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   LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10   

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https://dejure.org/2014,6582
LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10 (https://dejure.org/2014,6582)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.01.2014 - L 3 U 180/10 (https://dejure.org/2014,6582)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - L 3 U 180/10 (https://dejure.org/2014,6582)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Rechtsgrundlage für den Veranlagungsbescheid, einen belastenden Verwaltungsakt (BSG, Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 22), ist § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB VII. Danach veranlagt der Unfallversicherungsträger die Unternehmen für die Tarifzeit nach dem Gefahrtarif zu den Gefahrklassen.

    Die Gefahrengemeinschaften können hierbei durch einen gewerbezweigspezifischen oder einen nach Tätigkeiten gegliederten Gefahrtarif, in dem Tätigkeiten mit annähernd gleichem Risiko zusammengefasst werden, gebildet werden (st. Rspr. des BSG, zuletzt im Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 27).

    Dem Gefahrtarif kommt der Rechtscharakter einer Satzung zu, wobei die Vertreterversammlung als zuständiges Organ einen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum hat (st. Rspr. des BSG, zuletzt im Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 16 f.).

    Den Gerichten steht dagegen nicht die Prüfung zu, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft (BSG, Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 18).

    Die Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs ist eine - als Vorfrage inzident zu prüfende - Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu einer konkreten Gefahrtarifstelle (in diesem Sinne BSG, Urt. v. 21.3.2006, B 2 U 2/05 R, juris, Rn. 28; Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 17).

    In einer Tarifstelle dürfen Gefahrengemeinschaften aus mehreren Gewerbezweigen aber nur zusammengefasst werden, wenn sie nach den Arbeits- und Produktionsbedingungen gleichartige Unfallrisiken aufweisen, wobei die Belastungsziffern der einzelnen Zweige nicht auffällig von der durchschnittlichen Belastungsziffer der Tarifstelle abweichen dürfen (BSG, Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 28 ff.).

    Der aufgrund des Gefahrtarifs 2001 erlassene Veranlagungsbescheid hat sich daher gemäß § 39 Abs. 2, 4. Var. SGB X mit Ablauf des Jahres 2006 durch Zeitablauf erledigt (vgl. BSG, Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 22).

    Der Streitwert ist nicht nach dem Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR nach § 52 Abs. 2 GKG festzusetzen, weil der Sach- und Streitstand hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, das wirtschaftliche Interesse des Klägers anhand der sich aus dem angefochtenen Veranlagungsbescheid mittelbar ergebenden Beitragsmehrbelastung beziffern zu können (vgl. BSG, Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 59; Hessisches LSG, Beschluss v. 28.03.2013, L 3 U 149/10 B, juris, Rn. 14).

    Das Interesse des Klägers bemisst sich daher nach der Differenz der für die Jahre 2007 und 2008 geschuldeten Beiträge bei einer Veranlagung nach der Tarifstelle 11 einerseits und der Tarifstelle 15 andererseits (vgl. BSG, Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 60).

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Denn ein Beitragsbescheid kann den Veranlagungsbescheid weder abändern noch ersetzen, wobei auch Gründe der Prozessökonomie nicht für eine erweiternde Auslegung des § 96 SGG sprechen (st. Rspr. des BSG, z. B. Urt. v. 24.06.2003, B 2 U 21/02 R, juris, Rn. 17; Urt. v. 05.07.2005, B 2 U 32/03 R, juris, Rn. 20; Urt. v. 21.03.2006, B 2 U 2/05 R, juris, Rn. 15).

    Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslage zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG, Urt. v. 05.07.2005, B 2 U 32/03 R, juris, Rn. 29 f.).

    Der erheblich abweichende Grad der Unfallgefahr eines Unternehmens kann die Zuordnung zu einem anderen Gewerbezweig begründen, wenn der Gefahrtarif mehrere für die betreffende Unternehmensart in Betracht kommende Gewerbezweige ausweist und unklar ist, welchem von ihnen sie nach Art und Gegenstand zuzurechnen ist (BSG, Urt. v. 05.07.2005, B 2 U 32/03 R, juris, Rn. 30).

    Allgemeine Überlegungen zur Abschätzung des Unfallrisikos sind angesichts der zahlreichen Gesichtspunkte, die dieses Risiko und die sich daraus ergebenden Entschädigungsleistungen beeinflussen können (insbesondere Häufigkeit und Schwere der Versicherungsfälle, Höhe der Leistungen, Meldeehrlichkeit der Unternehmen, Arbeitsaufnahme trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit) in der Regel willkürlich (BSG, Urt. v. 05.07.2005, B 2 U 32/03 R, juris, Rn. 37).

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Denn ein Beitragsbescheid kann den Veranlagungsbescheid weder abändern noch ersetzen, wobei auch Gründe der Prozessökonomie nicht für eine erweiternde Auslegung des § 96 SGG sprechen (st. Rspr. des BSG, z. B. Urt. v. 24.06.2003, B 2 U 21/02 R, juris, Rn. 17; Urt. v. 05.07.2005, B 2 U 32/03 R, juris, Rn. 20; Urt. v. 21.03.2006, B 2 U 2/05 R, juris, Rn. 15).

    Die Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs ist eine - als Vorfrage inzident zu prüfende - Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu einer konkreten Gefahrtarifstelle (in diesem Sinne BSG, Urt. v. 21.3.2006, B 2 U 2/05 R, juris, Rn. 28; Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 17).

  • LSG Hessen, 28.03.2013 - L 3 U 149/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Festsetzung des Streitwerts - Streit um die

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Der Streitwert ist nicht nach dem Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR nach § 52 Abs. 2 GKG festzusetzen, weil der Sach- und Streitstand hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, das wirtschaftliche Interesse des Klägers anhand der sich aus dem angefochtenen Veranlagungsbescheid mittelbar ergebenden Beitragsmehrbelastung beziffern zu können (vgl. BSG, Urt. v. 11.04.2013, B 2 U 8/12 R, juris, Rn. 59; Hessisches LSG, Beschluss v. 28.03.2013, L 3 U 149/10 B, juris, Rn. 14).
  • BSG, 10.06.2010 - B 2 U 4/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berechnung des Streitwerts - Nebenforderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Nach § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG kann jedoch die Streitwertfestsetzung des Ausgangsgerichts vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen geändert werden, wenn das Verfahren wegen der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz schwebt (vgl. BSG, Beschluss v. 10.06.2010, B 2 U 4/10 B, juris, Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 4 U 224/05
    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Diese sind nicht Teil der Satzung, sondern können lediglich im Rahmen einer (historischen) Interpretation herangezogen werden (anders LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.05.2011, L 4 U 224/05, juris, Rn. 22 ff., wonach näherer Aufschluss über die Branchenzuweisungen den Hinweisen zur Branchenzuordnung der Beklagten, zitiert nach VBG Report 1/2007 (S. 25 ff.), zu entnehmen sei, welche die Tarifstellen "definieren" würden).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 549/08

    VBG, Gefahrtarif 2007, Veranlagungsbescheid, Unternehmensart, Gefahrtarifstelle

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Schließlich ist es auch kein notwendiges Tatbestandsmerkmal der Tarifstelle 11, dass die Unternehmen öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die überdies zum Teil durch das Grundgesetz eingeräumt wurden (in diesem Sinne jedoch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.08.2010, L 3 U 549/08, juris, Rn. 40).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12

    Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Der Richter darf sich einem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck eines Gesetzes nicht entziehen, muss mithin die gesetzgeberische Grundentscheidung respektieren und den Willen des Gesetzgebers möglichst zuverlässig zur Geltung bringen (BVerfG, Beschluss v. 17.09.2013, 1 BvR 1928/12, juris, Rn. 33; Beschluss v. 25.01.2011, 1 BvR 918/10, juris, Rn. 53).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02

    Neuveranlagung eines eingetragenen Vereins zu einem bestimmten Gefahrtarif eines

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Die ehemals selbständigen Tarifstellen, die unter einem neuen Oberbegriff in der neuen Tarifstelle 11 zusammengefasst wurden und zu denen der Kläger nicht gehörte (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 26.11.2003, L 8 U 119/02, juris, Rn. 33 ff.), sind auch nach dem Willen des Satzungsgebers nur Beispiele für eine wirtschaftliche oder politische Interessenvertretung.
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Der Richter darf sich einem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck eines Gesetzes nicht entziehen, muss mithin die gesetzgeberische Grundentscheidung respektieren und den Willen des Gesetzgebers möglichst zuverlässig zur Geltung bringen (BVerfG, Beschluss v. 17.09.2013, 1 BvR 1928/12, juris, Rn. 33; Beschluss v. 25.01.2011, 1 BvR 918/10, juris, Rn. 53).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 3 U 224/10
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse -

  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 101/79

    Unfallversicherungsträger - Allgemeinverfügung - Grundlage eines

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

  • BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B

    Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Bayern, 29.01.2015 - L 17 U 43/13

    Gefahrtarif, Bauwerksbau, Wärmedämmverbundsystem

    Da sie der Vertreterversammlung bei der Beschlussfassung über den Gefahrtarif vorgelegen haben, können die Arbeitshilfen lediglich im Rahmen einer historischen Interpretation herangezogen werden (wie hier Hessisches LSG, Urteil vom 28.01.2014 - L 3 U 180/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - L 6 U 207/21
    Die Bedeutung der jeweiligen Tarifstellen ist daher ausgehend vom Wortlaut und systematischen Zusammenhang unter Berücksichtigung des Willens des Satzungsgebers sowie des (objektiven) Zwecks der Regelung zu ermitteln (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 28. Januar 2014 - L 3 U 180/10 -, juris, Rz. 47).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - L 10 U 694/17

    Veranlagung zu einem Gefahrtarif

    Im Hinblick auf den dieser als einer Trägerin der Sozialversicherung eingeräumten, nicht zu eng zu bemessenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum kommt ihrer authentischen Interpretation des von ihr selbst erlassenen Gefahrtarifs zwar keine Satzungsqualität, sehr wohl aber eine wesentliche Bedeutung zu (vgl ua Urteil des Hessischen LSG vom 28.01.2014, L 3 U 180/10, juris Rn 50).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2017 - L 8 U 2423/15
    Da sie der Vertreterversammlung bei der Beschlussfassung über den Gefahrtarif vorgelegen haben, können die Arbeitshilfen zwar im Rahmen einer historischen Interpretation herangezogen werden (wie hier LSG Bayern, Urteil vom 29.01.2015 - L 17 U 43/13 unter Bezug auf LSG Hessen, Urteil vom 28.01.2014 - L 3 U 180/10, jeweils abrufbar bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    In den Erläuterungen kommt insoweit zum Ausdruck, welchen Zweck die Vertreterversammlung mit den Regelungen des Gefahrtarifs verfolgt hat (Hess. LSG, Urteil vom 28. Januar 2014, L 3 U 180/10, juris Rn. 50 ff.; LSG NW, Urteil vom 27. Juni 2018 - L 10 U 694/17, juris Rn 30).
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