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   LSG Hessen, 28.02.2019 - L 8 KR 443/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6475
LSG Hessen, 28.02.2019 - L 8 KR 443/17 (https://dejure.org/2019,6475)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.02.2019 - L 8 KR 443/17 (https://dejure.org/2019,6475)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - L 8 KR 443/17 (https://dejure.org/2019,6475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege in der gesetzlichen Krankenversicherung in Form von Blutzuckermessungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Diabetiker hat Anspruch auf langfristige Blutzuckermessung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 27.03.2019)

    Blutzuckermessung: Kasse muss häusliche Pflege zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Diabetiker hat Anspruch auf langfristige häusliche Krankenpflege zur Blutzuckermessung - Verordnung der Blutzuckermessung als häusliche Krankenpflege auch bei konventioneller Insulintherapie und über längere Zeiträume in Ausnahmefällen möglich

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Blutzuckermessung als häusliche Krankenpflege auch bei konventioneller Insulintherapie über längeren Zeitraum möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2019 - L 8 KR 443/17
    Die HKP-RL stellen daher keinen abschließenden Leistungskatalog über die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege dar (BSG, Urteil vom 26. Januar 2006 - B 3 KR 4/05 R -, juris Rn. 20, 21 m.w.N.).

    Als Voraussetzung für die Nichtverbindlichkeit der HKP-RL bezüglich einer bestimmten Maßnahme der Behandlungspflege hat das BSG dabei aber stets die Feststellung gesehen, dass der GBA die besondere Fallgestaltung nicht bedacht, die Rechtsbegriffe der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit unzutreffend ausgelegt oder die Bewertung der Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit einer Behandlungsmaßnahme evident fehlerhaft vorgenommen hat (BSG, Urteil vom 26. Januar 2006 a.a.O., Rn. 22).

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