Rechtsprechung
   LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 406/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9690
LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 406/98 (https://dejure.org/2002,9690)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.02.2002 - L 14 KR 406/98 (https://dejure.org/2002,9690)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 (https://dejure.org/2002,9690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 15 S 2 SGB 4, § 16 SGB 4, § 17 Abs 1 SGB 4
    Familienversicherung - Anspruchsberechtigung - Ermittlung - Gesamteinkommen - Steuervergünstigung - Berücksichtigung - Rechtslage nach dem 31.12.1994

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung einer Aufnahme in eine Familienversicherung des versicherten Ehepartners; Gesamteinkommen; Berücksichtigung des Sparerfreibetrages bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 406/98
    Bei der Bemessung der "Summe der Einkünfte" i. S. des § 2 Abs. 3 EStG spielt es keine Rolle, dass es sich bei dem Sparerfreibetrag nicht um Werbungskosten handelt, über die hinaus, folgt man streng dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG, nichts von den "Einnahmen" abgesetzt werden dürfte, um die "Einkünfte" aus Kapitalvermögen zu ermitteln (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 -- B 10 KR 3/99 R --; vgl. zur Berechnung auch BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 -- B 14 EG 10/97 R --).

    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sollte die betreffende Regelung sich dabei nicht nur auf das Arbeitseinkommen beziehen, sondern darüber hinaus bei allen Einkunftsarten -- also auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen -- gelten (vgl. zur alten Rechtslage zuletzt BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 a.a.O.).

    Die Vorschrift § 17 SGB IV kann indes auch nur als Möglichkeit zur Verwaltungsvereinfachung verstanden werden und kann jedenfalls für die ab dem 1. Januar 1995 geltende Rechtslage nicht dazu herangezogen werden, die Nichtberücksichtigung von steuerlichen Vergünstigungen entgegen dem klaren Wortlaut der §§ 16 und 15 SGB IV allein aus Billigkeitserwägungen zu begründen (aA BSG unter Geltung des § 15 Satz 2 SGB IV a.F., vgl. Urteil vom 7. Dezember 2000, a.a.O., m.w.N.).

    Bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht -- und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung -- ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt; dies gilt auch für rückwirkende Entscheidungen (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000, a.a.O.).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen; das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 2000 (a.a.O.) ausdrücklich offen gelassen, ob die steuerliche Vergünstigung des Sparerfreibetrages nach der Rechtslage ab dem 1. Januar 1995 zu berücksichtigen ist.

  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 35/81

    Familienkrankenhilfe; Krankenhilfe; Einkommensteuergesetz; Gesamteinkommen;

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 406/98
    Für den hier streitigen Zeitraum in den Jahren 1996 bis 1998 ergibt sich ein anderes Ergebnis (d. h. die Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrages bei der Ermittlung des Gesamteinkommens) auch nicht auf Grund der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V (bzw. § 205 Reichsversicherungsordnung a.F.) und § 16 SGB IV. Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, dass im Rahmen des Sozialrechts bei der Ermittlung des Gesamteinkommens steuerliche Vergünstigungen, wozu der Sparerfreibetrag nach § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG gehört, bei allen Einkunftsarten unberücksichtigt zu lassen sind (BSG, Urteil vom 22. Juli 1981 -- 3 RK 7/80 -- sowie Urteil vom 26. Oktober 1982 -- 3 RK 35/81 --).
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R

    Erziehungsgeld - Einkommensanrechnung - Kapitalvermögen - Kapitaleinkünfte -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 406/98
    Bei der Bemessung der "Summe der Einkünfte" i. S. des § 2 Abs. 3 EStG spielt es keine Rolle, dass es sich bei dem Sparerfreibetrag nicht um Werbungskosten handelt, über die hinaus, folgt man streng dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG, nichts von den "Einnahmen" abgesetzt werden dürfte, um die "Einkünfte" aus Kapitalvermögen zu ermitteln (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 -- B 10 KR 3/99 R --; vgl. zur Berechnung auch BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 -- B 14 EG 10/97 R --).
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80

    Familienkrankenpflege - Krankenpflege - Einkommen - Gesamteinkommen -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 406/98
    Für den hier streitigen Zeitraum in den Jahren 1996 bis 1998 ergibt sich ein anderes Ergebnis (d. h. die Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrages bei der Ermittlung des Gesamteinkommens) auch nicht auf Grund der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V (bzw. § 205 Reichsversicherungsordnung a.F.) und § 16 SGB IV. Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, dass im Rahmen des Sozialrechts bei der Ermittlung des Gesamteinkommens steuerliche Vergünstigungen, wozu der Sparerfreibetrag nach § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG gehört, bei allen Einkunftsarten unberücksichtigt zu lassen sind (BSG, Urteil vom 22. Juli 1981 -- 3 RK 7/80 -- sowie Urteil vom 26. Oktober 1982 -- 3 RK 35/81 --).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2020 - L 4 KR 2701/17

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Einkommensgrenze -

    Bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 29 auch zum Folgenden; LSG Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - juris, Rn. 18; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 4779/10 - juris, Rn. 28).

    Dies gilt auch für rückwirkende Entscheidungen (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 30 m.w.N.; LSG Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - juris, Rn. 18), wie hier eine vorliegt.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 4 KR 2417/15
    Bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 29 auch zum Folgenden; Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 - nicht veröffentlicht; Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 4779/10 - in juris, Rn. 28).

    Dies gilt auch für rückwirkende Entscheidungen (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 30 m.w.N.; LSG Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18), wie hier eine vorliegt.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 29 auch zum Folgenden; Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 4779/10 - in juris, Rn. 28).

    Dies gilt auch für rückwirkende Entscheidungen (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 30 m.w.N.; LSG Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18), wie hier eine vorliegt.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - L 4 KR 1453/17
    Bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 29 auch zum Folgenden; Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - juris, Rn. 18; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 4779/10 - juris, Rn. 28).

    Dies gilt auch für rückwirkende Entscheidungen (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 30 m.w.N.; LSG Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - juris, Rn. 18), wie hier eine vorliegt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht