB VI, Rn. 47; BSG, Urteil vom 15. Mai 1984, 12 RK 48/82, BSGE 56, 266 zur früheren Härteregelung in § 1418 Abs. 2, 3 RVO; § 140 Abs. 2, 3 AVG; dafür: Kreikebohm, in: Kreikebohm, SGB VI, 5. Aufl. 2017, § 197, Rn. 24).
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