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   LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19   

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https://dejure.org/2020,9868
LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19 (https://dejure.org/2020,9868)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.02.2020 - L 5 EG 1/19 (https://dejure.org/2020,9868)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - L 5 EG 1/19 (https://dejure.org/2020,9868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Elterngeld; Keine Zuordnung einer Gehaltsnachzahlung des Arbeitgebers im Folgejahr zum Bemessungsentgelt als sonstiger Bezug

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    Zur weiteren Begründung nahm das Sozialgericht Bezug auf das Urteil des BSG vom 14. Dezember 2017 unter dem Aktenzeichen (Az.) B 10 EG 7/17 R.

    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren, indem er nach wesentlichen Elementen gleich geartete Lebenssachverhalte zusammenfasst und Besonderheiten generalisierend vernachlässigt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017, Az.: B 10 EG 7/17 R m.w.N.).

    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gehalten, auf die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 a.a.O.).

    Eine entsprechende Ermittlungstätigkeit der Elterngeldstellen würde das vom Gesetzgeber mit seinem steuerakzessorischen Regelungskonzept verfolgte legitime Ziel der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität im Bereich des BEEG unterlaufen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 a.a.O.).

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 2/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - Gehaltsnachzahlung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    Hieran hält der erkennende Senat für die streitentscheidende Rechtslage nach dem HBeglG 2011 unter dem Eindruck der weiteren Gesetzesentwicklung und der zwischenzeitlich auch durch das BSG (Urteil vom 27. Juni 2019, Az. B 10 EG 2/18 R) erfolgten Aufgabe der modifizierten Zuflusstheorie für die Rechtslage bis zum 31. Dezember 2014 nicht mehr fest.

    Die Änderung sollte eine verwaltungspraktikable Feststellbarkeit von sonstigen Bezügen im Sinne des EStG sowie deren Berücksichtigung im Elterngeldrecht sicherstellen (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 27. September 2010 eines HBeglG 2011, BT-Drucks. 17/3030, Seite 48; hierzu insgesamt: BSG, Urteil vom 27. Juni 2019 a.a.O. Rdnr.37).

    Bei schuldhaftem Fehlverhalten des Arbeitgebers (hier: Insolvenzverwalters) verbleibt dem betroffenen elterngeldberechtigten Arbeitnehmer lediglich die Möglichkeit, seinen Arbeitgeber in letzter Konsequenz vor den Zivilgerichten auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2019 a.a.O.).

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    Dem Gesetzgeber kommt im Bereich steuerfinanzierter Sozialleistungen bzw. der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zu (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, Az. 1 BvR 1811/08 und 9. November 2011, Az. 1 BvR 1853/11).

    Stichtage bedingen ihrer Natur entsprechend stets Härten, ohne die dadurch benachteiligten Personen in ihren Grundrechten zu verletzen, wenn sie nicht sachwidrig gewählt wurden (BVerfG Beschluss vom 20. April 2011; Az. 1 BvR 1811/08; BSG, Urteil vom 18. August 2011, Az. B 10 EG 10/10 R = SozR 4-7837 § 2 Nr. 9).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    Im Übrigen ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980, Az. 1 BvL 89/79 und 1 BvR 240/79 und vom 9. November 2004, Az. 1 BvR 684/98).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    Im Übrigen ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1980, Az. 1 BvL 89/79 und 1 BvR 240/79 und vom 9. November 2004, Az. 1 BvR 684/98).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    Dem Gesetzgeber kommt im Bereich steuerfinanzierter Sozialleistungen bzw. der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zu (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, Az. 1 BvR 1811/08 und 9. November 2011, Az. 1 BvR 1853/11).
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 10/10 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - Bestimmung des Bemessungszeitraums -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    Stichtage bedingen ihrer Natur entsprechend stets Härten, ohne die dadurch benachteiligten Personen in ihren Grundrechten zu verletzen, wenn sie nicht sachwidrig gewählt wurden (BVerfG Beschluss vom 20. April 2011; Az. 1 BvR 1811/08; BSG, Urteil vom 18. August 2011, Az. B 10 EG 10/10 R = SozR 4-7837 § 2 Nr. 9).
  • LSG Hamburg, 18.04.2018 - L 2 EG 10/17

    Elterngeld

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    Dies ist allerdings nicht der Fall (ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 18. April 2018, Az. L 2 EG 10/17, juris).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    Dabei legt das BVerfG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993, Az. 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92 und 1 BvL 43/92).
  • LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Auszug aus LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 EG 1/19
    In diesem Zusammenhang hatte sich der erkennende Senat in der Vergangenheit (Urteil vom 27. Februar 2015, Az. L 5 EG 15/12 und Urteil vom 16. Oktober 2015, Az. L 5 EG 23/14) der vorangegangenen und für überzeugend erachteten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3. Dezember 2009, Az. B 10 EG 3/09 R; Urteil vom 30. September 2010, Az. B 10 EG 19/09 R; Urteil vom 18. August 2011, Az. B 10 EG 5/11 R) angeschlossen und für die bis zum 31. Dezember 2014 geltende Rechtslage die modifizierte Zuflusstheorie zur Anwendung gebracht.
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12

    Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des für die Zeit vom 21. Januar 2011 bis

  • LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16

    Höhe des Elternentgelds bei Änderungsbescheid

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