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   LSG Hessen, 28.08.2008 - L 1 KR 2/05   

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https://dejure.org/2008,2894
LSG Hessen, 28.08.2008 - L 1 KR 2/05 (https://dejure.org/2008,2894)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.08.2008 - L 1 KR 2/05 (https://dejure.org/2008,2894)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. August 2008 - L 1 KR 2/05 (https://dejure.org/2008,2894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 3 S 1 SGB 5, § 40 Abs 1 SGB 5, § 40 Abs 2 SGB 5, § 9 Abs 1 SGB 9, § 15 Abs 1 S 4 Alt 2 SGB 9
    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - notwendiger Kausalzusammenhang - Rehabilitationsmaßnahme - kein Ermessensspielraum der Krankenkasse hinsichtlich Leistungserbringung - Berücksichtigung berechtigter Wünsche des Versicherten - unzulässiger ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Rehabilitationskur; Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Sachleistung i.S.d. § 7 S. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX); Erstattungspflicht eines Rehabilitationsträgers bei einer zu Unrecht abgelehnten Leistung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenversicherung: Bei Wahl der Reha-Klinik sind berechtigte Wünsche der Versicherten zu berücksichtigen

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Die gesetzliche Krankenkasse hat Wünsche der Versicherten bei Wahl der Reha-Klinik zu berücksichtigen; Krankenversicherungsrecht

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nach zu Unrecht verweigerter Kur hat Betroffener anstelle des Sachleistungs- einen Kostenerstattungsanspruch

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenversicherung muss Wünsche der Versicherten bei Wahl der Reha-Klinik berücksichtigen

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Krankenkasse muss berechtigten Wünschen bei Klinikauswahl Rechnung tragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Wahl der Rehaklinik sind berechtigte Wünsche der Versicherten zu berücksichtigen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenversicherung: Bei Wahl der Reha-Klinik sind berechtigte Wünsche der Versicherten zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherung der Anspruchserfüllung durch bürgergerechtes Verwaltungsverfahren - Korrektur von Fehlern von Sozialleistungsträgern (Dr. Alexander Gagel)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.08.2008 - L 1 KR 2/05
    Dabei muss zwischen den Kosten für die selbst beschaffte Leistung und der Leistungsablehnung durch den Rehabilitationsträger ein Kausalzusammenhang bestehen (§ 15 S. 4 SGB IX entspricht § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V, vgl. insoweit BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 9/03 R).
  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Vielmehr ist PKH nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl Senat, Beschluss vom 20. Juli 2005, - B 1 KR 2/05 BH - Senat, Beschluss vom 21. September 2004, - B 1 KR 6/04 BH - Senat, Beschluss vom 19. Juli 2004, - B 1 KR 2/04 BH - BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2001, - B 7 AL 218/01 B - und hierzu BVerfG, Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung vom 4. April 2002, - 1 BvR 236/02 - BSG, Beschluss vom 27. Juni 2001, - B 11 AL 249/00 B - BSG, Beschluss vom 21. Oktober 1998, - B 9 V 92/98 B - BSG, Beschluss vom 23. Januar 1998, - B 13 RJ 261/97 B - BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1 S 2 mwN; BSG, Beschluss vom 2. Februar 1993, - 11 BAr 109/92 - und hierzu Nichtannahmeentscheidung BVerfG vom 5. Mai 1993, - 1 BvR 654/93 - BSG, Beschluss vom 5. Mai 1986, - 4a BJ 33/86 - und hierzu Nichtannahmeentscheidung des BVerfG vom 12. Juni 1986, - 1 BvR 566/86 - BSG SozR 1750 § 114 Nr. 4 und BSG SozR 1750 § 114 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 3837/15

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Höherqualifizierung nach

    Den Ausgang des Klageverfahrens musste er insoweit nicht abwarten (vgl. Hess. Landessozialgericht , Urteil vom 28. August 2008 - L 1 KR 2/05 - ).
  • SG Düsseldorf, 26.08.2011 - S 34 KR 191/08

    Erstattung der Kosten einer vom Patienten selbst beschafften stationären Maßnahme

    § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V regelt: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu tragen, soweit die Leistung notwendig war." Dabei entspricht § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX § 13 Abs. 3 SGB V, sodass insoweit die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V anzuwenden sind (vgl. Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 28.08.2008 - L 1 KR 2/05 - veröffentlicht in Juris; Hauck/Noftz, SGB IX, K § 15 Rz. 13 f.).
  • LSG Hessen, 27.04.2009 - L 8 KR 370/07

    Bewilligung einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme

    Abschließend weist der Senat darauf hin, dass der Beklagten gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 SGB V ein Ermessen hinsichtlich des "Wie" eingeräumt ist; sie bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach § 40 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. August 2008, Az.: L 1 KR 2/05 - in JURIS).
  • LSG Hessen, 28.04.2009 - L 8 KR 370/07
    Abschließend weist der Senat darauf hin, dass der Beklagten gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 SGB V ein Ermessen hinsichtlich des "Wie" eingeräumt ist; sie bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach § 40 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. August 2008, Az.: L 1 KR 2/05 - in JURIS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 81/07
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht auf Grund des von der Klägerin mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2008 vorgelegten Urteils des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. August 2008 - L 1 KR 2/05.
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